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Müller Damian · Ständerat · 2021-09-14

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-14

Wortprotokoll

Ich spreche zum Konzept der Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsjahrgänge. Es handelt sich dabei um ein Kernstück dieser Vorlage. Ich bitte Sie, das Konzept der Mehrheit abzulehnen und in allen Punkten meiner Minderheit zu folgen. Wenn Sie sich die Fahne ansehen, dann finden Sie meine Anträge bei Artikel 34bis Absätze 1, 2 und 4, Artikel 40c, den Übergangsbestimmungen Buchstabe c und bei Ziffer IV Absatz 3.

Werfen wir nun aber einen Blick zurück: Worum geht es überhaupt? In der AHV gibt es keine Schlechterstellung der Frauen. Dank den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, den Witwenrenten und dem Verwitwetenzuschlag sind die Renten der Frauen im Durchschnitt insgesamt sogar ein paar Franken höher als diejenigen der Männer. Zieht man zusätzlich die um knapp vier Jahre längere Lebenserwartung mit in Betracht, so verbessert sich das Gesamtbild noch einmal. In der AHV gibt es damit im Grundsatz nichts zugunsten der Frauen zu korrigieren, ganz im Gegensatz zum BVG, wo wir sehr wohl Handlungsbedarf zugunsten der Stärkung der Altersvorsorge der Frauen haben werden.

Trotzdem rechtfertigen sich Ausgleichsmassnahmen für wenige Frauen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision kurz vor dem Rentenalter stehen. Weshalb? Sie sind von der Revision tatsächlich direkt betroffen. Wer zu diesem Zeitpunkt beziehungsweise heute 61 Jahre alt ist und plant, die AHV mit 63 zu beziehen, dürfte diese Planung schon länger und wahrscheinlich sogar in Absprache mit dem Arbeitgeber gemacht haben. Dieser Frau ist es nicht ohne Weiteres zumutbar, ihre Planung nun über den Haufen zu werfen, weil sich jetzt die Gesetzgebung in dem für sie ungünstigsten Moment ändert. Deshalb ist es richtig und fair, dieser Situation mit Ausgleichsmassnahmen angemessen Rechnung zu tragen. Darum und nur darum geht es bei diesen Ausgleichsmassnahmen.

Der Bundesrat hat dafür ein zweiteiliges Konzept vorgeschlagen: Einerseits sollen betroffene Frauen, die noch wie geplant zum bisherigen Zeitpunkt die Rente beziehen wollen, dies in Form eines privilegierten Rentenvorbezugs machen können. Denn sie haben aufgrund der geänderten gesetzlichen Regelung einen längeren Vorbezug der Rente als im heutigen Regime. Sie sollen also gemäss Bundesrat und Nationalrat die Rente weiterhin noch ab Alter 62 vorbeziehen können, und zwar zu reduzierten Kürzungssätzen. Der Nationalrat hat dabei noch eine Abstufung nach Einkommen eingeführt: Frauen mit tiefen Einkommen und in der Folge tiefen Renten sollen dadurch die Rente noch mit keiner oder einer nur geringen Einbusse vorbeziehen können. Genau dieser Ansatz ist eben gut nachvollziehbar. Er ist erklärbar, und er ist fair. Unsere Minderheit kommt deshalb in diesem Punkt dem Nationalrat entgegen und übernimmt seinen Beschluss ohne Anpassung.

Nicht so die Kommissionsmehrheit: Sie wirft stattdessen das sinnvolle zweiteilige Konzept über Bord und kommt jetzt plötzlich im Differenzbereinigungsverfahren mit einem neuen Konzept. Dieses soll nur noch den zweiten Teil des bundesrätlichen Ansatzes übernehmen. Der Bundesrat wollte diejenigen Frauen rentenmässig honorieren, die sich entschliessen, sofort bis zum neuen Rentenalter zu arbeiten. Er will damit also einen Anreiz setzen.

So weit, so gut und sinnvoll. Der Nationalrat führt ja auch in diesem Punkt eine einkommensmässige Differenzierung ein. Wer eine tiefere Rente erwartet, würde einen höheren Zuschlag erhalten, Frauen der Übergangsjahrgänge mit höheren Einkommen einen tieferen Zuschlag. Auch das ist nachvollziehbar, denn besser qualifizierte Frauen werden auch mit tieferen Anreizen eher sofort bis zum höheren Rentenalter arbeiten. Insofern folgt meine Minderheit ebenfalls der Logik von Bundesrat und Nationalrat.

Im Detail sieht unsere Minderheit leicht andere, etwas tiefere Zuschläge vor als der Nationalrat. Dies hängt damit zusammen, dass der Nationalrat die Zuschläge in den Rentenplafond integrierte, was in breiten Kreisen zu heftiger Kritik führte. Das wird mit der Minderheit massvoll korrigiert. Stimmen Sie unserer Minderheit zu, und sagen Sie damit Ja zu einem sinnvollen und fairen Konzept.

