Thanei Anita · Nationalrat · 2002-12-10
Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-10
Wortprotokoll
Im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege haben wir heute die Differenzen betreffend die Vorlagen 5 und 8 zu behandeln. In Bezug auf Vorlage 5 bleibt noch eine Differenz zum Ständerat. Der Ständerat hat in seiner Erstberatung die Einsetzung eines ausserparlamentarischen Beirates beschlossen, welcher die Wahl der Richterinnen und Richter vorbereiten soll. Ihr Rat hat sich bereits im ersten Durchgang gegen diesen Beirat ausgesprochen, in der Meinung, dass es sich bei der Wahl von Richterinnen und Richtern um eine parlamentarische und nicht um eine ausserparlamentarische Aufgabe handelt. Der Ständerat hat nun versucht, einen Kompromiss zu machen, indem er mit einer Kann-Vorschrift vorsieht, dass die Bundesversammlung mittels einer Verordnung die Einsetzung eines Beirates bestimmten könnte, falls dies notwendig wäre. Ihre Kommission für Rechtsfragen ist nach wie vor der Ansicht, dass das nicht in diesem Sinne geregelt werden sollte, und beantragt deshalb mit 13 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, Artikel 54ter GVG zu streichen. Ihre Kommission ist im Weiteren der Meinung, dass man die Wahlen sehr gut ohne diesen Beirat durchführen kann. Falls sich Probleme ergeben würden - allenfalls auch die Oberaufsicht betreffend -, besteht immer noch die Möglichkeit, den gesamten Vorgang neu zu regeln.
Bei Beschluss 8 geht es um die Verordnung der Bundesversammlung über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung der Richter und Richterinnen des Bundesstrafgerichts. Hier verblieben noch drei Differenzen, und zwar eine bei Artikel 10, eine weitere bei Artikel 12 und noch eine bei Artikel 13. Es handelt sich um die Regelung des Arbeitspensums, der Ferien und des Urlaubs. Hier hat Ihre Kommission für Rechtsfragen einstimmig beschlossen, überall dem Ständerat zu folgen.
Ich bitte Sie deshalb, unsere Anträge zu unterstützen.
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