Fässler Daniel · Ständerat · 2021-06-16
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-16
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen, der Minderheit zu folgen, und ich möchte dafür eine zusätzliche Überlegung einbringen. Wir reden hier über die staatliche Gerichtsbarkeit, und ich anerkenne durchaus, dass vor allem internationale Unternehmen ein Bedürfnis haben können, Streitigkeiten in der Schweiz in ihrer Sprache, vorwiegend in englischer Sprache, auszutragen. Wir müssen uns dazu die Frage stellen, ob es nötig ist, bezüglich der staatlichen Gerichtsbarkeit eine Kompetenznorm für die Kantone zu schaffen, oder ob es reicht, darauf hinzuweisen, dass wir mit dem Recht, ein Schiedsgericht einzusetzen, eigentlich bereits eine sehr angepasste Lösung haben.
Wenn heute internationale Unternehmen in der Schweiz einen Vertrag eingehen, ist es die Regel, dass sie eine Schiedsklausel einbauen, in der sie festlegen können, dass das Schiedsgericht, das dann über eine Streitigkeit entscheidet, in englischer Sprache zu verhandeln hat. Die gleiche Möglichkeit haben diese Parteien auch, wenn bereits ein Streitfall ansteht. Sogar dann, wenn bereits bei einem staatlichen Gericht eine Klage erhoben ist, können sie vereinbaren, dass anstelle des staatlichen Gerichtes ein Schiedsgericht nach ihrer Wahl, nach ihrer Festlegung über diese Streitigkeit entscheidet. Und dann können sie auch die englische Sprache oder eine andere Sprache als Verfahrenssprache festlegen.
Es ist ja in der Norm, welche uns die Mehrheit vorschlägt, die Voraussetzung festgeschrieben, dass sämtliche Parteien einverstanden sein müssen: Wenn sämtliche Parteien einverstanden sind, eine andere Landessprache oder eine andere Fremdsprache zur Verfahrenssprache zu erklären, dann können diese Parteien das auch tun, indem sie ein Schiedsgericht einsetzen.
Vor diesem Hintergrund sehe ich jetzt keinen Bedarf, in der ZPO eine entsprechende Kompetenznorm zu schaffen; dazu gibt es bereits genügend Instrumente. Und ich möchte auch nochmals betont haben, was unser Vizepräsident gesagt hat. Wir haben im internationalen Prozessrecht letztes Jahr die Möglichkeit geschaffen, dass die Schriftsätze, kommt es nach einem schiedsgerichtlichen Spruch zu einem Weiterzug an das Bundesgericht, in englischer Sprache eingereicht werden können.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.