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Egger Kurt · Nationalrat · 2021-09-20

Egger Kurt · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion · 2021-09-20

Wortprotokoll

Ich spreche zu meiner Minderheit bei Artikel 29a. Es geht hier um den Winterstrom. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, eine spezielle Förderung für Projekte zu sprechen, die besonders viel Winterstrom produzieren. Der Ständerat hat diesen Artikel zusätzlich eingefügt, um ein Signal zu setzen, dass die Politik in Bezug auf die Winterstromproduktion nicht weiter zuschaut, sondern auch handelt. Die Frau Bundesrätin hat im Ständerat gesagt, dass sie mit diesem Artikel gut leben könne. Der Artikel scheint mir auch durchaus vernünftig.

Wir wissen ja, dass der Strom im Winter knapp werden könnte und wir möglichst wenig Strom importieren wollen. Die Winterstromlücke ist ja aktuell ein breit diskutiertes Thema, und auch der Bundesrat hat im Mantelerlass verschiedene Massnahmen vorgesehen, um dieser Winterstromlücke zu begegnen. Um mehr Winterstrom zu produzieren, müssen wir aber in erster Linie die erneuerbaren Energien generell und rasch ausbauen. Jede zusätzliche Anlage produziert auch zusätzlichen Winterstrom. Das gilt sowohl für Fotovoltaik-, Wind-, Geothermie-, Biomasse- als auch für Wasserkraftanlagen. Für diesen generellen Ausbau der Erneuerbaren leistet der vorliegende Entwurf einen wichtigen Beitrag. Mit diesem Entwurf können wir den Strom von drei unserer kleineren AKW ersetzen - der Beitrag ist also beträchtlich.

Wenn wir jetzt zusätzlich Anlagen fördern, die einen besonders hohen Winterstromanteil haben, ist das ein zusätzlicher und auch ein gewünschter Anreiz. Es geht hier um grössere Anlagen ab 1 Megawatt. Bei Fotovoltaik sind das mehrere tausend Quadratmeter. Es geht aber auch um Anlagen im alpinen Bereich oder bei Infrastrukturanlagen.

Der Artikel des Ständerates ist allerdings noch nicht ausgereift, er hat etwas Unschönes. Es ist völlig unverständlich, dass die Förderung nicht technologieneutral erfolgen soll. Fotovoltaik, Wind und Geothermie erhalten einen zusätzlichen Beitrag von 20 Prozent - er wird also von 60 auf 80 Prozent erhöht -, wenn der Winterstromanteil mindestens 40 Prozent beträgt. Wasserkraftanlagen erhalten diesen Beitrag bereits bei einem Winterstromanteil von 25 Prozent. Sie erhalten viel schneller einen Beitrag.

Es ist ja so, dass Wasserkraftanlagen praktisch immer einen Winteranteil von mehr als 25 Prozent haben. Das bedeutet, dass Wasserkraftanlagen immer mit 80 Prozent unterstützt werden können. Demgegenüber müssen die Bedingungen zum Beispiel bei Fotovoltaikanlagen sehr gut sein, damit sie einen Winteranteil von über 40 Prozent erreichen. Für diese ungleiche Behandlung gibt es keine plausible Begründung.

Meine Minderheit will alle Technologien gleich behandeln und beantragt, dass für alle ein Winterstromanteil von mindestens 35 Prozent gelten soll. Das ergibt für viele Anlagen einen zusätzlichen Anreiz, die Planung auf möglichst viel Winterstrom auszulegen.

Ich bitte Sie, Artikel 29a nicht zu streichen und den Antrag meiner Minderheit anzunehmen.