Hofmann Urs · Nationalrat · 2002-12-11
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Wir haben gegenüber dem Ständerat noch drei Differenzen. Zunächst beim Eidgenössischen Departement des Innern im Bereich der Präventionsmassnahmen und - als Gegenposition - beim Bundesamt für Sport die Unterstützung von Turn- und Sportverbänden und anderen Organisationen: Hier liegt ein Antrag Vaudroz René vor, der 2 Millionen Franken von den Präventionsmassnahmen zu den Sportverbänden hinüberschieben will.
Die Kommission hat mit 13 zu 8 Stimmen für die Vorgabe des Ständerates entschieden, d. h. für den Entwurf des Bundesrates. Es soll also kein Transfer von den Präventionsmassnahmen zum Sport vorgenommen werden; dies vor allem mit der Begründung, dass sich diese beiden Positionen inhaltlich nicht vergleichen lassen. Wenn bei den Sportorganisationen zusätzliche Subventionen gesprochen werden sollen, dann ist dies das eine. Das kann mit einem Antrag auf Erhöhung des Beitrags auch so beantragt werden, oder es hätte so beantragt werden können. Es geht jedoch nach Meinung der Kommissionsmehrheit und auch des Ständerates, der den entsprechenden Beschluss mit 28 zu 6 Stimmen gefasst hat, nicht an, dafür bei den Präventionsmassnahmen den entsprechenden Betrag einzusparen. Es geht dabei um Präventionsprogramme, die nicht durch eine entsprechende Budgetkürzung gefährdet werden sollen, dies vor allem im Bereich der Aidsprävention, der Tabak- und Alkoholprävention. Deshalb die Meinung der Kommissionsmehrheit, dass diese beiden Positionen nicht gegeneinander ausgespielt werden sollen. So viel zum Antrag Vaudroz René, der nach Meinung der Kommission - im Interesse der Bereinigung der Differenzen mit dem Ständerat - abgelehnt werden soll.
Zu den Dienstleistungen Dritter beim VBS: Hier hält die Kommissionsmehrheit - ohne dass darüber hätte abgestimmt werden müssen - am Antrag auf Kürzung um 10 Millionen Franken fest. Die Kommissionsmehrheit ist also gewillt, eine Differenz zum Ständerat in Kauf zu nehmen. Wir vertreten die Ansicht, dass diese Kürzung um 10 Millionen Franken im Bereich dieser grossen Position im VBS möglich ist, ohne dass die Tätigkeit dieses Departementes eingeschränkt wird.
Zu den Personalausgaben: Hier hat sich die Kommission mit dem Stichentscheid des Präsidenten mehrheitlich für ein Einschwenken auf die Position des Ständerates ausgesprochen. Der Ständerat hat mit 30 zu 6 Stimmen einen Betrag von 4,465 Milliarden Franken für die Personalausgaben beschlossen - dies unter Berücksichtigung der Ausführungen von Herrn Bundespräsident Villiger. Danach ist die Ausrichtung des Teuerungsausgleiches nur bei einem Betrag in dieser Höhe garantiert, da gleichzeitig die zusätzlichen Aufwendungen im Bereich der zweiten Säule und im Bereich der zusätzlichen Dienstleistungen des Bundes, primär im Bereich EffVor, abgedeckt werden müssen.
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen auch hier, die Differenz mit dem Ständerat nunmehr zu bereinigen und auf die Position des Ständerates einzuschwenken. Eine Minderheit, die von Herrn Zuppiger vertreten wird, will am Beschluss des Nationalrates festhalten.