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Sauter Regine · Nationalrat · 2021-09-16

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-16

Wortprotokoll

Ich spreche hier gleich auch noch für die FDP-Liberale Fraktion, danach äussere ich mich zu meinem eigenen Minderheitsantrag.

In diesem Block behandeln wir nun also die Frage der Werbung bzw. der Verkaufsförderung. Die Verbote und Einschränkungen, die der Ständerat hier wieder eingeführt hat, gehen uns definitiv zu weit. Man muss aus unserer Sicht klar differenzieren zwischen einem sinnvollen Jugendschutz und Vorgaben, die letztlich zu vollständigen Werbeverboten führen.

Zuerst nun zu meinem Minderheitsantrag zu Artikel 20: Der Ständerat hat beschlossen, dass die Kantone strengere Vorschriften betreffend die Werbung erlassen können. Dies lehnen wir klar ab, weil es schlicht keinen Sinn macht. Mit dem Tabakproduktegesetz liegt nun erstmals eine gesamtschweizerische und von allen gewünschte einheitliche Regelung für Werbeverbote und -restriktionen vor. Würde man bei der Version des Ständerates bleiben, würde von Neuem ein kantonaler Flickenteppich entstehen. Wo es um den Gesundheitsschutz geht, ist jedoch einzig eine nationale Regelung sinnvoll und zielführend. Eine zersplitterte und für die Wirtschaftsakteure schwer praktikable Rechtslage soll deshalb durch eine einheitliche, schweizweit geltende Regelung mit umfassender Gesetzgebungskompetenz des Bundes ersetzt werden.

Bei Artikel 18a geht es um die Verkaufsförderung, worunter auch Promotionsaktionen fallen. Es ist selbstverständlich, dass sich diese nicht auf Jugendliche beziehen dürfen und können, denn es besteht gemäss Artikel 21 ein Verbot von Abgabe und Verkauf an Minderjährige. So, wie die Bestimmung in der Version des Ständerates nun aber formuliert ist, wird auch die Förderung des Verkaufs an erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten untersagt, und dies schiesst klar über das Ziel des Jugendschutzes hinaus. Deshalb unterstützt die FDP-Liberale Fraktion hier die Minderheit II (Glarner), die keine Regelung für die Verkaufsförderung will.

Die Verkaufsförderung für legal hergestellte Produkte soll erlaubt bleiben. Das heisst, es soll den Anbietern dieser Produkte möglich sein, die üblichen Promotionsmassnahmen anzuwenden, die auch für andere Produkte möglich sind.

Eventualiter unterstützen wir hier die Minderheit I (Hess Lorenz), die zumindest eine differenzierte Regelung für elektronische Produkte fordert. Das Gefährdungspotenzial dieser Produkte kann nicht mit jenem von normalen Zigaretten verglichen werden, weshalb auch die Verkaufsförderung differenziert zu regeln ist.