Egger Mike · Nationalrat · 2021-06-16
Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-16
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion zu den Anträgen in Block 1. Wir empfehlen Ihnen, bei Artikel 25 Absatz 3 die Minderheit Rösti zu unterstützen. Es geht uns dabei um die Investitionsbeiträge für Fotovoltaikanlagen. Absatz 3 soll gemäss Minderheit Rösti angepasst werden und den Fokus auf Anlagen setzen, die einen höheren Anteil an Winterstrom einspeisen und gleichzeitig einen tiefen Eigenverbrauch aufweisen. Dann sind wir auch bereit, eine Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten zu erlassen. Der Antrag der Minderheit trägt der Herausforderung Stromversorgung im Winter besser Rechnung und setzt entsprechende Anreize. Die Formulierung verdeutlicht, dass die Anlage deutlich mehr ins Netz einspeisen muss, als sie selbst benötigt. Aus unserer Sicht könnte eine generelle 60-Prozent-Obergrenze zu einer Übersubvention führen, weil davon ausgegangen werden kann, dass grosse Anlagen im Referenzpreis kostengünstiger sind.
Bei Artikel 25a, "Auktionen für die Einmalvergütung", unterstützen wir den Streichungsantrag Müller-Altermatt. Die Einführung der Auktionen über die parlamentarische Initiative ist aus unserer Sicht der falsche Weg: Dies sollte, wenn schon, im Energiegesetz beraten werden.
Bei der parlamentarischen Initiative geht es darum, Finanzierungslücken zu schliessen. Es wurden für gewisse erneuerbare Energien Einmalvergütungen eingeführt, später aber wurden die kostendeckende Einspeisevergütung auf 2023 und die Einmalvergütung auf 2031 befristet. Ab 2023 würde somit eine Ungleichbehandlung der erneuerbaren Energien bestehen. Bei einer Ablehnung würden jene erneuerbaren Energien, welche eine Einmalvergütung erhalten, weiterhin gefördert, während für die anderen Technologien ein Förderstopp gelten würde. Dabei haben Biogas-, Kleinwasserkraft-, Geothermieanlagen usw. ebenfalls das Potenzial, zur Energieversorgung, zur Energiestrategie beizutragen. Der Bundesrat hatte ursprünglich keine solche Befristung vorgesehen. Deshalb ist es jetzt am Parlament, diese Lücke entsprechend zu schliessen. Dafür bieten wir von der SVP selbstverständlich auch Hand.
Wenn nun aber über die Einführung von Auktionen entschieden wird, dann nehmen wir die Beratung des halben Energiegesetzes vorweg. Wir setzen uns dafür ein, hier klar zwischen der parlamentarischen Initiative und dem Energiegesetz zu unterscheiden. Diese Debatte sollte aus unserer Sicht im Energiegesetz weitergeführt werden.
Bei Artikel 27a, "Investitionsbeitrag für Windenergieanlagen", empfehlen wir ebenfalls, der Minderheit Rösti zu folgen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Windkraftwerke in der Bevölkerung politisch immer wieder auf grossen Widerstand gestossen sind. Es ist daher störend, dass in der Energiestrategie bezüglich Windkraft immer noch unverändert mit 4 Terawattstunden gerechnet wird; das würde ungefähr 1000 Windturbinen entsprechen. Wir sollten, und das ist unsere persönliche Überzeugung, das Geld dort ausgeben, wo es die grösste Wirkung entfaltet. Aus diesem Grund möchten wir die Investitionsbeiträge hier entsprechend bei 30 Prozent belassen.
Bei Artikel 33a Absatz 1, wo es um die Betriebskostenbeiträge für Biomasseanlagen geht, empfehlen wir Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Mit diesem Artikel soll für jede Kilowattstunde eingespeiste Elektrizität aus Biomasseanlagen neu ein Betriebskostenbeitrag geleistet werden, wobei der Bundesrat den Beitragssatz je Kategorie und Leistungsklasse entsprechend festlegen kann. Dieser Beitrag soll den Wegfall der Förderung durch die Einspeisevergütung für bestimmte Anlagetypen mit besonders hohen Betriebskosten kompensieren.
Die Gestehungskosten für Strom aus Biomasseanlagen sind für Holz- und Biogasanlagen höher als bei anderen Technologien. Ein kürzlich erschienener Bericht zur Rentabilität von Biomasseanlagen bestätigt, dass zahlreiche solcher Anlagen mit Investitionsbeiträgen alleine nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten. Durch den im vorliegenden Entwurf vorgesehenen Betriebskostenbeitrag können insbesondere gewerbliche, industrielle und landwirtschaftliche Biogasanlagen sowie Anlagen zur Verwertung von Holz als Biomasse nach Auslaufen der Einspeisevergütung kostendeckend weiterbetrieben werden. Damit kann verhindert werden, dass funktionstüchtige Anlagen ihren Betrieb einstellen müssen.
Kehrichtverbrennungs- und Abwasserreinigungsanlagen werden von der Förderung durch den Betriebskostenbeitrag ausgenommen. Infrastrukturanlagen der öffentlichen Hand sollen ihren Betrieb, und dazu gehört nach aktuellem technischen Stand auch die Strom- und Wärmeproduktion, mit verursachergerechten Entsorgungsgebühren finanzieren. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, auch neue Biomasseanlagen in diesen Artikel einzuschliessen. Alles andere hätte zur Folge, dass diese Technologien in Zukunft zurückfallen.
Herzlichen Dank für die Unterstützung unserer Anträge!