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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-09-20

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-09-20

Wortprotokoll

Ziel der CO2-Emissionsvorschriften ist eine wesentliche Reduktion der CO2-Emissionen der Schweizer Neuwagenflotte. Die Emissionen der Schweizer Neuwagen gehören zu den höchsten in Europa und lagen auch 2020 deutlich über dem Zielwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer. Das Bundesamt für Energie ist für den Vollzug der CO2-Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge zuständig.

Das Bundesamt für Energie kennt das vom Verband freier Autohandel Schweiz (VFAS) in Auftrag gegebene Gutachten und beobachtet die Entwicklung im Rahmen seines Monitorings zum Vollzug der Zielwerte laufend. Die Verlängerung der Frist bezweckt, mögliche Umgehungsfälle zu unterbinden. Neben den Auswirkungen der Covid-Pandemie auf den Fahrzeugmarkt traten im Jahr 2020 zudem die neuen Zielwerte in Kraft. Die Anreize zur Umgehung der Vorschriften sind damit bzw. mit den damit verbundenen höheren Sanktionen gestiegen. Das Abwarten der aktuell gültigen Frist [PAGE 1685] von sechs Monaten ist auch 2021 weiterhin zu beobachten. Auch weisen Fahrzeuge, die erst mindestens sechs Monate nach einer Erstinverkehrsetzung im Ausland in die Schweiz importiert und zugelassen werden, signifikant höhere CO2-Emissionen auf im Vergleich zu Fahrzeugen, die in den Gültigkeitsbereich der CO2-Vorschriften fallen.

Der Bundesrat ist mit der Diskussion um eine allfällige Doppelbesteuerung vertraut. Werden Fahrzeuge zunächst im Ausland zugelassen und danach in die Schweiz importiert, fällt nur dann eine Sanktion an, falls diese Fahrzeuge die Zielvorgabe überschreiten. Im Jahr 2020 fielen pro Fahrzeug der Parallelimporteure durchschnittlich 80 Franken Sanktion an. Dies ist deutlich tiefer als die Sanktionen der Generalimporteure und führt zu keiner massgeblichen Verteuerung.

Der Bundesrat hat in der Vernehmlassungsvorlage für die Revision der CO2-Verordnung vorgeschlagen, im Jahr 2022 sämtliche Personenwagen bei der Berechnung der durchschnittlichen CO2-Emissionen zu berücksichtigen bzw. das sogenannte Phasing-in, also die nur teilweise Berücksichtigung der Neuwagenflotte, zu streichen. Der Bundesrat entscheidet im vierten Quartal über die revidierte CO2-Verordnung.

[VS]