Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-09-15
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-15
Wortprotokoll
Die Fahne, wenn Sie sie anschauen, wirkt auf den ersten Blick etwas unübersichtlich. Die gute Nachricht aber ist, dass sie sich mit dem bereits erfolgten Entscheid im Zusammenhang mit Artikel 174 Ziffer 2 vereinfacht. Sie können auf der Fahne also den unteren Teil, den Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo, streichen. Wir sprechen nur noch über die andere Variante, die hier als Mehrheit gemäss Abstimmungsergebnis bei Artikel 174 Ziffer 2 ausgewiesen wird.
Der Minderheitssprecher hat bereits ausgeführt, worum es geht. Konsens besteht insofern, als wir bei der Qualifikation des Delikts eigentlich alle einen erhöhten Schutz und damit auch eine Anpassung des Strafrechts wollen, weil wir hier gewissermassen beim gefährlichsten Bereich sind. Es sind Taten gegenüber Beamten und Behördenmitgliedern, die aus einem zusammengerotteten Haufen heraus erfolgen, und es geht um Fälle, in denen Gewalt gegenüber Personen und Sachen verübt wird. Bei diesem gefährlichsten Bereich besteht[NB]Konsens, dass Anpassungen vorgenommen werden sollen.
Die ursprüngliche Variante des Bundesrates aus der Botschaft steht nicht mehr zur Diskussion. Das Gleiche gilt in Bezug auf die im Ständerat im ersten Durchgang beschlossene Variante. Nun gibt es noch die Variante des Nationalrates, die von der Minderheit vertreten wird. Der Nationalrat hat eine Unterscheidung zwischen Gewalt gegen Sachen und Gewalt gegen Personen vorgenommen. Auch die Mehrheit der RK-S möchte grundsätzlich daran festhalten, aber sie möchte ein anderes Modell vorsehen. Eine knappe Mehrheit möchte bei Gewalt an Personen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, jetzt neu nach dem Entscheid bei Artikel 174 Ziffer 2, mit einer Mindeststrafe von vier Monaten, aber alternativ dazu eine Geldstrafe nicht unter 120 Tagessätzen. Bei[NB]Gewalt[NB]an[NB]Sachen schliesst sie sich ebenfalls dem Nationalrat an.
Die Mehrheit besteht aus sieben Personen, die Minderheit aus sechs Personen. [PAGE 818]