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Caroni Andrea · Ständerat · 2021-09-15

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-15

Wortprotokoll

Wir müssen uns nochmals vor Augen führen, was wir hier genau schützen. Die Integrität einer konkreten Person, auch einer Sache, wird immer separat geschützt. Dafür haben wir den gesetzlichen Schutz bei Delikten gegen Leib und Leben und gegen Sachen. Da wird nicht unterschieden, ob man eine wehrlose Grossmutter angreift oder einen Polizisten. Bei einem Angriff auf einen Polizisten oder auf einen anderen Vertreter der Staatsgewalt gibt es zusätzlich - es ist wichtig, das zu sehen - das Delikt gemäss Artikel 285 StGB; das kommt noch dazu. Da ist es wichtig, dass man mit der Strafkonstruktion nicht überschiesst, weil man ja das normale Delikt, die Körperverletzung, die Sachbeschädigung, ohnehin bestraft, wie z. B. bei einem Angriff auf eine wehrlose Grossmutter. Jetzt gibt man noch eines obendrauf, weil man sagt, dass eben noch die Staatsgewalt involviert ist.

Vor diesem Hintergrund bin ich mit der Mehrheit zwar auch bereit, beim ganzen Delikt das Strafmass hier etwas zu verschärfen. Wir haben die Mindeststrafe bei einer Tatverübung durch zusammengerottete Haufen auf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen heraufgefahren. Wir wollen aber aus diesem Anlass nicht das ganze System des StGB kaputt machen. Und das würden wir hier machen, weil es von allen Delikten im ganzen StGB keines gibt, das so geregelt ist wie im Antrag der Minderheit.

Unser Standard ist der: Ab sechs Monaten Maximalstrafe gibt es überall immer nur Freiheitsstrafe, das ist klar. Aber bei null bis sechs Monaten hat der Richter die Wahl, ob er eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt; er kann je nach Täter schauen, was nötig ist. Das ist bei allen Delikten so. Auch bei der einfachen Körperverletzung gegenüber einer Grossmutter darf der Richter wählen, ob es eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe gibt, wenn es ein Delikt mit einer Strafe bis zu sechs Monaten ist. Das sind die leichteren Fälle, und von den schwereren sprechen wir gar nicht, da gibt es immer eine Freiheitsstrafe. Bei genau diesem Delikt, und nur bei diesem - von über dreihundert Delikten im ganzen[NB]StGB, worunter es wirklich noch schwerere gibt als dieses -, sagt man, dass es ausgeschlossen sein soll. Der Richter solle zwar drei Tage geben können - es ist ein kleines Delikt - oder dreizehn oder dreissig, aber es müsse immer eine Freiheitsstrafe sein. Das ist einfach ein Systemeinbruch, und [PAGE 816] wenn Sie den hier machen, ohne dass man begründen kann, wieso dieses das schwerste aller Delikte sei, fällt das System bald einmal auseinander. Die Strafschärfe ist eben dadurch gegeben, dass wir dort, wo es wirklich hart zu- und hergeht, bei den zusammengerotteten Haufen, mit der Mindeststrafe nach oben gehen.

Ich bitte Sie also, beim System zu bleiben, das Gesamtbild zu wahren und mit der Mehrheit zu stimmen, auch wenn die Versuchung gross ist, hier ein Zeichen zu setzen.