Dittli Josef · Ständerat · 2021-09-15
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-15
Wortprotokoll
Eine kurze Vorbemerkung: Auch wenn ich Kommissionssprecher bin, habe ich bei diesem Geschäft eine Interessenbindung offenzulegen. Ich bin Präsident des Krankenversichererverbandes Curafutura.
Worum geht es bei dieser Standesinitiative? Sie ist bereits zum zweiten Mal in unserem Rat. Der Ständerat hat der vorliegenden Standesinitiative am 12. Dezember 2018 ohne Gegenantrag keine Folge gegeben. Am 16. September 2020 hat der Nationalrat der Standesinitiative mit 96 zu 79 Stimmen bei 8 Enthaltungen Folge gegeben.
Zum Inhalt: Die Initiative verlangt eine Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes, damit Vermittlungsprovisionen in der Grundversicherung untersagt werden. Die Standesinitiative wird wie folgt begründet: Jedes Jahr würden Hunderttausende von Versicherten bei der Grundversicherung die Krankenkasse wechseln. Allein im Jahr 2016 seien es schweizweit 684[NB]000 Personen gewesen. Ein grosser Teil dieser Wechsel soll aufgrund der Beratungstätigkeit von Maklern erfolgt sein. Studien würden zeigen, dass die Krankenkassen jährlich Hunderte von Millionen Franken an Provisionen für neue OKP-Abschlüsse an Vermittler entrichten. Getragen würden diese Vermittlungsprovisionen von den Versicherten. Sie würden mit ihren Prämien solche unnötigen und kostentreibenden Kundengewinnungsaktionen bezahlen; dies die Begründung der Initianten.
Zu den Erwägungen der Kommission: Die Kommission hält fest, dass das Parlament bereits auf das Problem der damals hohen Vermittlungsprovisionen reagiert hat, dies mit der Annahme der Motion 18.4091, "Krankenkassen. Verbindliche Regelung der Vermittlerprovisionen, Sanktionen und Qualitätssicherung". Mit dieser Motion wurde der Bundesrat beauftragt, einen Erlassentwurf vorzulegen, damit der Bundesrat eine Branchenlösung zur Regelung der Vermittlerprovisionen in der Grund- und der Zusatzversicherung für allgemeinverbindlich erklären und Sanktionen bei Nichteinhaltung vorsehen kann. Als Folge davon hat auch die Branche reagiert. 2021 trat die gemeinsame "Branchenvereinbarung Vermittler" in Kraft, welche die Punkte gemäss der angenommenen Motion beinhaltet.
Damit haben die Versicherer schon mal von sich aus eine Selbstregulierung vorgenommen. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat auftragsgemäss die Botschaft zur Umsetzung der Motion 18.4091 verabschiedet. Es ist dies das Geschäft 21.043, "Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit". Der Entwurf zum Bundesgesetz sieht vor, folgende Punkte der allgemeinen Branchenvereinbarung Vermittler für allgemeinverbindlich zu erklären:
1. Verbot telefonischer Kaltakquise;
2. Verzicht auf Leistungen der Callcenter;
3. Begrenzung der Provisionen in der Grund- und der Zusatzversicherung;
4. umfangreiche obligatorische Ausbildung;
5. Pflicht zum Beratungsprotokoll, das vom Kunden und vom Berater unterzeichnet wird.
Die Vorlage des Bundesrates ist nun in der parlamentarischen Beratung.
Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass eine Selbstregulierung durch die Branche zusammen mit der gesetzlichen Verankerung der Allgemeinverbindlichkeit und wirkungsvollen Sanktionen bei Verstössen eine gute und geeignete Lösung darstellt. Die Standesinitiative will aber viel weiter gehen. Sie will Vermittlerprovisionen für die Grundversicherung komplett untersagen. Diese Forderung nach einem generellen Verbot der Auszahlung von Vermittlerprovisionen in der Grundversicherung erachtet die Mehrheit als zu weit reichend. Eine qualitativ hochwertige Beratung soll auch bei der Grundversicherung in angemessener und begrenzter Weise vergütet werden können.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen bei einem Stimmenverhältnis von 8 zu 3 Stimmen, am Beschluss unseres Rates vom 12. Dezember 2018 festzuhalten und dieser Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit der Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben.