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Wiederkehr Roland · Nationalrat · 2002-12-11

Wiederkehr Roland · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Sie haben diese Erklärung ausgeteilt erhalten. Es geht um Folgendes: Die Schweiz hat das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofes am 12. Oktober 2001 ratifiziert. Unser Land hat damit als Depositarstaat der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle in der langen humanitären Tradition unseres Landes einen konsequenten weiteren Schritt gemacht. Am 1. Juli dieses Jahres ist das Römer Statut in Kraft getreten. Die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes ist ein grosser Fortschritt in der Ahndung von Kriegsverbrechen, von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Bisher war Straflosigkeit die Regel, und Gerechtigkeit war die Ausnahme. Zu den zahlreichsten und am meisten ignorierten Taten in diesem Zusammenhang gehören Verbrechen an den Frauen. Dass die Verantwortlichen solcher Ungeheuerlichkeiten nun vor ein internationales Gericht gezogen werden können und die Opfer Wiedergutmachung zugute haben, trägt zur Abschreckung potenzieller Täter bei und stärkt so die Sicherheit der Menschen, was wir neudeutsch im EDA ja als "human security" bezeichnen; es stärkt Recht und Gerechtigkeit.

Bis heute haben 86 Staaten dieses Statut ratifiziert - heute der 86. Es wären mehr Staaten, wenn die USA nicht beschlossen hätten, auf Obstruktion zu machen. Die USA wollen das Statut, das sie vor zwei Jahren signiert haben, nicht ratifizieren, mehr noch: US-Bürger sollen auch dann nicht vor den Internationalen Gerichtshof gebracht werden können, wenn sie in einem Land ein Verbrechen verüben, welches das Römer Statut ratifiziert hat. Die USA versuchen nun Verbündete zu finden. Ich war Anfang November an einem Meeting der Parliamentarians for Global Action zu diesem Thema. Etliche kleinere Staaten haben sich über Pressionsversuche der USA beklagt. Die USA möchten nämlich bilaterale Abkommen mit möglichst vielen Ländern abschliessen, die den Sonderstatus der Amerikaner akzeptieren und selbst das Statut auch nicht ratifizieren und damit auch zum Sonderfall werden. Es wurde an diesem Meeting auch klar, dass viele Regierungen in Versuchung sind, dem Druck der USA nachzugeben, weil sie befürchten, den Liebesentzug politisch und finanziell nicht zu verkraften. Umso wichtiger ist das Rückgrat der Parlamentarier, wenn es darum geht, der eigenen Regierung den Rücken zu stärken, damit sie nicht umfällt.

Der Bundesrat hat schon sehr früh eine klare Haltung gezeigt. Es kann nicht akzeptiert werden, dass "the only superpower left in this world" für seine Bürgerinnen und Bürger einen Ausnahmezustand verlangt. Das würde den Internationalen Strafgerichtshof von Beginn weg unterminieren und uns in eine Zeit zurückkatapultieren, die überwunden sein sollte, in eine Zeit nämlich, als es nur ein Recht gab: das des Stärkeren, das des Siegers.

Mit der vorliegenden Erklärung fordern wir den Bundesrat auf, sich für die Wahrung der Integrität des Römer Statuts einzusetzen. Weiter wollen wir die Resolution 1300 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, die am 25. September 2002 einstimmig verabschiedet wurde, unterstützen. Wir richten damit einen Appell an die Staaten, die dem Europarat als Mitglieder oder als Beobachter angehören, und fordern sie auf, vom Abschluss bilateraler Immunitätsvereinbarungen Abstand zu nehmen. Wir richten diesen Appell von Parlament zu Parlament und machen den Regierungen befreundeter Staaten Mut, um die USA letztendlich doch noch davon zu überzeugen, dass auch sie zur Weltgemeinschaft gehören und dass wir die Amerikaner im Kreis der Vertragsstaaten des Römer Statutes begrüssen möchten.

Der Ständerat hat einer genau gleich lautenden Erklärung ohne Gegenstimme zugestimmt. In der vorbereitenden Kommission, der APK, gab es zwei Gegenstimmen. Herr Schlüer unterbreitet einen Ordnungsantrag und will damit erreichen, dass wir die Erklärung diskutieren.