Burkart Thierry · Ständerat · 2021-06-17
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-06-17
Wortprotokoll
Per Motion fordert Nationalrätin Priska Seiler Graf den Bundesrat auf, "angesichts der Ermordung von Jamal Khashoggi, der humanitären Katastrophe im Jemen und der sich verschlechternden Lage der Menschenrechte, gestützt auf Artikel 19 des Kriegsmaterialgesetzes, alle früher erteilten Bewilligungen [PAGE 718] für die Ausfuhr von Kriegsmaterial an Mitglieder der Kriegsallianz zu widerrufen und so auch den Export von Ersatzteilen und Munition usw. zu stoppen". Zudem wird der Bundesrat aufgefordert, "keine neuen Bewilligungen für Kriegsmaterialexporte an die Mitgliedstaaten der von Saudi-Arabien angeführten Jemen-Kriegsallianz mehr zu erteilen, bis im Jemen die Gewalt aufhört und ein nachhaltiger Frieden besteht".
Der Nationalrat hat die Motion am 10. Dezember 2020 mit 97 zu 95 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Ihre vorberatende Sicherheitspolitische Kommission hat sich am 26.[NB]März mit diesem Vorstoss befasst und beantragt dem Rat mit 8 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen die Ablehnung der Motion. Die Mehrheit der Kommission begründet ihren Entscheid wie folgt:
1.[NB]Die Kommissionsmitglieder sind selbstverständlich auch besorgt über die humanitäre Krise im Jemen und über die Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien. Grundsätzlich stützt sich das militärische Eingreifen der Koalition unter Führung von Saudi-Arabien aber auf die Resolution 2216 des UNO-Sicherheitsrates vom 14. April 2015 und ist somit völkerrechtlich legitimiert, um den Jemen und das jemenitische Volk vor der Aggression durch die Huthi zu schützen. Saudi-Arabien wird dabei politisch und militärisch unterstützt von Bahrain, Kuwait, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Ägypten und Jordanien, aber auch von Frankreich, dem Vereinigten Königreich und den USA. Es besteht damit grundsätzlich kein Grund, die Lieferung von Kriegsmaterialgütern in diese Länder einzuschränken. Dennoch begrüsst die Kommission die vom Bundesrat entwickelte Praxis, wonach man in dieser Situation höchste Vorsicht walten lassen muss.
2.[NB]Nach Saudi-Arabien werden lediglich Ersatzteile und Munition für Flugabwehrsysteme ausgeführt. Es handelt sich dabei also um defensive Waffensysteme. Gemäss UNO-Charta steht jedem Land das Recht zu, sich selber zu verteidigen. Es besteht also keine Notwendigkeit für eine Verschärfung der bereits sehr restriktiven Praxis des Bundesrates. Wollte man gegenüber Saudi-Arabien für sein zweifelsohne unhaltbares Verhalten im Zusammenhang mit Jamal Khashoggi Sanktionen ergreifen, hätten diese international abgestimmt und nicht über eine punktuelle Intervention bei der Bewilligung von Munitionslieferungen für Defensivwaffen zu erfolgen.
3.[NB]Es gilt zudem, die staatspolitische Dimension mitzuberücksichtigen, wonach das Parlament für die Rechtsetzung zuständig ist, nicht aber für die Rechtsanwendung. Mit der Annahme der vorliegenden Motion würden wir das Gewaltenteilungsprinzip verletzen und dem Bundesrat Anweisungen zur Rechtsanwendung geben. Der Ständerat ist auch Hüter der Einhaltung dieser grundlegenden staatspolitischen Prinzipien, weshalb Ihnen die Kommissionsmehrheit alleine schon aus diesem Grund die Ablehnung der Motion empfiehlt.
Die Kommissionsminderheit begründet ihre Position damit, dass es sich bei dieser Motion nicht nur um neue Bewilligungen im Zusammenhang mit Exporten in diese Krisengebiete handle, die Motion wolle vielmehr über die Ausnahmebestimmung von Artikel 19 des Kriegsmaterialgesetzes alle früher erteilten Bewilligungen für die Ausfuhr von Kriegsmaterial an Mitglieder der Koalition widerrufen und so auch den Export von Ersatzteilen und Munition stoppen. Die Krise habe sich in letzter Zeit abgeschwächt, sei aber immer noch virulent.
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen Ablehnung der Motion.