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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-09-14

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-14

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, was ich wie folgt begründe:

Entgegen den Ausführungen des Minderheitssprechers hat der Ständerat immer ein einteiliges Modell vorgesehen, er hat nie ein zweiteiliges gehabt. Das einteilige Modell hat er mit 150 Franken Rentenzuschlag ausgestaltet, dies, wie schon gesagt, in einem Trapezmodell. Wir im Ständerat haben auf das zweiteilige Modell verzichtet, weil wir es als nicht angebracht empfunden haben, den Vorbezug dermassen zu privilegieren und dermassen zu subventionieren. [PAGE 790]

Wenn Sie nämlich die Kosten des Vorbezugs betrachten, sehen Sie, dass diese bei allen Modellen fast die Hälfte der gesamten Ausgaben ausmachen, die wir für diese Rentenerhöhung bereit sind zu kompensieren. Beim bundesrätlichen Modell sind es im teuersten Übergangsjahr rund 350 Millionen Franken, beim Modell des Nationalrates, das bis ins Jahr 2032 Ausgaben von rund 4 Milliarden Franken vorsieht, sind es 2 Milliarden für den Vorbezug.

Wenn Sie dann sagen, dass der Rentenzuschlag beim Modell des Ständerates, das jetzt vorgeschlagen wird, extrem hoch sei, dann relativieren sich diese Zahlen. Sie müssen nämlich nicht nur den Rentenzuschlag einberechnen, sondern auch die Kosten des Rentenvorbezugs. Und wenn Sie dann das Modell des Nationalrates betrachten, welches eben nur auf sechs Jahre ausgelegt ist, aber viel mehr kostet als das Modell gemäss Antrag der Minderheit Müller Damian oder als das Modell des Ständerates, so stellen Sie fest, dass beim auf sechs Jahre ausgelegten Modell rund 180[NB]000 Frauen weniger betroffen sind, sodass bei den letztlich betroffenen Frauen extrem hohe Beträge entstehen, wenn man dies entsprechend umrechnet. So kann, finde ich, auch das Modell des Ständerates sehr gut begründet werden.

In der ursprünglichen Version hätte das Modell des Ständerates 2,17 Milliarden Franken gekostet. Das wären rund 21 Prozent Kompensation. Wir wissen alle, dass wir seit Jahren bei der AHV einen Reformstau haben. Man sollte diesen Stau deblockieren können. Da bin ich auch der Meinung, dass diese Deblockierung irgendetwas kosten soll, dass also ein politischer Preis dafür zu zahlen ist, damit wir weiterkommen und die Anpassung der Rentenalter von Frau und Mann auch Realität wird.

Wir haben versucht, das mit dem Modell des Ständerates hinzukriegen, indem die Beiträge in den tieferen Einkommenskategorien auf 240 Franken angehoben werden; 170 und 100 Franken sollen es in den höheren Einkommenskategorien sein. Damit haben wir ein Modell des Nationalrates übernommen, das angepasst ist. Dieses abgestufte Modell führt jetzt aber dazu, dass es zu diesen Holperigkeiten kommt, dass gewisse Altrentenbezügerinnen, die tiefere Einkommen haben, dann eine höhere Rente haben. Aber ich meine, dass man das noch korrigieren kann. Das könnte eine Aufgabe des Nationalrates sein oder in unserer Kommission noch geschehen, indem man vielleicht die Abstufung detaillierter macht, nicht so grosse, sondern kleinere Stufen beschliesst. Man könnte ein lineares Modell wählen. Damit könnte man diese Holperigkeiten aus der Welt schaffen.

Wenn gesagt wird, 240 Franken pro Monat seien viel, muss man wissen, dass das nur für vier Jahrgänge vorgesehen ist, denn die Jahrgänge davor und danach haben aufgrund des Trapezmodells reduzierte Zuschläge. Der erste Jahrgang hat in den tiefen Einkommenskategorien nur einen Zuschlag von 120 Franken. Das relativiert sich also auch recht massgeblich.

Auch wenn es respektable Beträge sind, meine ich, dass das Modell gerechtfertigt ist. Das Modell ist mit den Zuschlägen in den tieferen Kategorien sehr sozial ausgerichtet. Es kommen wirklich die Personen zu einem Zuschlag, die eine tiefe Rente haben. Ich glaube, dass auch mit dem Zuschlag die Rente nicht übermässig hoch ist. Sie ist höher als die Minimalrente, aber natürlich weit weg von einer Maximalrente. Diese Personen leben nachher nicht im Luxus, in Saus und Braus. Es ist eine Verbesserung, um diese Übergangszeit abzudecken.

Die Zuschläge sind nicht nur für die tieferen Einkommen. Es ist, meine ich, auch gerechtfertigt, bei den Zuschlägen keine Plafonierung zu machen. Das heisst, dass eben auch Frauen in einer finanziell besseren Situation ein Anrecht haben, 170 Franken bzw. 100 Franken zu bekommen. Sie sind ja auch davon betroffen, und sie müssen zum Teil auch ihre Vorsorgepläne anpassen. Sie müssen ja ein Jahr länger arbeiten; auch deshalb, finde ich, ist es gerechtfertigt, dass man diesen Frauen diesen Zuschlag auch gewährt.

Mit den Anpassungen des Ständerates kommen wir jetzt auf ein Kompensationsvolumen von über 30 Prozent, auf rund 31 oder 32 Prozent. Wir sind damit in der Grössenordnung des bundesrätlichen Entwurfes. Mit dem Einbezug von neun Jahrgängen sind wir auch in diesem Punkt beim Bundesrat. Damit kommt doch eine ansehnliche Zahl von Frauen, die vom Übergang betroffen sind, in eine Position, in der sie eben eine finanzielle Abgeltung erhalten, um den Übergang zu kompensieren.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und damit ein transparentes Modell einzuführen, welches einfach berechenbar ist - jede Frau kann nachrechnen, wie viel sie mit ihrem Jahrgang bekommt -, und nicht ein Modell, welches indirekt und intransparent ist. Denn, wie ich vorhin gesagt habe, über die Privilegierung des Vorbezuges fliesst sehr viel Geld, es kann aber nicht genau zugeordnet werden, in welche Kanäle es fliesst. Es wäre aber doch davon auszugehen, dass eher gut situierte Personen davon profitieren würden.

Unterstützen Sie deshalb die Mehrheit. Sie würden damit ein wirklich sozial ausgestaltetes Modell wählen.