Zopfi Mathias · Ständerat · 2021-09-15
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2021-09-15
Wortprotokoll
Ich würde meinen Vorredner niemals als Bombenleger bezeichnen, obwohl ich gestehen muss, dass er ab und zu auch politische Vorschläge mit einer gewissen Sprengkraft aufs Tapet bringt.
Wir haben es hier eigentlich mit einer etwas absurden Debatte zu tun. Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben es schon gesagt: Genau das, was die Kommissionsminderheit hier will, nämlich, den Richtern mehr Freiheit zu geben, war ja 2006 der Anlass für die Debatte und führte dann 2007 dazu, von der ehemals gültigen Bestimmung abzuweichen. Und Sie tun jetzt so, als ob der Richter über den Einzelfall dann - ich zitiere den Kommissionspräsidenten und Vorredner - "in voller Freiheit" entscheiden könnte. Sie wissen, dass das nicht stimmt. Sie wissen, dass vorher, mit der Kann-Bestimmung, die wir bis 2007 hatten, die Rechtsprechung galt, dass bei einer günstigen Prognose keine unbedingte Strafe ausgesprochen werden kann; dies natürlich nur, wenn die Strafandrohung im Rahmen der Möglichkeit einer bedingten Strafe liegt. Eine Freiheit für den Richter wird es also nicht geben.
Sie gehen zurück zu einer Regelung, die damals, wahrscheinlich mit genau denselben Argumenten, Anlass dazu gegeben hat, die heute gültige Regelung zu übernehmen. Es gibt in der Politik viele Grundsätze, und einer davon lautet: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Diese Kategorie wäre hier erfüllt. Ein zweiter lautet: Wenn sich eine Regel, eine Bestimmung bewährt hat und eine neue nicht besser ist, dann lässt man besser die alte stehen. Noch wichtiger: Man geht nicht alle zehn Jahre einfach wieder zur Regelung von vorher zurück, im Wissen darum - wenn man nur schon die Ratsdebatten von damals nachverfolgen würde -, dass damals genau dieselbe Kritik gegenüber diesen Regelungen geäussert worden ist.
Wenn Sie das ändern wollten, dann müssten Sie im Prinzip eine Muss-Bestimmung reinnehmen, und dann müsste ich sagen - da gebe ich Kollegin Vara recht -, dann hätten wir die Bombe. Dann würden wir ein sehr bewährtes Schweizer [PAGE 812] System umkrempeln. Aber mit der Kann-Bestimmung, Kollege Rieder, haben Sie nur das, was schon damals nicht so funktioniert hat, wie Sie es sich wünschen.
Eines möchte ich noch sagen: Der Kommissionssprecher, der gleichzeitig Anführer der Minderheit ist, sagt, es gebe unangemessene Resultate, es gebe bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten bedingte Strafen. Ich möchte ihn bitten - er ist ja auch noch Rechtsprofessor -, dass er mir ein paar Beispiele aufzeigt, wo bei schweren Gewalt- und Sexualdelikten bedingte Strafen ausgesprochen worden sind.
Ich glaube, wir müssen ein bisschen aufpassen, denn jeden Populismus müssen wir hier drin nicht bedienen. Am Schluss geht es schlicht und einfach darum, wieder zu einer damals kritisierten Bestimmung zurückzukehren, die man durch die heute kritisierte Bestimmung ersetzt hat. In zehn Jahren könnten Sie dann die Debatte wieder führen. Ich könnte dann, wenn ich noch hier sitze, ja den Vorschlag machen, die Bestimmung von heute wieder einzuführen. Das ist grotesk und bringt nichts.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen, die das auch gemerkt hat.