Germann Hannes · Ständerat · 2021-09-14
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-14
Wortprotokoll
Im Entwurf 1 hat der Nationalrat in Artikel 30 Absatz 1bis des Nationalbankgesetzes beschlossen, dass sämtlicher Bruttoertrag aus Negativzinsen auf den von der Schweizerischen Nationalbank geführten Girokonten ohne Abzüge an den Ausgleichsfonds der AHV überwiesen werden soll. Ich bitte Sie, hier dem Beschluss des Nationalrates zu folgen, ebenso dann bei der Bestimmung in Ziffer IV Absatz 1ter. Schliesslich bitte ich Sie auch, auf den Entwurf 3 einzutreten.
Warum? Es wurde bei uns in der Kommission in erster Linie damit argumentiert, dass die Unabhängigkeit der Nationalbank tangiert wäre, wenn man anders über Gewinnverteilung entscheiden würde. Das ist aber in keiner Weise der Fall. Die Unabhängigkeit der Nationalbank kann gar nicht gefährdet sein, wenn die Erträge aus den Negativzinsen der AHV zugewiesen werden, statt sie einfach über die normale Gewinnverteilung laufen zu lassen. Die Nationalbank verfügt am Schluss sowieso nicht mehr über diese Gewinne. Also kann sie deswegen auch nicht in ihrer Unabhängigkeit gefährdet sein. Damit fällt das Hauptargument der Mehrheit bereits in sich zusammen.
Die SNB erhebt Negativzinsen, weil das für die Stabilisierung der Wirtschaft - und in diesem Falle vor allem bei der für die Schweiz wichtigen Exportwirtschaft - als notwendig erachtet wird. Profiteur der Negativzinspolitik ist also in erster Linie die Exportwirtschaft und damit natürlich auch unsere Gesamtwirtschaft.
Wer aber zahlt den Preis dafür? Natürlich werden die Negativzinsen auf Guthaben erhoben, die Geschäftsbanken bei der SNB halten. Das ist insofern mindestens etwas speziell, als die Banken gerade von uns als Gesetzgeber und auch von der Finma gezwungen werden, jederzeit eine hohe Liquidität sicherzustellen. Genau dafür, dass sie ihren Auftrag erfüllen, werden dieselben Banken dann mit Negativzinsen abgestraft. Das ist etwas schizophren. Etwas stimmt also sowieso nicht. Aber man soll nicht einwenden, der Normalbürger sei nicht betroffen. Das stimmt so eben auch nicht. Die Banken wiederum verrechnen ihren Kunden die Negativzinsen - jedenfalls vorderhand - nur ab einer gewissen Einlagehöhe, beispielsweise ab 500[NB]000 Franken oder 250[NB]000 Franken. Eine neuere Bank hat sich vorgewagt, noch tiefer zu gehen, dies mit entsprechenden Reaktionen.
Es ist also ein gewaltiger Irrtum, dass die Negativzinsen nur wenige Reiche betreffen würden. Sie betreffen auch alle, die ihr Vermögen oder einen Teil ihres Vermögens in Fremdwährungen halten. Damit liegt es auf der Hand, dass unsere Vorsorgevermögen tangiert sind. Denn wir alle zahlen nicht nur AHV-Gelder, sondern vor allem auch Pensionskassengelder ein. Wenn nun aber durch die Negativzinsen auf den Schweizerfranken nebst den Anlagevermögen auch die Vermögenserträge auf Fremdwährungen geschmälert werden, also auf ausländischen Aktien oder in ausländischen Fonds, so sind - wenn man das Konzept der Negativzinsen zu Ende denkt - letztlich eben alle betroffen.
Mit anderen Worten: Es findet eine Enteignung beim Volksvermögen in ganz grossem Stil statt. Dass die SNB das mangels Alternativen tun muss, ist nicht bestritten - es ist auch verständlich. Was ich kritisiere, ist die Tatsache, dass sich Bund und Kantone schamlos daran bereichern. Die enteigneten Volksvermögen werden ihnen über die Gewinnverteilung in die Kassen gespült. Natürlich lässt das die Herzen der kantonalen Finanzdirektoren und auch jenes unseres Finanzministers höher schlagen. Anstatt Defizite schreiben die Kantone in der Krise - Sie bekommen es jetzt auch mit - fast schon unverschämte Gewinne. Das wäre ja an sich erfreulich, wenn dann diese Gewinne auch an die Bevölkerung weitergegeben würden.
Sie werden ob dieser Ausgangslage nicht behaupten können, die Unabhängigkeit der SNB sei gefährdet, wenn Kantone und Bund sich nicht mehr ganz im selben Übermass bedienen könnten. Ob die enteigneten Volksvermögen nun direkt in die AHV oder via Gewinnausschüttungsvereinbarung in die Kantonskassen oder in die Bundeskasse fliessen, ist für die SNB und deren Unabhängigkeit völlig irrelevant.
Die Negativzinsen sind und bleiben der SNB als Mittel der Zentralbank zur Erfüllung ihres währungspolitischen Auftrags erhalten. Aber weil die Zentralbanken derzeit weltweit die Märkte mit Unmengen an Liquidität fluten, sind die Negativzinsen auch einer aussergewöhnlichen Situation geschuldet. Also plädiert die Minderheit dafür, hier auch eine aussergewöhnliche Lösung anzunehmen, so, wie es auch der Nationalrat getan hat: Die Negativzinserträge sollen, statt in die prallvollen Töpfe der Kantone und des Bundes zu fliessen, der AHV direkt gutgeschrieben werden.
Weil eben letztlich die gesamte Bevölkerung den Preis für die Negativzinspolitik der SNB bezahlt, ist es nichts als recht und billig, dem Volk diese aus währungspolitischer Sicht notgedrungen entzogenen Mittel wieder zurückzugeben, einfach nicht über eine Gewinnausschüttung an Bund und Kantone, sondern möglichst direkt an das Volk. Das könnte zum Beispiel über Steuerermässigungen auf Stufe Bund oder Kantone passieren oder über die zweite Säule. Das wird sicher erwähnt werden, und dies wäre alles auch gut und recht. Was aber läge näher und wäre besser dafür geeignet als die AHV als unser Sozialwerk erster Güte?
Natürlich kann man diesen und jenen Vorteil gegeneinander abwägen oder ein Haar in der Suppe finden. Auch die zweite Säule wird sicher als mögliche Destination erwähnt werden. Allerdings ist in der zweiten Säule die Ungleichheit wesentlich ausgeprägter als in der ersten, in welcher der Höchstbezüger maximal doppelt so viel wie der Bezüger des tiefsten AHV-Einkommens erhält.
Wer also heute ein sozialpolitisches Zeichen für den einkommensschwächsten und weniger vermögenden Teil der Arbeitnehmerschaft setzen möchte, der stimme mit der Minderheit und dem Nationalrat. Ich danke Ihnen dafür.