Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · 2021-09-14
Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-14
Wortprotokoll
In der Schweiz gibt es keine Instanz, die die Umsetzung der internationalen Menschenrechtskonventionen unterstützt, koordiniert und überwacht. Für die UNO und den Europarat zählen die nationalen Menschenrechtsinstitutionen zu den Grundpfeilern der Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie. Die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution setzt somit ein Anliegen um, das seit über zwanzig Jahren in Politik und Zivilgesellschaft der Schweiz breit anerkannt ist. Dies entspricht auch langjährigen Empfehlungen von UNO-Menschenrechtsgremien an unser Land. Festzuhalten gilt es, dass bis heute über 120 Staaten, darunter fast alle europäischen Länder, eine NMRI haben. Die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes steht schon lange an. Das ist ein Signal, das auch das Schweizer Parlament heute grossmehrheitlich einsieht.
Die NMRI trägt dazu bei, dass die Schweiz mit Lücken und Weiterentwicklungen im Menschenrechtsschutz selbstbestimmt und effizient umgehen kann und alle Massnahmen dem föderalistischen System Rechnung tragen. Bedarf besteht heute etwa in praktischen Fragen der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen oder von Kindern, der Diskriminierung von älteren Menschen oder von LGBTI-Personen, der Gewalt an Frauen oder der Rechte sprachlicher Minderheiten, der Verantwortung von Unternehmen oder der Grundrechte im digitalen Bereich. So existieren auf kantonaler und kommunaler Ebene wie auch in der Privatwirtschaft nicht genügend Ressourcen, um sich das notwendige Wissen über menschenrechtliche Standards zu verschaffen und die Grundlage für geeignete Umsetzungsmassnahmen zu entwickeln.
Durch die Vermittlung bewährter Vorgehensweisen - Best Practices - und die Bereitstellung von Fachkompetenz kann die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Staatsebenen, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor verbessert werden. Eine NMRI wäre dank ihrem Überblick über die Menschenrechtssituation in der Schweiz sowie ihrer Vernetzung im Inland und auf internationaler Ebene in der Lage, neue Herausforderungen in Recht und Praxis zu identifizieren und im geeigneten Rahmen zu thematisieren. Des Weiteren kann eine NMRI auch die zuständigen Stellen beim Bund und bei den Kantonen fachlich oder methodisch im Bereich der Berichtsverfahren vor den Gremien der UNO oder des Europarates unterstützen. Weiter hervorzuheben ist, dass mit der NMRI die bestehenden Strukturen nicht verdoppelt werden; die NMRI soll vielmehr die bestehenden Institutionen in ihrer Tätigkeit unterstützen und sie bei Bedarf ergänzen.
Die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt haben gezeigt, dass eine NMRI in der Form einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft anzustreben ist, da sie zweckmässig ist und den internationalen Vorgaben Rechnung tragen kann. Dies bestätigte auch die Evaluation des Pilotprojekts, welche die Qualität der Leistungen als gut bis sehr gut beurteilt hatte.
Des Weiteren haben sich auch zahlreiche Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch positiv zum Anliegen ausgesprochen. Es ist nun an der Zeit, dass die Schweiz dieses langfristige Anliegen der Schweizer Menschenrechtsbewegungen zum Abschluss bringt und sich dazu bekennt, die Menschenrechte aller Menschen zu schützen und zu fördern.
In dem Sinne wird die Mitte-Fraktion der Vorlage der nationalrätlichen Kommission zustimmen. Sie lehnt den Minderheitsantrag aus der SVP-Fraktion ab.