Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2021-09-20
Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-20
Wortprotokoll
Gerne spreche ich im Namen einer starken Kommissionsminderheit zu Ihnen. Die Kommissionsminderheit bittet Sie, sich dem Ständerat anzuschliessen und im Rahmen der vorliegenden Vorlage das bestehende Wasserzinsregime bis Ende 2030 zu verlängern. Damit wäre ein Gleichstand zu den Fördermassnahmen geschaffen, welche ebenfalls bis dann verlängert werden.
Die Ausgangslage ist bekannt. Mit dem vorliegenden Entwurf wollen wir vermeiden, dass ab dem Jahr 2023 eine Förderlücke bei den erneuerbaren Energien entsteht. Die Dauer der bestehenden Förderinstrumente soll deshalb bis Ende 2030 verlängert werden. Mit dieser Verlängerung der Förderung wollen wir sicherstellen, dass die Akteure der Energiewirtschaft Planungssicherheit haben und dass der Ausbau der erneuerbaren Energien rasch voranschreiten kann. Das Rückgrat der Stromversorgung mit erneuerbaren Energien bildet dabei die Wasserkraft. Der Ständerat hat deshalb zu Recht ergänzt, dass im gleichen Zug auch das geltende Wasserzinsregime bis Ende 2030 verlängert werden soll.
Bei der Gewährleistung der Stromversorgung gibt es nicht nur die Energieproduzenten und die Netzbetreiber. Auch die Kantone und die Gemeinden sind wichtige Akteure in diesem System. Kantone und Gemeinden brauchen unbedingt Planungssicherheit. Diese ist umso wichtiger, als bei einigen Wasserkraftanlagen der Heimfall kurz bevorsteht. Mit der Verlängerung des aktuell geltenden Wasserzinsregimes bis 2030 schaffen wir diese Planungssicherheit.
Es wäre fehl am Platz, hier eine Grundsatzdiskussion über den Wasserzins zu führen. Wir haben dazu in der Vergangenheit schon sehr intensive Debatten geführt, zum letzten Mal im Jahr 2019. Damals stand eine Flexibilisierung des Wasserzinses mit einem fixen und einem variablen Anteil zur Diskussion. National- und Ständerat verzichteten schliesslich bewusst auf einen Systemwechsel. Zu unklar war damals, wie es mit dem Strommarkt weitergeht. Kommt eine vollständige Strommarktöffnung? Wie sieht die Förderung der erneuerbaren Energien aus? Wie geht es mit dem bilateralen Stromabkommen und der EU weiter?
Ich frage Sie: Ist diese Situation heute klarer? Haben wir die Antworten auf diese Fragen?
Nach dem Abbruch des institutionellen Rahmenabkommens wissen wir derzeit überhaupt nicht, wie es mit einem allfälligen Stromabkommen mit der EU weitergeht. Die Zukunft des schweizerischen Strommarkts müssen wir im Rahmen des Mantelerlasses diskutieren, den uns Bundesrätin Sommaruga diesen Sommer unterbreitet hat. Bis diese Fragen geklärt sind, dürfte noch einige Zeit vergehen. Wir können kaum davon ausgehen, dass im Jahr 2024 ein neues Strommarktmodell in Kraft sein wird. Genau das war im Jahr 2019 bei den Beratungen im Parlament die Annahme: dass bis 2024 ein neues Strommarktmodell in Kraft sein werde. Damals wurde in den Beratungen sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat klar festgehalten, dass die Frage des Wasserzinses nicht losgelöst von diesen übergeordneten Rahmenbedingungen diskutiert werden kann.
Der Wasserzins ist für die Bergkantone und für viele Berggemeinden eine zentrale Einnahmequelle. Wenn man den Wasserzins laufend infrage stellt oder gar dessen Reduktion oder Flexibilisierung fordert, ist das für das Verhältnis zwischen Stadt und Land nicht förderlich. Mit der nun vorgeschlagenen Verlängerung des aktuell gültigen Wasserzinsmaximums bis Ende 2030 wird schlichtweg für Stabilität im bestehenden System gesorgt. Das trägt auch dazu bei, dass keine neuen Streitigkeiten auftreten oder gar Gräben zwischen Land und Stadt entstehen.
Der Ständerat hat sich in seiner Beratung am 13. September mit 27 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen sehr klar für die Verlängerung des Wasserzinses ausgesprochen. In unserer Kommission unterlagen wir mit diesem Antrag mit 9 zu 14 Stimmen.
Im Namen der starken Minderheit bitte ich Sie, der Verlängerung des Wasserzinses zuzustimmen. Damit sorgen wir für eine kohärente Energiepolitik auf der Grundlage der heutigen Kenntnisse und vermeiden Streitereien zwischen Stadt und Land.