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Michel Matthias · Ständerat · 2021-06-17

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-17

Wortprotokoll

Auch wir in unserer Subkommission haben der Digitalisierung ein besonderes Augenmerk geschenkt: Es geht um das Ziel 2 der Legislaturplanung, das gleichzeitig das Ziel 2 des EFD ist. Dieses Ziel heisst: "Der Bund erbringt seine staatlichen Leistungen effizient und möglichst digital." Das ist die Zielformulierung.

Dass der Bundesrat diesem Ziel grosse Beachtung schenkt, zeigt ein Blick in die Jahresziele: Nicht weniger als 13 Massnahmen wie Botschaften und Strategien gehören zur Umsetzung des strategischen Digitalisierungsziels. Dieser Umfang signalisiert wahrlich einen qualitativen, aber auch quantitativen Schub in der Digitalisierung, vor allem, wenn man es mit den Vorjahren vergleicht. Ich habe einen Blick in den Geschäftsbericht 2018 geworfen: Dort war keine einzige Botschaft bzw. Gesetzesvorlage im Bereich Digitalisierung erwähnt, vielmehr nur Berichte und strategische Eckwerte für digitale Strategien.

Erfreulicherweise ist der Bund bei der Digitalisierung also aktiv unterwegs. Dass dies angesichts der Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Pandemiejahr angezeigt ist, muss ich nicht weiter vertiefen. Wohl wäre es hilfreich gewesen - aber das ist Vergangenheitsbewältigung -, wenn wir in verschiedenen Bereichen noch etwas früher dran gewesen wären, gerade im Bereich Gesundheit.

Im Kontrast zu dieser dynamischen Entwicklung im Bereich Digitalisierung steht die Messung dieser Entwicklung: Der [PAGE 703] Bundesrat beschreibt ein einziges - ein einziges! - quantifizierbares Ziel und damit einen einzigen Indikator zur Messung, nämlich den Anteil der Nutzung der digital angebotenen Behördendienstleistungen. Dazu gibt es eine Grafik. Es erscheint plausibel, dass damit viele Bereiche der digitalen Entwicklung nicht bzw. nicht angemessen gemessen werden. Immerhin gehört die Nutzung der digitalen Chancen in die oberste strategische Zielsetzung, es ist nämlich in der Leitlinie 1 der Legislaturplanung verankert. Ich meine, ein etwas erweitertes Indikatorensystem wäre dieser strategischen Priorisierung angemessen.

Dann noch ein weiterer Hinweis: Digitalisierungsprojekte sind nicht eine rein technische Angelegenheit. Oft, ja fast immer werden mit Digitalisierungsprojekten Prozesse und Organisationsformen infrage gestellt. Dies führt zu Änderungen, die dann schliesslich Menschen in ihren Berufsbildern und in ihren Tätigkeiten betreffen. Beispielhaft erwähnt sei das Projekt Dazit bei der Eidgenössischen Zollverwaltung: Dazit startete als IT-Projekt, entwickelte sich aber zu einem tiefgreifenden Transformationsprojekt mit allen Anforderungen an das Change-Management und an betroffene Mitarbeitende.

Kurz noch ein Blick auf ein Ziel des WBF, nämlich das Ziel[NB]2, es ist gleichzeitig das Ziel 5 der Legislaturplanung: "Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation und nutzt die Chancen der Digitalisierung." Dieses Forschungs- und Bildungsziel ist für die Schweiz von grösster Bedeutung. Ich erinnere daran, dass wir im OECD-Vergleich überdurchschnittlich grosse Investitionen in Forschung und Innovation tätigen, dies zu Recht. Im letzten Jahr konnte der Bundesrat bedeutende Grundlagen definieren, auch mit Unterstützung des Parlamentes und seiner Kommissionen. Ich nenne die BFI-Botschaft und die Botschaft zum EU-Forschungsprogramm Horizon, dann die Verhandlungsmandate zu Horizon und Erasmus. Gerade die letztgenannten Mandate, wir wissen es, kommen jetzt, wo das institutionelle Rahmenabkommen vom Verhandlungstisch ist, auf den Prüfstein. Um mit der EU im Bereich Forschung und Bildungsaustausch auch künftig gleichberechtigt - gleichberechtigt! - kooperieren zu können, und das muss das Ziel der Schweiz sein, hat die Schweiz zu beweisen, dass wir uns auch in anderen Bereichen mit der EU entwickeln können.

Abschliessend noch ein Blick auf das Berufsbildungssystem: Hier rapportiert der Bundesrat zur Umsetzung der Strategie Berufsbildung 2030, einer wichtigen Strategie. Man liest, die Projekte zur Berufsbildung 2030 würden gemäss Meilensteinplanung vorankommen. Viel mehr erfährt man nicht. Das ist insofern nachvollziehbar, als die Berufsbildung 2030 ein Projekt in Verbundpartnerschaft mit den Organisationen der Arbeitswelt und den Kantonen ist. Entsprechend ist die Berufsbildung auch dank eines schlanken Berufsbildungsgesetzes weitgehend dem gesetzgeberischen Zugriff entzogen. Gleichwohl wäre hier etwas mehr Substanz in der Berichterstattung wünschbar.

Damit bitte ich Sie um Kenntnisnahme unseres Kurzberichtes.