Lexipedia

Flach Beat · Nationalrat · 2021-06-16

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2021-06-16

Wortprotokoll

Die Grünliberalen bitten Sie, diese Wahl jetzt durchzuführen und sie nicht zu verschieben. Die Grünliberalen bitten Sie auch, die beiden von der Mehrheit der Gerichtskommission vorgeschlagenen Personen, Herrn Stephan Hartmann und Frau Marianne Ryter, heute ins Bundesgericht zu wählen.

Welche Gründe könnte es geben, eine dieser beiden Personen nicht zu wählen? Sie haben es von der Minderheit vonseiten der SVP ausgeführt erhalten, die von einem Justizskandal gesprochen hat, die von Verfehlungen gesprochen hat. Es wurde auch aufgrund der Fragestellungen klar, in welche Richtung es geht und welche Missverständnisse hier wahrscheinlich vorliegen. Die Gerichtskommission hat die Kandidaturen, die eingegangen sind, geprüft. Die in der Gerichtskommission angehörten Personen, das kann ich Ihnen sagen, erfüllen alle die Qualifikationen, die wir an das oberste Gericht gestellt haben, inklusive Frau Ryter.

Nun hat aber die Gerichtskommission noch ein Schreiben von einem Bundesverwaltungsrichter erhalten, der sich ungerecht behandelt fühlt, respektive von seinem Rechtsanwalt, der aus allen Rohren schiesst und behauptet, es gebe Fichen und Mobbing und was weiss ich alles. Es ist ein Anwaltsschreiben, ein Parteischreiben. Es stellt sich die Frage, [PAGE 1539] wie die Gerichtskommission mit solchen Schreiben umgehen soll. Es könnten ja bei den nächsten Wahlen von irgendeiner Seite wieder solche Schreiben kommen. Wenn man so ein Schreiben erhält, dann muss man es anschauen und prüfen. Man muss sich auch fragen, woher es kommt, welche Absicht dahinter steht und wie man damit umgeht.

Eine der Hauptaufgaben der Bundesversammlung ist, dass wir Richterinnen und Richter ans höchste Gericht wählen. Wir tun das, indem wir die Qualifikationen der Personen prüfen. Danach lassen wir die Gerichte arbeiten. Die Gerichte arbeiten selbstständig und autonom. Die Politik hat sich dann dort auch nicht mehr einzumischen. Ich glaube, die SVP hat sich hier einfach verrannt.

Vorhin wurde gesagt, dass die Anwürfe dieses einzelnen Richters am Bundesverwaltungsgericht quasi von einer Personalabteilung oder von einer Personalchefin zu prüfen wären, wie das in einer Privatunternehmung der Fall ist. Man müsse ihn auch entsprechend schützen, müsse Massnahmen ergreifen und was weiss ich alles. Das ist an einem Gericht ein fundamental falsch verstandenes Prinzip: Ein Richter oder eine Richterin kann einen anderen Richter oder eine andere Richterin nicht wie ein Personalchef oder eine Personalchefin behandeln. Die Richterinnen und Richter sind von uns gewählt und haben entsprechend auch ihre Freiheit. Man darf da nicht allzu sehr eingreifen.

Wenn es aber Verfehlungen gibt - und in diesem Fall, das wissen wir alle, hat es Verfehlungen gegeben, halt eben von diesem Bundesverwaltungsrichter -, dann gibt es am Bundesverwaltungsgericht, genau gleich wie an den anderen Gerichten auch, einen Eskalationsplan, der vorgibt, wie man damit umgeht. Als Erstes klären die Richterinnen und Richter die Fragen innerhalb der Abteilung. Wenn es dort nicht geht, geht es weiter nach oben. Verfehlungen werden entsprechend gemeldet, allenfalls dann halt eben auch an das höhere Gericht.

Die Politik hat sich zurückzuhalten, solange dieses Verfahren läuft. Die SVP macht jetzt aus einem Bericht zu einem solchen Fall, der in einer Abteilung behandelt werden sollte, eine Fiche, und zwar nur, weil ein Anwalt geschrieben hat, dies sei eine Fiche. Da stellt sich dann die Frage: Ist es unsere Aufgabe, auf jedes einzelne Schreiben, das wir erhalten, auf diese Art und Weise zu reagieren und schon im Voraus zu sagen, wir würden dieser Richterin nicht mehr trauen und sie auch nicht mehr zur Wahl vorschlagen? So müssten wir uns am Ende nicht darüber wundern, dass über 100[NB]000 Menschen in diesem Land eine Justiz-Initiative unterschrieben haben, die fordert, dass die Richterinnen und Richter per Los gewählt werden, und wir als Parlament dann ganz aussen vor sind. Wollen Sie das wirklich? Ich glaube es nicht.

Dass wir die Richterinnen und Richter nach Parteienproporz wählen, hat einen guten Grund: weil wir dann - mindestens einigermassen - ihre Wertehaltung kennen und weil wir wissen, dass die Fraktionen ihre Kandidatinnen und Kandidaten prüfen. Ich hoffe, die SVP-Fraktion macht dies das nächste Mal auch wieder, wenn wir so einen Richter haben wie jetzt am Bundesverwaltungsgericht. Sie müssen auch bei einer Wiederwahl einmal hinschauen.

Dieses System funktioniert. Halten wir also daran fest, halten wir die Institutionen hoch, und stellen wir uns als Bundesversammlung auch vor die Integrität des Bundesgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes und der Richterinnen und Richter, die dort tätig sind, und stützen wir diese Institutionen. Bitte wählen Sie die beiden vorgeschlagenen Personen.