Egger Kurt · Nationalrat · 2021-06-16
Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2021-06-16
Wortprotokoll
Ich spreche zu meinen drei Minderheitsanträgen in den Artikeln 26 und 36.
In Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a geht es um die Investitionsbeiträge für neue Wasserkraftanlagen, und zwar darum, ab welcher Untergrenze Beiträge bezahlt werden sollen. Die Kommissionsmehrheit will diese Grenze auf 1 Megawatt festsetzen. Ich habe mich in der Kommission für 3 Megawatt eingesetzt. Der aktuelle Antrag meiner Minderheit ist ein Kompromiss, welcher sich an der Umweltverträglichkeitsprüfung orientiert. Das heisst, es können Beiträge für Anlagen gesprochen werden, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung [PAGE 1373] durchführen. Diese ist strenger geregelt als das allgemeine Umweltrecht und bietet somit mehr Gewähr, dass die Anlagen umweltverträglich gebaut werden.
Wir wissen es ja: Die Kleinwasserkraftanlagen leisten keinen nennenswerten Beitrag zur Stromproduktion und weisen oft ein ungünstiges Produktionsprofil hinsichtlich Winter- und Sommerstrom auf. Die nutzbaren Standorte sind in der Schweiz bereits weitestgehend erschlossen. Die weitere Erschliessung wird schwieriger und teurer. Wir sind auch der Meinung, dass Eingriffe in die kleinen Gewässer aus ökologischen Gründen problematisch sind. Deshalb sollen die Fördergelder möglichst gezielt eingesetzt werden. Das ist bei grösseren Anlagen der Fall.
Ich komme zu Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben b und c sowie zu Absatz 4 desselbigen Artikels. Bei den dortigen Minderheitsanträgen geht es wieder einmal ums Geld und den Einsatz der Mittel. Sowohl für die Investitionsbeiträge als auch für die Marktprämie sollen gemäss meiner Minderheit maximal 0,1 Rappen pro Kilowattstunde eingesetzt werden. Die Kommissionsmehrheit schlägt 0,2 Rappen vor, also je das Doppelte. Wo viel Geld vorhanden ist, wird es meistens auch ausgegeben. Deshalb beantrage ich bei Buchstabe b eine Kürzung.
Die grundsätzliche Zielsetzung der parlamentarischen Initiative Girod ist der Zubau von erneuerbaren Energien. Da steht die Fotovoltaik, nebst Biomasse, Wind und Geothermie, im Vordergrund. Das heisst, wir müssen die Anpassungen am Gesetz möglichst so vornehmen, dass auch die neuen Energien von den Unterstützungen profitieren. Das zeigt übrigens auch ein BFE-Bericht zu den Förderkosten, aus dem hervorgeht, dass die Fotovoltaik, bezogen auf die Kosten, eindeutig am meisten Wirkung entfaltet. Mit anderen Worten: Die Mittel sollen dort konzentriert werden.
Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe b betrifft die Investitionsbeiträge. Ich bin der Meinung, 0,1 Rappen reichen heute wie auch in den nächsten Jahren aus. Bei der Wasserkraft gibt es nur wenige grosse Projekte, die in den nächsten Jahren baureif sind, folglich sollte der Fokus der Förderung auf dem Erhalt und Ausbau der bestehenden Grosswasserkraft liegen. Bei den Erneuerungen und Erweiterungen gibt es auch schneller baureife Projekte.
Ich komme zur Marktprämie: Die Marktprämie ist eigentlich ein Instrument, das nicht so richtig in die Förderlandschaft passt, weil sie im Grundsatz nichts zum Zubau weiterer Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien beiträgt. Auch das BFE hat bereits vor zwei Jahren in einem Bericht aufgezeigt, dass die Marktprämie eigentlich gar nicht nötig wäre. Zum einen ist nur die Hälfte der Wasserkraft dem Markt ausgesetzt, und zum andern zeigt die Entwicklung, dass in den letzten drei Jahren weniger als 100 Millionen Franken ausbezahlt wurden. Die 0,1 Rappen reichen also aus; auch für die Zukunft wären mehr als 0,1 Rappen unnötige Reserven.
Bei den Minderheitsanträgen zu den Buchstaben b und c ist jeweils der zweite Satz wichtig: Die Mittel, die nicht gebraucht werden, können für andere Technologien eingesetzt werden. Dafür schlage ich hier bei meinen Minderheitsanträgen Artikel 35 Absatz 2 Buchstabe d vor, der dann tatsächlich wieder die Fotovoltaik, die Wasserkraft, die Biomasse usw. umfasst. Es geht auch hier wieder darum, möglichst einen grossen Zubau zu erreichen.
Ich möchte Sie bitten, die Minderheiten zu unterstützen.