Lexipedia

Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2021-09-13

Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-13

Wortprotokoll

Stein des Anstosses bei der vorliegenden Initiative war die vom Bundesrat vor drei Jahren geplante Lockerung der Kriegsmaterialverordnung. Daraufhin entstand, wir haben es mehrfach gehört, ein Bündnis aus vierzig Organisationen, welche sich zur Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer zusammenschlossen. Als Antwort auf die geplanten Lockerungen wurde die vorliegende Korrektur-Initiative lanciert.

Weshalb braucht es diese Korrektur bei der Kriegsmaterialgesetzgebung?

1.[NB]Der Export von Kriegsmaterial ist auf einem Allzeithoch. Bei meiner Auseinandersetzung mit der Initiative schreckten mich die aktuellsten Zahlen auf. Gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft waren die Exporte von Kriegsmaterial im Jahr 2020 so hoch wie noch nie seit Ende des Kalten Krieges. Für rund 900 Millionen Franken wurden im letzten Jahr Waffen ins Ausland verkauft. Dies entspricht einem Anstieg von 170 Millionen Franken oder einem Viertel gegenüber dem Vorjahr und von 390 Millionen im Vergleich zu 2018. Dabei war hinter den Panzer- und Landfahrzeugen die Munition mit rund 200 Millionen Franken das wichtigste Exportgut. Brisant daran ist: 95 von 100 Kriegsopfern werden mit Kleinwaffen getötet. Und wer mit Kleinwaffen kämpft, braucht eben die entsprechende Munition.

2.[NB]Keine Kriegsmaterialexporte in Länder, welche Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen: Diese Regel entspricht der Kriegsmaterialverordnung von 2014. Leider haben der Bundesrat und das Parlament sie damals gelockert. Heute ist deshalb der Kriegsmaterialexport auch in Länder möglich, welche Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, solange, wie meine Kollegin Priska Seiler Graf dazu sagte, nur ein geringes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird. Diese Gummiformulierung öffnet dem Missbrauch Tür und Tor.

Und deshalb sind wir jetzt gefordert, in der Gesetzgebung für Klarheit zu sorgen. Wichtig zu betonen ist: Die Initiative verlangt kein totales Verbot des Kriegsmaterialexports, sondern es geht einzig um den Erhalt der roten Linien in der Kriegsmaterialgesetzgebung.

3.[NB]Rüstungsexporte gehören in demokratische Kontrolle: Momentan entscheidet der Bundesrat in Eigenregie über die Waffenexportpolitik der Schweiz. Kriegsmaterialexporte sind jedoch zu wichtig, um sie der Zusammensetzung des Bundesrates zu überlassen. Mit der Korrektur-Initiative wäre die Kontrolle über die Rüstungsexportpolitik nicht mehr auf Verordnungsstufe angesiedelt, sondern auf Verfassungs- und Gesetzesebene geregelt. Nur so ist die nötige Mitsprache für Parlament und Bevölkerung gewährleistet.

4.[NB]Waffen in Krisenregionen gelangen schnell in die falschen Hände: Wenn in Länder, die Menschenrechte verletzen oder sich nicht daran halten und in einer instabilen Situation sind, Waffen exportiert werden, gelangen diese eben schnell in die falschen Hände. Die letzten Jahre haben es gezeigt: Wenn ein Export in ein heikles Empfängerland vorübergehend erlaubt ist, landen die Waffen schlussendlich auch bei Terroristen.

Ich komme zum Fazit: Letztendlich ist die Politik für das Ausmass der Schweizer Rüstungsexporte verantwortlich. Deshalb bitte ich Sie, im Sinne der humanitären Tradition unseres Landes mit der Korrektur-Initiative korrigierend einzugreifen und ihr zuzustimmen. Ebenso unterstütze ich den Gegenvorschlag, aber nur, wenn mit Artikel 22b keine Schlupflöcher gewährt werden.