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Fässler Daniel · Ständerat · 2021-09-14

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-14

Wortprotokoll

Ich bin nicht Mitglied der WAK, konnte oder musste aber als Ersatz von Ständerat Peter Hegglin an der WAK-Sitzung teilnehmen und habe dort den von ihm eingereichten Antrag übernommen und auch begründet. Deshalb erlaube ich mir, Ihnen zum Votum von Kollege Noser, zu seinem Minderheitsantrag, aber auch zum Einzelantrag von Kollege Reichmuth ein paar Überlegungen vorzutragen.

Es wurde von Kollege Reichmuth richtig gesagt: Die Branche braucht Planungs- und Investitionssicherheit. Weshalb beraten wir dieses Geschäft? Weil eben die Branche, die Landwirte, aber auch die Zuckerfabriken unsicher sind, da sie diese Planungs- und Investitionssicherheit im Moment nicht haben. Was wichtig ist - Kollege Reichmuth hat das richtig gesagt -: Was wir heute beraten, ist nicht etwas Neues. Die[NB]Kommissionsmehrheit möchte einzig und allein, dass etwas, das bisher auf Verordnungsstufe geregelt war, in das Gesetz geschrieben wird. Daran kann man sich aus puristischen Überlegungen stören. Aber wir schaffen damit Planungssicherheit, Rechtssicherheit, Investitionssicherheit für die betroffenen Landwirte und auch für die beiden Zuckerfabriken. Das, denke ich, ist wichtig. Die bisherige Regelung mit dem Grenzschutz auf Verordnungsstufe hat erreicht, dass der Rückgang der Anbauflächen bei den Zuckerrüben etwas gebremst werden konnte und sich heute bei ungefähr 18[NB]000 Hektaren stabilisiert hat.

Kollege Noser hat ausgeführt, dass die Belastung der Lebensmittelindustrie nicht zu vernachlässigen sei. Er hat, wenn ich richtig zugehört habe, den Betrag von 10 Millionen Franken genannt, den ein Unternehmen allein als Belastung aus diesem Grenzschutz von 7 Franken auf 100 Kilogramm Zucker beziffert hat. Ich habe für mich eine andere Zahl notiert. Ich hoffe, meine sei richtig. Ich habe in der Kommission notiert, dass 2019 die Belastung der gesamten Lebensmittelindustrie in der Schweiz 5,6 Millionen Franken betragen hat. Wir haben das damals auch in das Verhältnis zu den gesamten Umsatzzahlen der Lebensmittelindustrie gesetzt, und ich habe für mich notiert, dass der Grenzschutz die Lebensmittelindustrie um 0,3 Prozent des Umsatzes belastet.

Kommt hinzu: Wenn wir auf der einen Seite den Grenzschutz gemäss Einzelantrag Reichmuth streichen und nicht in das Gesetz aufnehmen würden und wenn der Bundesrat auch auf eine Verordnungsregelung in diesem Sinne verzichten würde, dann würden wir die Lebensmittelindustrie einfach vollständig aus diesem Thema entlassen, sie vollständig davon befreien. Wenn wir auf der anderen Seite die Einzelkulturbeiträge gemäss Einzelantrag Reichmuth erhöhen würden, hätte das zur Folge, dass der Bundeshaushalt stärker belastet würde. Ich meine, die Lebensmittelindustrie kann einen kleinen Beitrag leisten.

Herr Kollege Salzmann hat bereits eine Rechnung gemacht, die wir auch in der Kommission gemacht haben und die dort übrigens auch von den Vertretern der Lebensmittelindustrie [PAGE 774] nicht bestritten wurde. Es ist in der Tat so, dass dieser Grenzschutz eine Tafel Milchschokolade um 0,3 Rappen belasten würde. Ehrlich gesagt, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das ist eine sehr marginale, irrelevante Grösse, bei der nicht wirklich ernsthaft von einer Mehrbelastung gesprochen werden kann.

Ich erlaube mir, im ganzen Kontext auch bereits den Einzelantrag Reichmuth anzusprechen. Diese Überlegung habe ich mir auch gemacht: Um wie viel müssten die Einzelkulturbeiträge erhöht werden, damit auf den Grenzschutz verzichtet werden kann? Wir haben in der Kommission keine klare Antwort erhalten. Es wurde zwar festgestellt, dass die Erhöhung aufgrund der effektiven Zahlen in den Jahren 2000 und 2019 nur etwa 160 Franken betragen müsste, um dies zu kompensieren. Wenn wir aber die Volatilität der Zuckerpreise auf dem Weltmarkt und im EU-Raum beobachten, dann kann es, denke ich, auch sehr gut sein, dass diese Einzelkulturbeiträge auf 3000 Franken erhöht werden müssten, um den fehlenden Grenzschutz zu kompensieren. Ich glaube, wenn wir dazu allein eine Zahl in das Gesetz schreiben, dann machen wir die Aufgabe nicht richtig. Ich glaube, es braucht eine ausgewogene Situation auf beiden Seiten, den Grenzschutz auf der einen und die Einzelkulturbeiträge auf der anderen Seite.

Letztlich - und das ist für mich das Entscheidende - sichern wir damit die inländische Zuckerproduktion. Globaler Handel ist gut und recht, doch die letzten eineinhalb Jahre haben uns wieder vor Augen geführt, wie wichtig generell eine inländische Produktion ist, zumal diese beim Zucker dank erneuerbaren Energieträgern und kürzeren Transportwegen um einiges nachhaltiger ist als die Produktion in der EU.

Ich empfehle Ihnen daher, die Minderheitsanträge Noser abzulehnen und den Einzelantrag Reichmuth ebenfalls abzulehnen.