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Grossen Jürg · Nationalrat · 2021-06-17

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-06-17

Wortprotokoll

Die Motion Hegglin Peter 20.3672 will, dass das Schleppschlaucheinsatz-Obligatorium, das der Bundesrat auf den 1. Januar 2022 in der Luftreinhalte-Verordnung in Kraft setzen wollte, aufgehoben wird, noch bevor es in Kraft getreten ist.

Warum will der Bundesrat dieses Obligatorium verordnen? Es ist eigentlich einfach: weil man mit den bisherigen Anreizen nach nunmehr dreizehn Jahren keinerlei Fortschritt mehr erzielen kann. Das Instrument ist also nicht mehr das richtige, um eine weitere Wirkung zu erzielen.

Ziel hinter dieser Entscheidung ist es auch, die Überschüsse im Nährstoffbereich zu vermindern und die Emissionen zu verringern. Das ist das übergeordnete Ziel. Dies ist notwendig, weil die Überschüsse zu hoch sind. Es ist eine Folge der hohen Tierbestände: Es fallen zu viel Mist und zu viel Gülle an, die auf die Felder gebracht werden müssen. Das sieht man zum Beispiel an den Einträgen von Ammoniak, die nun seit zwanzig Jahren rund 70 Prozent über der Tragfähigkeit der Ökosysteme liegen; sie stammen zu rund 93 Prozent aus der Landwirtschaft. Ammoniak wandelt sich in der Atmosphäre zu Feinstaub und trägt damit erheblich zur Luftverschmutzung bei. Feinstaub in der Luft ist unter anderem Ursache von Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen. Es schädigt aber auch die Ökosysteme und Pflanzen ganz direkt, da es über die Blattorgane toxisch wirkt.

Der Schleppschlaucheinsatz ist eine Form der Gülleausbringung, die entlang des Bodens verläuft. Die Wirkung: Es gelangt weniger Ammoniak in die Luft. Wenn Ammoniak nicht in der Luft, sondern im Boden ist, fallen weniger Emissionen an.

Der Schleppschlaucheinsatz wird seit 2008 über die sogenannten Ressourceneffizienzbeiträge gefördert. Über die letzten Jahre hat man 160 Millionen Franken ausgegeben, um diese Technik zu fördern und auch flächendeckend zum Einsatz zu bringen. Nun hat man aber festgestellt, dass Gülle nur auf etwa 40 bis 45 Prozent der Fläche mit dieser Technik ausgebracht wird. Der Anteil steigt seit Jahren nicht mehr. Mit dem Obligatorium wäre laut Bundesrat eine zusätzliche Reduktion von Nährstoffüberschüssen von etwa 1,5 Prozent möglich. Es handelt sich hier um eine Massnahme, die die Produktion nicht verringert, sondern effizient dazu beiträgt, dass die Nährstoffe in den Boden und nicht in die Luft gelangen.

In der Kommission wurde die Sorge laut, dass dieses Obligatorium für kleine Betriebe oder auch für Betriebe in Hanglage unzumutbare Aufwände bedeuten könnte. Die Verordnung hält aber klar fest: Man muss die Schleppschlauchtechnik nur bis zu einer gewissen Neigung und nur ab einer gewissen Grösse des Betriebes anwenden: Nur die grossflächigen und topografisch geeigneten Flächen sollen von der Vorschrift betroffen sein.

Es wurde auch gesagt, dass das Wetter einen grossen Einfluss auf die Ammoniakemission habe. Das stimmt selbstverständlich. Aber in den Unterlagen, die wir erhalten haben, steht auch, dass der Faktor Wetter etwa 20 bis 40 Prozent ausmacht, der Schleppschlauch jedoch 30 bis 70 Prozent, also wesentlich mehr.

Mit der Annahme der Motion würde die Weiterführung einer zielführenden, effizienten Massnahme verunmöglicht. Wir haben mit der parlamentarischen Initiative 19.475 hier in diesem Rat einen moderaten Nährstoffabsenkpfad beschlossen. Das ist aber eine reine Absichtserklärung. Erreichen können wir das natürlich nur mit entsprechenden Massnahmen. Das Schleppschlauchobligatorium mit den erwähnten Ausnahmen ist gemäss Bundesrat und Minderheit der Kommission eine zielgerichtete, effiziente Massnahme, welche die Produktion nicht einschränkt. Es ist in Bezug auf den gesamten Handlungsbedarf wahrscheinlich das einfachste und effizienteste Instrument zur optimalen Erhaltung der Nährstoffe.

Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.

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