Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-20
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-20
Wortprotokoll
1.[NB]Die Unterlagen wurden erst zur Hälfte eingereicht. Sie befinden sich in der Prüfung durch das Ensi. Die Frist für die Einreichung der restlichen Unterlagen läuft noch bis Ende dieses Monats.
2.[NB]Die Ausserbetriebnahmekriterien für Schweizer Kernkraftwerke sind in Artikel 44 Absatz 1 der Kernenergieverordnung festgelegt. Den für eine Ausserbetriebnahme relevanten Nachweis für das 10[NB]000-jährliche Erdbeben haben die Kernkraftwerkbetreiber im Februar 2021 erbracht. Gelingt der in der Frage angesprochene Nachweis für das 1000-jährliche Erdbeben nicht, müsste die Betreiberin das Kernkraftwerk nicht sofort vorläufig ausser Betrieb nehmen, sondern innert nützlicher Frist so nachrüsten, dass dieser Nachweis gelingt.