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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-06-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-06-16

Wortprotokoll

Bei Artikel 160a schlägt Ihnen der Bundesrat ein besonderes Mitwirkungsverweigerungsrecht für unternehmensinterne Rechtsdienste bzw. für deren Tätigkeit und die betroffenen Personen im Zivilverfahren vor. Wie gesagt wurde, hat Ihre Kommission diese Frage ausführlich diskutiert und zusätzliche Anhörungen durchgeführt. Mit Artikel 167a schlägt sie Ihnen eine eigene Lösung vor, die engere Voraussetzungen für diesen besonderen Schutz schaffen würde.

Das Anliegen eines besonderen Geheimnisschutzes für Unternehmensjuristinnen und -juristen steht schon lange zur Diskussion. Es geht auf schlechte Erfahrungen zurück, die Schweizer Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten im Ausland gemacht haben. Das Anliegen, im Interesse dieser Unternehmen etwas zu verbessern, wird breit unterstützt, so auch, glaube ich, von der Kommission. Die Frage besteht nun darin, welches die richtige und auch adäquate Lösungsvariante ist. Auch der Bundesrat möchte hier eine klare Verbesserung für unternehmensinterne Rechtsdienste erreichen.

So alt wie das Anliegen ist auch die Diskussion über seine konkrete Umsetzung. Vorhin haben wir über ein anderes Anliegen gesprochen, zu dem in den letzten zehn Jahren ebenfalls viele Vorschläge gemacht wurden; diese waren letztlich aus verschiedenen Gründen nicht mehrheitsfähig. Ein solcher Vorschlag betraf beispielsweise ein Unternehmensjuristengesetz, wobei der Vorschlag am Ende nicht mehrheitsfähig war.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat bei der ZPO-Vorlage einen Vorschlag für ein Mitwirkungsverweigerungsrecht in Zivilverfahren - und nur in Zivilverfahren, das muss man sich vor Augen halten! - gemacht. Dabei handelt es sich aus Sicht des Bundesrates um einen pragmatischen Kompromissvorschlag, welcher der parlamentarischen Initiative Markwalder 15.409, "Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristinnen und -juristen", entspricht. Dieser parlamentarischen Initiative wurde in beiden Räten Folge gegeben.

Der Kompromissvorschlag des Bundesrates ist breit abgestützt: bei der Wirtschaft, bei der Anwaltschaft, bei den Unternehmensjuristen und auch bei der Richterschaft. Er ist auch, wie ich meine, das Ergebnis eines langen Diskussions- und Reifeprozesses. Das hat die Vernehmlassung gezeigt, aber auch die Anhörung in Ihrer Kommission. Es ist auch der Grund, warum der Bundesrat den Kompromissvorschlag in dieser Form vorlegt.

Ihre Kommission schlägt Ihnen eine Lösung vor, die sich sowohl in der Systematik, da haben wir nichts dagegen, als auch im Inhalt von der Lösung des Bundesrates unterscheidet, dies insbesondere im Anwendungsbereich des Mitwirkungsverweigerungsrechts, das eben bewusst - ich habe es schon eingangs gesagt - eingeschränkter gefasst werden soll.

Ich kann die Überlegungen Ihrer Kommission und auch gewisse Vorbehalte gegenüber dem Entwurf des Bundesrates durchaus nachvollziehen. Aber man muss auch sagen: Die verschiedenen Optionen lagen immer auf dem Tisch oder waren in der Luft. Der Bundesrat hat den Eindruck, dass sein Kompromissvorschlag breit getragen ist. Aber ich denke, auch das Abstimmungsergebnis heute wird so ausfallen, dass sich der Zweitrat bzw. die RK-N sicher noch einmal mit dieser Frage befassen wird.

Ich möchte Sie aber bitten, den Einzelantrag Noser und damit auch den Entwurf des Bundesrates zu unterstützen.

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