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Schmid Martin · Ständerat · 2021-09-13

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-13

Wortprotokoll

Viele von Ihnen haben eine Version der Fahne, auf welcher der Minderheitsantrag, den Kollege Damian Müller hier vertreten wird, noch nicht aufgenommen ist. Hier geht es um Folgendes: In der Diskussion, die wir in der Kommission hatten, ging es auch um die Frage, welche Massnahmen jetzt verlängert werden. Wie Sie eben beschlossen haben, haben wir die ganzen Fördersysteme verlängert. Wir haben uns auch dort von den ursprünglichen Absichten etwas wegbegeben. Gleichzeitig haben wir beschlossen, dass wir die Marktprämie weiterführen. Damals bei der Energiestrategie war dies ein Kompromisspaket, wie Kollege Fässler im Eintreten schon einlässlich begründet hat. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass es jetzt darum geht, die Reihen zu schliessen, und zwar zwischen allen Interessierten, damit alle mithelfen, das Problem zu adressieren. Das Problem ist eben jetzt auch dieser Zubau. Dafür wollen wir Rechtssicherheit haben. Wir wollen möglichst Planungssicherheit haben, damit alle Akteure die Spielregeln kennen, und dazu gehört für die Produzenten, für die Gemeinden und für die Kantone die Wasserzinsfrage.

Uns ist bewusst, dass das Parlament schon mehrmals andere Anläufe genommen hat. Es ist aber noch nie gelungen, eine andere Lösung zu finden. Gleichzeitig haben wir in unserer Kommission auch die Preissituation angeschaut. Die Strompreise haben sich in den letzten Wochen erheblich erholt, beziehungsweise sie sind geradezu durch die Decke geschossen. Das kann man sagen, wenn man sieht, dass am Spotmarkt auf der europäischen Grosshandelsebene über 120 Franken pro Megawattstunde bezahlt worden sind. Das sind Preise, die wir lange nicht mehr gesehen haben und die auch den Erneuerbaren helfen, sich zu entwickeln. Das muss man auch vor diesem Hintergrund sehen. Gleichzeitig wissen wir aber auch, dass die Kantone die bisherigen Wasserkraftwerke unbedingt brauchen, weil sie einen wichtigen Pfeiler der Stromversorgungssicherheit darstellen.

In dieser Kombination von KEV-Fördergeldern, Marktprämie und Wasserzins schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit vor, hier die Wasserzinsfrage bis Ende 2030 so zu regeln, dass am bisherigen Ausmass festgehalten wird.

Die einen werden sagen, damit vergeben sich die Konzessionäre die Möglichkeit, höhere Wasserzinsen zu erhalten. Die anderen sagen, ja, dann wären die Wasserzinse anders verteilt und würden tiefer liegen. Irgendwo liegt die Wahrheit, höchstwahrscheinlich in der Mitte, und die Mitte vertritt hier die Kommissionsmehrheit, indem sie Ihnen beliebt macht, am Status quo festzuhalten.