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Glarner Andreas · Nationalrat · 2021-09-16

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-16

Wortprotokoll

Ich rede zu Artikel 2 Absatz 4 bei den Ausnahmen: Bei der Verwendung elektronischer Zigaretten und von Tabakprodukten zum Erhitzen entsteht kein Rauch. Der Schutz der Leute vor dem Passivrauchen macht hier also keinen Sinn. Insofern muss auch kein Personal davor geschützt werden. Diese Regelung müsste eigentlich gestrichen werden.

Nachdem seitens der Tabakgegner nun schon erreicht worden ist, dass sogar für die die Umgebung nicht belästigenden elektronischen Geräte, die man eigentlich im Restaurant freigeben könnte, separate Zonen mit entsprechenden Investitionskosten für die Restaurants eingerichtet werden müssen, müssen wir diese doch wenigstens zulassen. Die zu erreichende Förderung der Alternativprodukte, die ja deutlich weniger schädlich sind als das Original, das Zigarettenrauchen, würde sonst geradezu ungebührlich torpediert. Der Antrag der Minderheit entspricht der Fassung des Nationalrates und verhindert, dass ehemalige Raucher, die sich nun umgewöhnt und an elektronische Dinge gewöhnt haben, in verrauchte Fumoirs geschickt werden müssen, um rauchfreie Produkte konsumieren zu können. Die Fassung des Nationalrates stellt somit eine Kompromisslösung dar, die gesundheitspolitisch sinnvoll und vertretbar ist.