Rösti Albert · Nationalrat · 2021-09-20
Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-20
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, wir behandeln hier eine relativ trockene, etwas technische Vorlage. Ich möchte aber dennoch, auch in Anbetracht dessen, dass so viele junge Leute auf der Tribüne sind - herzlich willkommen! -, sagen, worum es geht und was wir hier einleiten.
Das grösste Risiko in diesem Land ist eine längerfristige Strommangellage. Das sage nicht ich, sondern das sagen die Elcom und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz. Wir tun hier nichts weniger, als sehr rasch eine Vorlage zu zimmern, die Investitionssicherheit für die zusätzliche Produktion schafft, damit wir auch in zehn, in zwanzig Jahren genügend Strom in diesem Land haben und das auch gewährleisten können. Es ist nur ein kleiner Schritt auf einem langen, schwierigen Weg. Wie schwierig der Weg ist, wird sich dann beim Mantelerlass zeigen, zu dem wir eine intensivere Diskussion haben werden.
Ich möchte hier aber Kollege Müller-Altermatt folgen: Für die Investitionssicherheit ist es sehr wichtig, dass wir dieses Geschäft und die Differenzen zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat möglichst noch in dieser Session bereinigen können. Vor diesem Hintergrund sind auch die Entscheide unserer Fraktion zu sehen, mit denen wir dort, wo es möglich ist, versuchen, dem Ständerat entgegenzukommen, auch wenn das an einigen Orten etwas Kraft braucht.
Ich bitte Sie dementsprechend, bei Artikel 25a der Mehrheit zu folgen. Das ist für mich eine technische Angelegenheit. Wir können dann immer noch im Mantelerlass festlegen, ob wir alle Anlagen mit Eigenverbrauch einer Auktion unterstellen wollen. Diese Differenz können wir, meine ich, problemlos bereinigen. Ich bitte Sie hier also, der Mehrheit zuzustimmen.
Meine Interessenbindung: Ich bin Präsident des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes. Für mich ist ganz wichtig, dass Artikel 26 Absatz 1bis wieder gestrichen wird. Ich möchte hier klar deklarieren, dass die Bereiche, die im Gewässerschutzgesetz definiert sind, gesetzlich umgesetzt werden müssen, also die Dämpfung von Schwall und Sunk, das heisst die Abflussveränderungen, die Fischgängigkeit, Auf- und Abstieg oder auch der Geschiebebetrieb. Das ist bereits geregelt. Wir müssen das nicht in ein neues Gesetz schreiben. Wenn wir hier aber festschreiben, dass das gleichzeitig mit Investitionen gemacht werden muss, auch wenn die Anlage unter 1 Megawatt Energie produziert, dann ist das zwar ein bisschen eine Verbesserung, Frau Kollegin Munz. Aber es verhindert, wie auch Herr Bäumle gesagt hat, eben immer noch die weiteren Investitionen in etwas kleinere Werke.
Wir brauchen am Schluss - denken Sie an den Anfang meines Votums - 40 Terawattstunden mehr Strom in diesem Land. Das sind zwei Drittel der heutigen Stromproduktion. Das können wir nur erreichen, wenn wir Anlagen für jedes mögliche Megawatt bauen. Wenn Sie das jetzt hier in dieser Vorlage mit diesem Absatz verhindern, dann weiss ich wirklich nicht, wie Sie dereinst die Versorgungssicherheit in der Schweiz garantieren wollen.
Ich bitte Sie deshalb eindringlich, diesen Absatz zu streichen und auch hier unbedingt der Mehrheit zu folgen. Sie machen hier sonst die ganze Vorlage kaputt. Wir müssen diese Differenz mit dem Ständerat schaffen, sonst verliert die Vorlage schlicht den Nutzen, verhindert schlicht die notwendige Investitionssicherheit.
Dann sind wir der Auffassung, dass es aufgrund der Uneinigkeit - auch in der Kommission - verfrüht ist, jetzt noch in Artikel 29a über eine zusätzliche Förderung zu sprechen, denn diese Prozentzahlen, die hier genannt sind, sind im Moment einfach zufällig gewählt. Wir haben uns vom Grundsatz leiten lassen, dass wir die auslaufenden Instrumente möglichst unverändert fortführen wollen. Eine zusätzliche Förderung bräuchte, meine ich, eine vertiefte Diskussion. Deshalb dürfen wir bei Artikel 29a, glaube ich, auch noch eine Differenz im Sinne von Streichen schaffen, dies auch als Botschaft an den Ständerat, dass er diese Förderung auf den Mantelerlass verschiebt.
Dann ist natürlich der Artikel, der kritische Artikel betreffend die Verlängerung der Wasserzinsen wichtig. Hier kann man getrost unterschiedlicher Meinung sein. Als Vertreter der Wasserwirtschaft bin ich natürlich für eine Flexibilisierung. Die Wasserwirtschaft soll mehr zahlen, wenn das Wasser bzw. der Strom mehr Wert hat. Sie soll weniger zahlen, wenn es eben eine Baisse gibt. In den Diskussionen stellen wir aber fest, dass wir kurzfristig hier kaum eine Lösung finden.
Ich gebe es zu: Ich habe hier für die Flexibilisierung und damit gegen diesen Artikel des Ständerates gestimmt. Ich bitte Sie aber namens der Fraktion nach nochmaliger Diskussion, im Sinne einer Klärung und einer raschen Bereinigung dieser Differenzen, der Verlängerung der bisher geltenden Wasserzinsen bis 2030 zuzustimmen. Wenn wir hier diese Differenz ausräumen, werden wir diese Vorlage noch in dieser Session - davon bin ich überzeugt - verabschieden können. Der Ständerat wird bestimmt in den weniger wichtigen Teilen folgen, dies letztlich im Sinne der Investitionssicherheit auch für die Wasserkraft. Ich habe selbstverständlich auch mit den Unternehmungen Rücksprache genommen, denn man muss manchmal das Machbare tun und nicht das Wünschbare.
Es läutet bereits, aber ich bitte Sie im Sinne der Konsistenz, die Pilotprojekte abzulehnen. Wir müssen nicht damit anfangen, zu jedem Gesetz noch Pilotstudien in Auftrag zu geben; das geht zu weit.