Fässler Daniel · Ständerat · 2021-09-13
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-13
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat sich bei seiner Vorlage darauf beschränkt, für das Förderregime eine bis Ende 2030 geltende Übergangslösung zu schaffen. Aufgrund dieser Fokussierung wurde im Nationalrat nicht darüber beraten, auch die Befristung der heute zum Wasserzins bestehenden Regelung entsprechend zu verlängern. Das ist meines Erachtens heute nachzuholen.
Der entsprechende Antrag der Kommissionsmehrheit verdient Unterstützung, und zwar auch von den Vertreterinnen und Vertretern jener Stände, die vergleichsweise wenig Wasserzinsen einnehmen. Ich gehe hier selber mit gutem Beispiel voran, denn der Kanton Appenzell Innerrhoden verfügt gemäss den Angaben des Bundes als einziger Kanton über keine entsprechenden Einnahmen.
Nach der Revision des Energiegesetzes im Jahre 2016 und der damals beschlossenen Befristung der Fördersysteme ging es im Jahre 2019 darum, für den Wasserzins daran angepasste Fristen festzulegen. Der Wasserzins darf seit 2015 den Betrag von 100 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung nicht übersteigen. Diese Regelung wurde mit der 2019 beschlossenen Revision des Wasserrechtsgesetzes bis 2024 befristet. In Anlehnung daran wurde der Bundesrat verpflichtet, der Bundesversammlung für die Zeit nach dem 1. Januar 2025 einen Erlassentwurf für die Festlegung der Maximalhöhe des Wasserzinses zu unterbreiten.
Frau Bundesrätin Sommaruga hat beim Eintreten ihre Annahme formuliert, dass der Bundesrat diesen Auftrag nicht mehr erfüllen müsste, wenn unser Rat heute der Mehrheit folgt und der Nationalrat sich diesem Beschluss anschliesst. Ich kann Ihnen sagen, das sehe ich ebenfalls so.
Die Einführung der Marktprämie für die Grosswasserkraft und die letzte Revision des Wasserrechtsgesetzes standen unter dem Eindruck erodierender Strompreise. Heute präsentiert sich die Situation erfreulicherweise etwas entspannter. Die Preise haben sich - der Kommissionspräsident hat das beim Eintreten bereits ausgeführt - in letzter Zeit deutlich erhöht, und dies hilft unserer Stromwirtschaft als Ganzer.
Die meisten Unternehmen haben daher keine Probleme, die bei ihren Wasserkraftwerken geschuldeten Wasserzinsen zu bezahlen. Für die übrigen, zahlenmässig kleiner werdenden Unternehmen steht die Marktprämie zur Verfügung.
Herr Kollege Müller, wir müssen heute meines Erachtens keine Debatte zur Ausgestaltung des Wasserzinses führen. Was Ihnen die Kommissionsmehrheit vorschlägt, ist nur - aber immerhin - nötig, um in zeitlicher Hinsicht die Kongruenz mit den Förderinstrumenten der Investitionsbeiträge und der Marktprämie zu erreichen. Die Anpassung des Wasserrechtsgesetzes ist nach meiner Überzeugung zudem der Fairness und der Verlässlichkeit geschuldet und dient der Rechts- und Planungssicherheit sowohl der betroffenen Kantone und Gemeinden als auch der Energiewirtschaft.
Die Kommission liess sich bei ihrem Beschluss auch von einem Schreiben der Energiedirektorenkonferenz vom 4. August leiten. Diese wies darauf hin, dass die Marktprämie für die Grosswasserkraft bei der Einführung eng mit der Frage des Wasserzinses verknüpft wurde. Die Energiedirektorenkonferenz ersuchte daher die Kommission unmissverständlich, "das geltende Wasserzinsmaximum ebenso zu verlängern, bis der Mantelerlass verabschiedet ist". Dieser Aufruf der Kantone hat mich veranlasst, in der Kommission den letztlich von einer Mehrheit unterstützten Antrag zu stellen.
In der bisherigen Debatte zu diesem Geschäft wurde schon von verschiedenen Votanten gesagt, eine gute Energiepolitik setze voraus, dass von den verschiedenen Marktteilnehmern ausgewogene Kompromisse gefunden werden. Dies war in der Vergangenheit so und wird auch in der Zukunft nicht anders sein. Wir tun daher gut daran, dies auch bei dieser Übergangsregelung zu beachten. Die Regelung zum Wasserzins war in der Vergangenheit ein höchst strittiges Thema und wird es auch in Zukunft bleiben. Folgen Sie der Mehrheit, kann die Frage des Wasserzinses aber in Kenntnis der Beschlüsse zum Mantelerlass beraten werden. Dann kennen wir die künftige Ausgestaltung der Regulierungen im Energiebereich und verfügen zudem über Erfahrungen mit den angepassten Förderinstrumenten.
Ich ersuche Sie daher, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die geltende Wasserzinsregelung neu, gleich wie die Förderinstrumente, bis Ende 2030 zu befristen. Fassen wir heute diesen Beschluss, bin ich zuversichtlich, dass der Nationalrat uns folgen wird. [PAGE 764]