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Reichmuth Othmar · Ständerat · 2021-06-17

Reichmuth Othmar · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-06-17

Wortprotokoll

Vorab bedanke ich mich beim Bundesrat für die subtile Korrektur meiner falsch gewählten Begrifflichkeit der "ausserordentlichen" statt der "besonderen" Lage. Sinn der Motion ist selbstverständlich die möglichst baldige Rückkehr in die normale Lage.

Grundsätzlich positiv bewerte ich das am 12. Mai 2021 verabschiedete Dreiphasenmodell. Damit zeigt der Bundesrat den Weg und den Willen zur Rückkehr in die Normalität auf. Die per Ende Mai umgesetzten Lockerungen waren dringend nötig, und die Zahlen zeigen, dass es keine negativen Folgen gibt. Die am letzten Freitag in die Vernehmlassung geschickten Lockerungen sind der nun logische, aber auch dringende nächste Schritt. Bei einigen Massnahmen gäbe es aus meiner Sicht gute Gründe, weitergehende Lockerungen vorzunehmen.

Das ist jetzt aber nicht Inhalt meiner Motion. Hier geht es um den grundsätzlichen Wendepunkt, um den Zeitpunkt, an welchem alle impfwilligen Personen Zugang zu einem geprüften, anerkannten Impfstoff haben. Ich gehe davon aus, dass es sich nur noch um wenige Wochen handelt, bis genügend Impfstoff vorhanden ist und Impftermine zur Verfügung stehen, die nicht mehr in Anspruch genommen werden. Zu diesem Zeitpunkt hat sich jede Person in diesem Land entschieden, ob sie entweder die Risiken der Impfung auf sich nimmt, um damit sich selber und andere zu schützen, oder ob sie das Risiko der eigenen Erkrankung und der Gefährdung ihres Umfeldes als kleineres Übel vorzieht. Dies soll und muss eine freie Entscheidung sein und auch immer bleiben.

Das ist aber auch der Zeitpunkt, an welchem die Hauptvoraussetzungen, die ursprünglich zur Einführung der einschneidenden Massnahmen geführt haben, erfüllt sind. So sind die besonders gefährdeten Personen mit der Impfung geschützt, sofern sie dies denn überhaupt wollten. Weiter ist unser Gesundheitssystem in der Lage, die in Zukunft noch zu erwartenden Ansteckungszahlen zu bewältigen. Selbstverständlich wird es weiterhin Ansteckungen geben, wie wir dies mit unserem Ratskollegen gerade erleben. Der Einzelfall ist dann auch immer bedauerlich. Es ist aber weder zielführend noch realistisch, ein Regime für eine Nullansteckung zu fahren. Der Zeitpunkt zur Aufgabe der einschneidenden Massnahmen darf nicht verpasst werden.

Aber genau diese Befürchtung habe ich, wenn ich die Antwort des Bundesrates lese. Er schreibt zwar in der ablehnenden Antwort, dass nach vollständiger Impfung aller impfwilligen Personen starke gesellschaftliche und wirtschaftliche Einschränkungen nicht mehr zu rechtfertigen seien und dass die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 dann weitgehend aufgehoben werden sollen. Zudem wolle er prüfen, ob die Voraussetzungen zur Beibehaltung der besonderen Lage erfüllt seien. Das ist alles gut und recht. Aber wenn ich dann die Zusätze lese, dass die Wirksamkeit der Impfung gegenüber allenfalls auftretenden Mutanten im Auge zu behalten sei oder dass dies "unter Vorbehalt von noch nicht absehbaren Entwicklungen" erfolge, dann ist das für mich definitiv zu wenig konsequent. Mit dieser Haltung können noch lange Zeit weitreichende Massnahmen begründet werden.

Denn klar ist, dass uns das Virus erhalten bleibt. Es wird auch Mutationen geben, und das nicht nur in den nächsten Monaten, sondern in den nächsten Jahren. Wir haben dank der schnell handelnden Wissenschaft, der Forschung und der Pharmaindustrie verlässliche Mittel für die Vorsorge zur Verfügung. Zudem haben wir ein sehr gut funktionierendes Gesundheitssystem, und unsere Bevölkerung hat ein fundiertes Hygienewissen. Damit sind wichtige Voraussetzungen gegeben, und es wird Zeit, dass wir als Gesellschaft mit diesem Virus leben lernen, wie wir es übrigens mit vielen anderen Viren auch tun.

Jeder kann und jeder soll frei entscheiden, ob er bei Grossveranstaltungen dabei sein oder einfache Massnahmen, wie Hände desinfizieren oder gebührend Abstand halten, einhalten will. Es ist aber nicht mehr gerechtfertigt, den Menschen die Schutzmaske aufzuzwingen, im Restaurant die Anzahl Sitzplätze oder bei Anlässen die Gruppengrösse zu definieren. Die einschneidenden Schutzkonzepte für das Gewerbe und für die Veranstalter sind aufzuheben. Die Kundinnen und Kunden, die Besucherinnen und Besucher entscheiden selber, ob sie die Angebote nutzen und wie sie sich verhalten wollen.

Wie in der Motion geschrieben braucht es, dazu stehe ich, die Impfzertifikate, dies aber nur mit dem Fokus auf Reisen ins Ausland. Denn es wird nicht an uns liegen, ob einzelne Länder ein Impfzertifikat als Voraussetzung für die Einreise verlangen. Umgekehrt soll für die Einreise in die Schweiz aus Ländern mit hohen Fallzahlen dem Bundesrat die Entscheidungskompetenz über die Notwendigkeit des Impfzertifikats ausdrücklich vorbehalten bleiben. Aber im Inland soll klar gelten: Sobald der Wendepunkt erreicht ist, darf das Impfzertifikat im öffentlichen Raum und bei öffentlichen Veranstaltungen keine Rolle mehr spielen. Alles andere kommt einem versteckten Impfzwang gleich.

Mit der Annahme dieser Motion geben wir dem Bundesrat ein klares Zeichen, dass mit der Impfung der definitive Wendepunkt in der Pandemie erreicht ist, dass er die einschneidenden Massnahmen aufheben, auf dem ordentlichen Weg die Lage beobachten und bei Bedarf selbstverständlich Empfehlungen abgeben kann. Dafür genügen aber die ordentlichen gesetzlichen Grundlagen. Mit der Unterstützung der Motion ebnen Sie den Weg zurück zur normalen Lage.