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Riniker Maja · Nationalrat · 2021-09-13

Riniker Maja · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-13

Wortprotokoll

Ich spreche gerne im Namen der FDP-Fraktion zu Ihnen. Meine Kollegin Jacqueline de Quattro wird anschliessend noch auf Französisch unsere wichtigsten Punkte zusammenfassen. Ich deklariere auch meine Interessenbindung als Copräsidentin des Arbeitskreises Sicherheit und Wehrtechnik.

Zuerst äussere ich mich zur Vorlage 2, sprich zur Volksinitiative. Wir unterstützen den Bundesrat sowie die Mehrheit der SiK-N und werden die Initiative einstimmig zur Ablehnung empfehlen. Diese Initiative geht zu weit. Lassen Sie mich bitte zwei wesentliche Punkte dafür nennen:

1.[NB]Staatspolitisch ist es nicht korrekt, dass Volk und Stände über Anpassungen der Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte entscheiden sollen. Diese Bewilligungskriterien würden nicht mehr auf Verordnungsebene, sondern auf Verfassungsstufe geregelt. Es würde ein Widerspruch gegenüber dem Grundsatz entstehen, dass der Gesetzgeber die Grundzüge einer Regelung erlässt. Die vorgesehenen Verbote müssen im Gesetz geregelt werden, nicht auf Stufe Verfassung.

2.[NB]Mit der Initiative würde auch die gesetzliche Spezialregelung für Ersatzteillieferungen infrage gestellt. Dies würde dazu führen, dass Schweizer Firmen ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den ausländischen Käufern nicht in jedem Fall nachkommen könnten, weil Ersatzteillieferungen unter Umständen ohne wichtigen Grund abgelehnt werden müssten.

Unsere Fraktion unterstützt hingegen die Vorlage 1, sprich den der Initiative entgegengestellten indirekten Gegenvorschlag, sollte er am Mittwoch so aus der Debatte herauskommen, wie wir uns das wünschen und vorstellen. Die Bewilligungskriterien sollten auf Gesetzesstufe verankert werden, und es sollte so die demokratische Kontrolle gestärkt werden. Das Parlament könnte demnach die gesetzlichen Bewilligungskriterien jederzeit anpassen. Seit der Debatte im Ständerat ist klar, dass es dem Bundesrat nicht ermöglicht werden soll, bei ausserordentlichen Umständen von den gesetzlichen Bewilligungskriterien abzuweichen. Gemäss dem Stand heute ist der indirekte Gegenvorschlag strenger als die Initiative. Damit aber dennoch Ausnahmen möglich sind, liegt nun zu Artikel 22a Absatz 2 Buchstabe a eine Ergänzung vor.

Geschätzte Initianten der Korrektur-Initiative: Diese Ergänzung stammt eins zu eins aus Ihrem Initiativtext, in welchem Sie schreiben, dass das Gesetz Ausnahmen vorsehen kann, "namentlich für: demokratische Länder, die über ein Exportkontrollregime verfügen, das mit demjenigen der Schweiz vergleichbar ist". Wir teilen Ihre Meinung. Ausnahmen müssen auch künftig möglich sein, insbesondere mit Blick auf die Sicherheits- und Wehrtechnikindustrie.

Wir haben im Vorfeld der Kommissionssitzung vom WBF und vom VBS in Erfahrung gebracht, wie die Rechtssicherheit für Offset-Geschäfte sichergestellt werden kann. Wenn wir dem Mehrheitsantrag zu Artikel 22a Absatz 2 Buchstabe a zustimmen, dürfte die Rechtssicherheit für Offset-Vereinbarungen in den meisten Fällen gewährleistet sein.

Wir lehnen hingegen den Minderheitsantrag Seiler Graf zu Artikel 22a Absatz 2 Buchstabe a klar ab, welcher der Version des Ständerates entspricht. Bei dieser Variante wären gemäss Auskunft des WBF und des VBS unter Umständen auch Offset-Verpflichtungen mit Ländern wie den USA oder Frankreich infrage gestellt. Damit könnte das Eingehen von Offset-Vereinbarungen mit der Schweiz generell unattraktiv werden.

Nun lassen uns die Initianten wissen, dass sie bei der Variante des Ständerates die Initiative zurückziehen werden. Sie können die Initiative auch zurückziehen, wenn Artikel 22a ergänzt wird, und zwar - wie vorhin schon erwähnt - mit ihrem Text.

Sie lassen uns wissen, geschätzte Initianten, dass die Initiative drei Ziele habe. Ich wiederhole diese und lege auch dar, warum diese Ziele heute erfüllt werden können.

1.[NB]Sie fordern mehr demokratische Kontrolle und Mitsprache bei Kriegsmaterialexporten. Die Kriterien für Waffenexporte sollen mindestens auf Stufe eines Bundesgesetzes geregelt werden. Ich gebe Ihnen zur Antwort: Das machen wir heute, hier und jetzt! [PAGE 1551]

2.[NB]Sie fordern keine Kriegsmaterialexporte in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, und verweisen auf die Kriegsmaterialverordnung in der Fassung von vor 2014. Ja, so wird es passieren: Der Passus in Artikel 5 Absatz 4 der geltenden Kriegsmaterialverordnung wird ersatzlos gestrichen, und zwar deshalb, weil Ihre Forderung auf Stufe Gesetz aus der Optik des Gesetzgebers optimaler und wirkungsvoller und, genauer gesagt, in Artikel 22a Absatz 2 Buchstabe b ohne Ausnahme enthalten ist.

3.[NB]Sie fordern keine Kriegsmaterialexporte in Länder, die an einem internen oder internationalen bewaffneten Konflikt beteiligt sind. Auch hier gilt: Diese Forderung ist erfüllt, und zwar in Artikel 22a Absatz 2 Buchstabe a.

Die Mehrheit der Kommission hat einen Weg gefunden, den Initianten entgegenzukommen; ihre Forderungen sind erfüllt. Dass Ausnahmen für den Export von Kriegsmaterial zentral sind, ist auch in Artikel 1 des geltenden Kriegsmaterialgesetzes verankert. Wir haben festgehalten, dass in der Schweiz eine an die Bedürfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten werden muss. Dies funktioniert nur mit einem Heimmarkt, der die sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis sicherstellt. Das setzt aber auch voraus, dass Offset- und Exportmöglichkeiten weiterhin in einem verantwortbaren Rahmen möglich bleiben sollten. Es geht auch um weit über zehntausend Arbeitsplätze.

Ich wiederhole kurz: Es braucht eine Lösung für Ausnahmen zum Export bzw. gegen übermässige Einschränkungen durch Verbote.

Ich komme zum Fazit: Die FDP-Liberale Fraktion wird in der Vorlage 1, wie schon ausgeführt, bei Artikel 22a Absatz 2 die Mehrheit unterstützen; die Minderheitsanträge lehnen wir alle ab. Sollte dann der im Nationalrat verabschiedete indirekte Gegenvorschlag nicht genügend ausgewogen sein, behalten wir uns bis zur Schlussabstimmung eine Neubeurteilung der Vorlage vor. Die Initiative lehnen wir, wie schon gesagt, ab.