de Courten Thomas · Nationalrat · 2021-06-16
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-06-16
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen zu diesem Thema aus der Stellungnahme des Bundesrates zitieren: "Der Bundesrat ist sich der Tragweite der Langzeitfolgen für Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, bewusst." Wir als Minderheit sind uns dessen ebenfalls bewusst. Der Bundesrat "anerkennt den Bedarf, die langfristigen Auswirkungen von Covid-19 auf die Patientinnen und Patienten zu untersuchen". Das tut die Minderheit auch. "Es ist darauf hinzuweisen, dass zum Thema 'Long Covid' bereits zahlreiche nationale und internationale Studien laufen." Diese sind auch bereits finanziert. Falls notwendig, auch das ein Argument des Bundesrates, ist er auch bereit, zur Intensivierung der Forschung entsprechende zusätzliche Finanzierungen zu prüfen.
Zudem wird der Bundesrat in Erfüllung des Postulates 21.3014, "Sicherstellung einer angemessenen Behandlung und Rehabilitation für Menschen mit Long Covid", das der Ständerat bereits angenommen hat, darlegen, "welche Massnahmen erforderlich sind, damit die Behandlung und Therapie von Patientinnen und Patienten mit Long Covid sowie die Finanzierung von Behandlungs- und [PAGE 1402] Therapieprogrammen für die Betroffenen sichergestellt wird". Das tut der Bundesrat bereits.
Ich darf Ihnen aus seiner ablehnenden Stellungnahme zum Postulat 21.3014 zitieren: "Die Finanzierung der Krankheitsbehandlung und Rehabilitation von Long-Covid-Patientinnen und -Patienten ist bereits sichergestellt. Die Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Verschiedene Gesundheitsinstitutionen bieten bereits spezifische Behandlungs- und Rehabilitationsangebote für Betroffene an. Zum Thema Long Covid laufen zahlreiche nationale und internationale Studien. Unter anderem wurden bereits im August drei Forschungsprojekte im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 'Covid-19' zum Thema lanciert."
Ein Bericht des Bundesrates würde basierend auf verschiedenen Studien erarbeitet und würde in diesem Sinne lediglich eine Momentaufnahme oder eine Zusammenfassung dieser Studien darstellen. In einem Gebiet, in welchem vieles noch nicht bekannt ist und laufend neue Erkenntnisse gewonnen werden, beurteilt der Bundesrat die Erstellung eines solchen Berichtes als wenig zielführend. Genau das ist der Punkt, bei dem ich auch jetzt sage: Das, was hier gefordert ist, ist erstens bereits im Gang, wir haben bereits die entsprechenden Studien, wir verfügen über die Ressourcen, wir müssen sie nicht mehr zusätzlich verlangen, wie diese Motion es will. Wir erwarten einen Ergebnisbericht des Bundesrates, in dem er Studienresultate für uns zusammenfasst und nochmals darlegt.
Im Grunde kommen wir mit dieser Motion hinterher wie die alte Fasnacht. Deshalb bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen.