Friedl Claudia · Nationalrat · 2021-09-14
Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-14
Wortprotokoll
Menschenrechte sind universelle Individualrechte, die in der Verfassung und in den Gesetzen geschützt sind. Davon geht die UNO aus, wohlwissend, dass es Unterschiede in der Welt gibt. 1993, also vor bald 30 Jahren, verabschiedete die UNO-Generalversammlung die Resolution 48/134, in der sie die Mitgliedstaaten aufforderte, nationale Menschenrechtsinstitutionen gemäss den sogenannten Pariser Prinzipien zu schaffen. 123 Staaten, darunter fast alle Mitglieder der EU, kennen bereits eine solche Einrichtung. Mit der vorliegenden Vorlage wird nun das Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte um[NB]das Kapitel einer nationalen Menschenrechtsinstitution (NMRI) erweitert. Die APK-N hat sich am 24. Juni 2021 damit auseinandergesetzt.
Immer wieder kommt die Frage auf, ob eine solche NMRI in einem Land wie der Schweiz notwendig ist. Wir nehmen für uns in Anspruch, dass wir über ein Justizsystem verfügen, das den Bürgerinnen und Bürgern einen problemlosen Zugang zur Justiz und zum Europäischen Gerichtshof für [PAGE 1570] Menschenrechte ermöglicht, um etwaige Verstösse von Behörden im Rahmen ihrer Tätigkeit zu korrigieren. Die nationale Menschenrechtsinstitution soll aber nicht sanktionierend wirken, sondern eine präventive Rolle einnehmen und mit den ihr zur Verfügung gestellten Instrumenten darauf einwirken, dass gar keine Menschenrechtsverletzungen entstehen.
Die Schweiz hat 2011 das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte als temporäres Pilotprojekt eingerichtet, das sich auf ein Hochschulnetzwerk abstützt. Eine externe Evaluation bestätigte grundsätzlich den Nutzen einer nationalen Menschenrechtsinstitution für die Schweiz. Beispiele für Tätigkeitsfelder finden sich unter anderem im Zusammenhang mit der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderung, von Kindern, von älteren Menschen oder von sprachlichen Minderheiten, mit Gewalt an Frauen oder mit den Grundrechten im digitalen Bereich. Das Pilotprojekt soll nun in eine dauerhafte NMRI umgewandelt werden, und zwar als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die universitäre Vernetzungsstruktur soll jedoch erhalten bleiben.
Ziel ist es, dass das Institut den Pariser Prinzipien genügen wird. Dazu braucht es eben eine gesetzliche Verankerung, wie wir sie jetzt schaffen, ein breites Mandat, Unabhängigkeit, eine pluralistische Zusammensetzung sowie eine stabile Finanzierung.
In der Kommission gab der Aufgabenkatalog der NMRI, der in Artikel 10b Absatz 1 aufgeführt ist, Anlass zur Diskussion. Die Mehrheit beschloss, den abschliessenden Katalog mit dem Wort "insbesondere" ein wenig zu öffnen. So können Aufgaben übernommen werden, an die heute niemand denkt. Diese Formulierung entspricht auch den Vorgaben der Pariser Prinzipien. Damit der Aufgabenkreis nicht ausufert, hat der Ständerat Artikel 10b um zwei Absätze erweitert.
Eine Diskussion veranlasste auch die vorgesehene Finanzierung der NMRI, die nicht direkt Gegenstand der Gesetzesvorlage ist. Wie beim Pilotprojekt sieht der Bund einen finanziellen Beitrag von einer Million Franken pro Jahr vor, eine Million Franken soll von den Kantonen in Form der Übernahme von Infrastrukturkosten der beteiligten Universitäten kommen und eine halbe Million Franken aus Aufträgen von Behörden und Privaten. Die jährliche Gesamtfinanzierung der NMRI beläuft sich somit auf 2,5 Millionen Franken, was im internationalen Vergleich - man muss es sagen - tief ist. Der Beitrag soll aus dem EDA-Kredit bezahlt werden, obwohl die NMRI hauptsächlich innerschweizerische Belange bearbeiten wird.
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen - der Entscheid fiel mit 19 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen -, auf die Vorlage einzutreten und den Minderheitsantrag Estermann auf Nichteintreten abzulehnen.