Abschliessend wird es bei der Variante des Nationalrates nur noch um Detailaspekte gehen, die es zu bereinigen gilt. Nicht so bei der Mehrheit: Vordergründig nimmt sie nun auch diesen zweiten Teil des Konzepts aus, was aber zu massiv höheren Rentenzuschlägen von bis zu 240 Franken pro Monat führt. Weil sie aber den ersten Teil des bundesrätlichen Konzepts schlichtweg streicht, entsteht eine absolut paradoxe Situation bei Frauen, welche die Rente vorbeziehen.

Sie werden zwar mit den üblichen Kürzungssätzen konfrontiert und insofern nicht privilegiert, im Gegenzug sollen sie aber auch den vollen Rentenzuschlag erhalten. Das bedeutet nichts anderes, als dass sie für ihren Rentenvorbezug mit einer unter dem Strich höheren Rente belohnt werden. Das ist schlicht und einfach eine Perversion, und der an und für sich vertretbaren Idee von Bundesrat und Nationalrat wird damit nicht entsprochen.

Stellen Sie sich vor: Wenn wir der Mehrheit folgen, sind wir das einzige Land der Welt, welches mitten im demografischen Wandel steht und im Rahmen einer Vorlage, welche die AHV-Rente sichern soll, Rentenzuschläge als eine Belohnung dafür auszahlt, dass man die Rente vorbezieht. Mit Verlaub, eine solche Fehlkonstruktion kann wohl wirklich nur dann entstehen, wenn man es sich zutraut, im Differenzbereinigungsverfahren auf die Schnelle noch ein neues Modell zu kreieren.

Ich erlaube mir, Folgendes zu erwähnen: Die "NZZ" hat unmittelbar nach der Verkündigung der Kommissionsbeschlüsse berechnet, dass die Vorpensionierung auf diese Weise mit bis zu mehr als 80 Franken Rentenerhöhung pro Monat vergoldet wird. Seit der Publikation der Berechnungsbeispiele des Bundesrates vom 10. September wissen wir, dass es noch viel krasser sein wird. Die Erhöhung kann gegenüber [PAGE 789] dem Bezug im ordentlichen Rentenalter um bis zu 200 Franken pro Monat betragen.

Ich bitte Sie, korrigieren Sie diesen Irrlauf der Kommissionsmehrheit. So etwas kann in der Hitze des Gefechtes natürlich passieren, respektive die Kommission wollte das beste Modell finden. Dafür hat die Minderheit ja auch grosses Verständnis. Nun ist aber das Plenum gefordert, mit kühlem Kopf die richtige Einordnung zu machen und wieder einem Konzept zu folgen, das in der Sache logisch und fair ist.

Damit das Konzept der Minderheit auch obsiegt, bitte ich Sie hier, diesem Antrag zuzustimmen. Wir geben damit dem Nationalrat die Gelegenheit, nochmals die Details zu beurteilen und namentlich auch die Frage, wie viele Jahrgänge die Übergangsgeneration umfassen soll. Der Nationalrat hat - an und für sich richtigerweise - sechs Übergangsjahrgänge vorgesehen. Um der Mehrheit etwas entgegenzukommen, schlagen wir von der Minderheit sieben Jahrgänge vor. Tritt also die Revision, wie der Mehrheitssprecher betont hat, im Jahr 2024 in Kraft, werden 2031 die Frauen des letzten Übergangsjahrgangs in Pension gehen.

Allerspätestens auf diesen Zeitpunkt hin muss die nächste Revisionsetappe in Kraft treten. Beide Räte fordern ja den Bundesrat im Rahmen der Kommissionsmotion 21.3462 auf, bis Ende 2026 die nächste Vorlage zu bringen, damit die Renten auch nach 2030 auf heutigem Niveau gesichert werden können. Anders als vom Bundesrat und der Kommissionsmehrheit behauptet, ist diese Frist keine Frage der Kleinlichkeit bzw. Grosszügigkeit, sondern die Konsequenz der parlamentarischen Aufträge. Ab dem achten Jahrgang in dieser Lesart wird nämlich der nächste Reformschritt greifen müssen und seinerseits dann regeln, welche Erleichterung für den achten und neunten Jahrgang - bzw. besser: den ersten und zweiten Jahrgang der nächsten Etappe - gelten sollen.

Sie sehen anhand dieser Ausführungen: Ja, es ist komplex; gehen wir deshalb wieder zurück auf den behutsamen Weg mit dem Konzept der Minderheit. Ich bitte Sie, dies zu unterstützen.