Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2021-09-15
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-09-15
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion wird erneut auf die Vorlage eintreten. Wir sprechen uns dafür aus, die Industriezölle vollständig abzuschaffen. Zentral ist für uns aber auch, dass es endlich gelingt, gleichzeitig ein Grenzausgleichssystem zu etablieren, welches "bads" bezollt und nicht "goods" und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet. Dort wollen wir hin, und das hat für uns Priorität.
Zum ersten Punkt: Wir Grünliberalen befürworten freien Handel. Wir glauben an den Wettbewerb und seine volkswirtschaftlich positiven Effekte, nicht nur auf die Preise. Wettbewerb führt auch zu hoher Qualität und effizienterem, sprich auch schonenderem Umgang mit natürlichen Ressourcen.
Die Aufhebung der Industriezölle ist eine Massnahme, welche die Standortattraktivität der Schweiz stärkt, da der Freihandel gefördert wird. Unternehmen profitieren von administrativen Entlastungen. Sie erhalten Zugang zu günstigeren Vorleistungen, und auch die Konsumentinnen und Konsumenten profitieren von tieferen Preisen für importierte Konsumgüter. Möglichst freier Handel ist für die weltoffene, exportorientierte Schweiz zentral und fördert überdies den Wohlstand weltweit. Klar ist, dass ein Handelssystem auf Fairness beruhen und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet werden muss, und ja, da gibt es Verbesserungsbedarf, aber das gehen wir ja jetzt an.
Volkswirtschaftlich ist die Aufhebung des komplizierten Gewichtszollsystems der Industriezölle ein Gewinn. Die Kosten-Nutzen-Analyse aus dem Jahr 2017 zeigt, dass die heutige Situation mehr Schaden als Nutzen bringt und dass eine Abschaffung der Industriezölle volkswirtschaftlich lohnenswert wäre. Mit der Abschaffung entgehen dem Bund letztlich Einnahmen von rund 310 Millionen Franken. Wie die Studien zeigen, dürfte der volkswirtschaftliche Nutzen aber etwa 860 Millionen Franken betragen. Das zeigt:
1.[NB]Industriezölle sind heute schon sehr tief. Anders als etwa beim Grenzschutz im Agrarbereich erfüllen sie kaum mehr einen wirtschaftspolitischen Zweck zur Steuerung von Angebot und Nachfrage oder zum Schutz der heimischen Industrie.
2.[NB]Der finanzpolitische Nutzen ist zwar noch vorhanden, angesichts der damit verbundenen administrativen Belastung aber sehr gering.
3.[NB]Die Aufhebung der Industriezölle ist eine effiziente Massnahme. Sie hat eine Hebelwirkung.
Die Mindereinnahmen für die Staatskasse sind unschön, und wir haben darum angesichts der aktuellen Lage Verständnis für den Staffelungsversuch der Minderheit I (Müller Leo). Ich möchte Sie dennoch bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Die Staffelung ist kein geeignetes Vorgehen: Sie ist nicht praktikabel, sie ist administrativ kaum bewältigbar, die Abgrenzungsprobleme sind immens. Die Zuteilung in die Kategorien "Rohstoffe", "Halbfabrikate" und "übrige Industriekonsumgüter" ist eine Herkulesaufgabe. Es gibt Tariflinien, die man nicht eindeutig einem Verwendungszweck zuweisen kann; solche Güter können sowohl Halbfabrikate als auch Fertigprodukte enthalten. Das wird komplex - komplexer, als es jetzt schon ist. Zudem würden Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Branchen und zwischen verschiedenen Gütern [PAGE 1609] resultieren, je nachdem, wie sie eben genutzt werden, ob sie weiterverarbeitet oder konsumiert werden.
Die Minderheit II (Wermuth) wiederum möchte auf die Einsparungen der zweiten Etappe ganz verzichten und fordert, dass eine neue, referendumsfähige Botschaft vorgelegt wird. Vom demokratischen Prozess her finden wir das korrekt. Wir lehnen den Minderheitsantrag aber aus den bereits genannten inhaltlichen Überlegungen ab. Es ist nicht im Sinne der Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz, wenn wir auf diese Etappe verzichten. In die zweite Etappe fallen nicht nur Kleider und Fashion. Auch Velos oder Kinderspielzeug haben sehr hohe Zollsätze, und wir schöpfen da einfach die Konsumentenrenten in der Schweiz ab.
Wir lehnen die beiden Minderheitsanträge zur Staffelung daher ab.
Ich möchte noch zum zweiten Punkt kommen, zum Grenzausgleichssystem, weil wir das eben gleichzeitig mit bedenken möchten. Wir kommen nämlich nicht darum herum, das Steuersystem mit den Zielen der nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen. Dazu gehören selbstverständlich auch die Zollsysteme. Zölle sollen nicht mehr nach protektionistischen Überlegungen oder nach Gewicht differenziert werden, wie das heute gemacht wird, sondern nach Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien, im Sinne von "Tax bads, not goods". Es ist ein Steuerungsinstrument, das sich hervorragend eignet, um Produktion und Konsum in nachhaltige Bahnen zu lenken. Wir müssen das auch tun, um mit den Klima- und Nachhaltigkeitszielen auf Kurs zu kommen.
Wir haben vorhin eine Motion angenommen, welche den Bundesrat beauftragt, die notwendigen Schritte mit der EU einzuleiten, damit die Schweiz an dem im Rahmen des Green New Deal geplanten CO2-Grenzausgleichssystem partizipiert, sich bereits an dessen Erarbeitung beteiligt und dort darauf hinwirkt, dass das Grenzausgleichssystem einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leistet. Dort wollen wir hin. Diesbezüglich hat sich in den letzten Monaten einiges entwickelt. Wenn auch der Ständerat zustimmt, dann beteiligt sich die Schweiz hoffentlich bald an diesen Arbeiten.
In diesem Sinne unterstützen wir den Rückweisungsantrag. Wir begrüssen aber vor allem die Annahme der Motion und sind dem Ständerat verbunden, wenn er sie ebenfalls annimmt. Der Aufhebung der Industriezölle werden wir zustimmen.