Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2002-12-09
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-09
Wortprotokoll
Im Nachgang zu Kollege Guisan empfehle ich Ihnen im Namen der FDP-Fraktion ebenfalls Eintreten auf diese Vorlage. Grundsätzlich - Herr Guisan hat es ausgeführt - ist diese jetzige Teilrevision vor dem Hintergrund der laufenden Prämiendebatte zu sehen. Ich muss Ihnen dieses Thema nicht mehr in Erinnerung rufen. Sicher ist es richtig, dass wir sieben Jahre nach Inkrafttreten des KVG nun auf eine weitere Teilrevision eintreten. Wie zu erkennen ist, wenn wir einige der Anträge der Kommission ansehen, wird diese Teilrevision ja sicher von weiteren Teilrevisionen gefolgt werden.
Aus unserer Optik geht es darum, in dieser Teilrevision in Richtung des von uns favorisierten wettbewerblichen Vertragsmodelles zu gehen. Dies ist eine erste Zielsetzung. Eine zweite Zielsetzung ist die Verbesserung der Spitalfinanzierung, und eine dritte ist es, auch etwas zur Entlastung der durch die Prämien belasteten Haushalte beizutragen. Wenn wir die Vorlage in Bezug auf diese drei Zielsetzungen kurz würdigen, dann kann zum Thema Spitalfinanzierung sicher gesagt werden, dass wir hier in die richtige Richtung gehen: Das so genannt dual-fixe System bringt eine Abkehr von einer rein institutionsbezogenen und zielt auf eine leistungsbezogene Finanzierung, mit der Aufgliederung nach Lehre, Forschung und Dienstleistung. Hier, denke ich, werden wir leicht einen Konsens finden.
Im Bereich des wettbewerblichen Vertragsmodells, das mit der Frage der Vertragsfreiheit sehr stark vergesellschaftet ist, ist es für uns klar, dass wir hier mitten in einer Reform der Anreize sind. Die Anreize sollen ja dafür sorgen, dass alle Partner im Gesundheitswesen - Anbieter, Versicherer usw. - möglichst gute Leistungen zu möglichst kosteneffektiven Preisen anbieten können, dass sie also ein Interesse daran haben sollten, qualitativ möglichst gute Leistungen entsprechend effizient zu erbringen. Trotz der realen Probleme, die uns unter dem Gesichtspunkt etwaiger Referenden und dem Durchbringen dieser zweiten Revisionsvorlage klar sind, glauben wir, dass der Vertragszwang im Prinzip abgeschafft gehört und dass wir diese neue Vertragsfreiheit brauchen. Wir haben in der Fraktion denn auch mehrheitlich der entsprechenden Minderheit Widrig zugestimmt. Ich betone hier aber ganz klar, dass diese neue Vertragsfreiheit unserer Meinung nach nur dann funktionieren kann, wenn Rahmenbedingungen, die heute noch nicht bis ins Letzte geklärt sind, definiert werden, wenn klar ist, dass die Versicherer hier nicht eine neue Marktmacht entwickeln können. Nur wenn man Rahmenbedingungen definiert, die sowohl den Leistungserbringern als auch den Versicherern entsprechende Mitsprache garantieren, wird dies ein sinnvolles Konzept sein. Wir sind aber optimistisch und gehen davon aus, dass ein solches Konzept definiert werden kann. Wir werden deshalb für diese neue Vertragsfreiheit einstehen.
Im dritten Zielbereich, in Bezug auf das Sozialziel, glauben wir, dass die Kommission zu einer besseren Lösung gekommen ist als der Ständerat. Die jetzige Lösung ist sozialpolitisch effizienter, entlastet die Haushalte in dem Sinne, dass 4 bis 12 Prozent des Einkommens nicht überschritten werden dürfen. Wir glauben, dass wir dem Sozialziel nahe kommen können, wenn wir das mit dem Grundsatz kombinieren, dass die Prämienverbilligung grundsätzlich voll ausbezahlt [PAGE 2006] werden soll. Gemäss den Auskünften des Bundesrates glauben wir auch, dass dies mit den vorgeschlagenen 150 Millionen Franken erreichbar ist.
Für uns sind das die drei zentralen Zielsetzungen dieser Reform. Wir werden uns zu einer Reihe von Nebenschauplätzen ebenfalls kurz äussern.
Im Sinne einer kurzen Liste möchte ich schon jetzt sagen, dass wir uns gegen die Hotellerieversicherung in der Grundversicherung und gegen die Wirkstoffverschreibung bzw. den Zwang zu den günstigsten Arzneimitteln aussprechen werden. Wir werden uns gegen bundesrechtliche Planungskompetenzen in der Spitzenmedizin wehren, umgekehrt aber für Hausarztmodelle eintreten. Wir sind sicher für griffige Instrumente gegenüber Leistungserbringern, wollen aber keine neue kleinkarierte Bürokratie, wie sie ein Antrag bei Artikel 59 impliziert.
Insgesamt glauben wir, dass diese Vorlage ein Schritt in die richtige Richtung ist, insbesondere dann, wenn wir die drei Hauptziele im Auge behalten und auf den Nebenschauplätzen noch einige Korrekturen anbringen. Wir hoffen, dass Sie unseren Korrekturvorschlägen folgen werden.