Baader Caspar · Nationalrat · 2002-12-09
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-09
Wortprotokoll
Herr Bundespräsident, meine Frage betrifft die neue Amtshilfebestimmung in Artikel 27 des Abkommens. Im Protokoll zum Abkommen haben die Vertragsstaaten ihr Einvernehmen darüber zum Ausdruck gebracht, "dass der Ausdruck 'Betrugsdelikt' ein betrügerisches Verhalten bedeutet, welches nach dem Recht beider Staaten als Steuervergehen gilt und mit Freiheitsstrafe bedroht ist".
Nun zur Frage: Ist es richtig, dass mit dem Begriff des Betrugsdeliktes der Begriff des Steuerbetruges gemäss Artikel 186 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer bzw. Artikel 59 des Steuerharmonisierungsgesetzes gemeint ist und somit die Amtshilfe nur geleistet wird, wenn die Täuschung der Steuerbehörden durch gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Tatsachen erfolgt ist? Oder wird diese Amtshilfe auch beim weiter gefassten Begriff des Abgabebetruges nach Artikel 14 Absatz 2 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht gewährt, welcher nicht notwendigerweise die Verwendung gefälschter, verfälschter oder inhaltlich unwahrer Urkunden voraussetzt?
Ich wäre froh, wenn Sie diese Frage auch für die künftige Auslegung zuhanden des Amtlichen Bulletins beantworten könnten.