Bäumle Martin · Nationalrat · 2021-06-16
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-06-16
Wortprotokoll
Grundsätzlich ist das eine Vorlage, mit der wir die bisherige Gesetzgebung verlängern und Planungssicherheit für erneuerbare Energien schaffen wollen, bis ein Mantelerlass in Kraft treten könnte.
Obwohl wir voll für die Mantelerlasslösung und für die Liberalisierung einstehen werden, ist es unserer Ansicht nach durch die neuesten Ereignisse eher unsicherer geworden, als es auch schon war, dass dieser Mantelerlass - mit einer Revision des Stromversorgungsgesetzes und mit einer Liberalisierung - relativ rasch kommt. Mit dem vorläufig gescheiterten Rahmenabkommen ist ein Stromabkommen leider in weitere Ferne gerückt. Zudem haben wir letztes Wochenende gelernt, dass kleine Schritte manchmal vielleicht zielführender sind als grosse Schritte. Darum zieht die GLP-Fraktion zu den Anträgen folgendes Fazit:
Bei Artikel 25 Absatz 3 werden wir, anders als ich selber in der Kommission, dem Antrag der Mehrheit folgen, in dem es darum geht, dass auch die Solarenergie grundsätzlich mit bis zu 60 Prozent gefördert werden kann und die Bedingung mit dem Winterstrom hier nicht separat eingeführt wird. Dies hat auch einen materiellen Grund: Es wäre die einzige Technologie, bei der wir jetzt in dieser Vorlage den Winterstrom ausdrücklich erwähnen würden. Das sollten wir besser in der umfassenden Revisionsvorlage zum Energie- und zum Stromversorgungsgesetz, die auf uns zukommt, anschauen, weil das Problem der Wintersaison generell eine wichtige Frage ist, die wir beantworten müssen. In dem Sinn hat die Minderheit Rösti mit ihrem Anliegen hier recht, aber wir wollen das Problem nicht in dieser Vorlage lösen. Darum folgen wir hier der Mehrheit.
Dasselbe machen wir bei Artikel 25a zu den Auktionen. Der Antrag der Minderheit Müller-Altermatt ist eigentlich richtig, und ich habe ihn in der Kommission auch noch gestützt. Auktionen sind staatspolitisch ein neues Element, das wir hier einführen. Es kommt aus der Revisionsvorlage zum Energie- und zum Stromversorgungsgesetz, die uns noch nicht vorliegt. Da wir aber nicht wissen, welches Schicksal diese neue Vorlage dann ereilt und ob sie überhaupt in der Form rasch kommt, sind wir eben der Meinung, dass es zwar gewisse Nachteile, aber insgesamt auch wesentliche Vorteile mit sich bringt, die Auktionen jetzt einzuführen. Dadurch wird nämlich die Kosten-Nutzen-Effizienz des ganzen Förderobjekts klar gestärkt, indem die effizientesten grossen Anlagen auch im Solarbereich gebaut werden können. Auch bei Artikel 25a schwenken wir nach dieser Situationsanalyse also klar auf den Antrag der Mehrheit ein.
Bei der Windenergie, Artikel 27a Absatz 2, sind wir auch der Meinung, die 60 Prozent gemäss Antrag der Mehrheit sind richtig, damit man Windenergie gleich behandelt wie andere Technologien, insbesondere wie die Solarenergie.
Auch betreffend Biogas sind wir klar bei der Mehrheit, im Wissen, dass Biogasanlagen als neue Anlagen hier auch zusätzlich neu ins Gesetz kommen und dass es die teuerste Förderung ist, die wir beschliessen können. Das ist uns bewusst. Aber es ist wichtig, mit dieser Vorlage bezüglich Biomasse weiterzugehen. Das dürfen wir nicht nur aus Sicht der Produktion von Strom betrachten, sondern müssen dies auch bezüglich CO2 tun. Jede Biogasanlage, die nämlich verhindert, dass man, ich sage einmal, Gülle ausbringt, verhindert auch landwirtschaftliche Emissionen, die den Klimawandel zusätzlich fördern und damit dem Klima schaden. In diesem Sinne ist auch das von doppeltem Nutzen, auch wenn es viel kostet: energetisch auf der einen Seite, klimapolitisch auf der anderen Seite.
Im Fazit und auch aufgrund der veränderten Ausgangslage seit der Kommissionssitzung werden die Grünliberalen heute also in Block 1 sämtliche Mehrheitsanträge unterstützen und bitten Sie, das ebenfalls zu tun.