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Dittli Josef · Ständerat · 2021-09-20

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-20

Wortprotokoll

Eine kurze Vorbemerkung, ich habe hier eine Interessenbindung offenzulegen: Ich bin Präsident des Krankenversichererverbandes Curafutura.

Ich danke dem Bundesrat und insbesondere Herrn Bundesrat Berset für die Beantwortung der Fragen, die ich zum Thema der ambulanten Arzttarife gestellt habe. Ich danke Herrn Bundesrat Berset in diesem Zusammenhang auch, dass er [PAGE 883] in dieser wichtigen Phase die Verantwortung für die Erwartung des Bundesrates übernommen hat, dass bisher nicht oder nicht mehr beteiligte Parteien wie H plus sich am Tarifgesuch beteiligen. Das ist bei diesem Werk, dem mit einem KVG-Volumen von 12 Milliarden Franken jährlich eine herausragende Bedeutung im Zusammenspiel innerhalb des Gesundheitssystems zukommt, auch absolut zentral. Ich habe grosses Verständnis dafür, dass der Bundesrat wünscht, dass eine möglichst grosse Mehrheit der Tarifpartner das Tarifgesuch zu Tardoc mitträgt. Es ist dies in meinen Augen und vor dem Hintergrund der erreichten doppelten Mehrheit zwar nicht mehr eine rechtliche Frage, jedoch eine politische Frage, die ebenfalls ihre klare Berechtigung hat.

Ich habe die Stellungnahme des Bundesrates zu Tardoc von Ende Juni 2021 mit grossem Interesse aufgenommen. Herr Bundespräsident Parmelin hat in seinem Schreiben an die Tarifpartner seine Unzufriedenheit über die aktuelle Situation zum Ausdruck gebracht. Er hat aber auch geschrieben: "Dem Bundesrat ist es jedoch ein Anliegen, Tardoc nicht einfach abzulehnen, sondern die Tarifpartner mit Nachdruck dazu aufzufordern, diese Tarifstruktur gemeinsam zu überarbeiten, damit sie genehmigungsfähig wird." Und weiter: "Ziel ist es, eine gemeinsame Lösung zu finden, um eine optimale Ausgangslage für die Tariforganisation im ambulanten ärztlichen Bereich, deren gesetzliche Grundlage in der Sommersession 2021 vom Parlament verabschiedet wurde, zu schaffen."

Bundespräsident Parmelin teilte den Tarifpartnern auch mit, dass die zur Genehmigung eingereichte Tarifstruktur Tardoc sowie die damit zusammenhängenden und vereinbarten Konzepte in der vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig seien. Er forderte sie auf, bis Ende 2021 möglichst gemeinsam Verbesserungen einzureichen. Damit gibt der Bundesrat den abseitsstehenden Tarifpartnern Santésuisse und H plus eine weitere Chance, sich an der Revision des Arzttarifs zu beteiligen, ohne dass er einer Partei ein Vetorecht einräumt. Dies erwähnt der Bundesrat explizit in seiner Antwort auf die zweite Frage meiner Interpellation.

Daraus ergibt sich, dass dem Departement des Innern beim Prozess der Lösungsfindung eine wichtige Rolle zukommt. Der gute Wille der beteiligten Tarifpartner ist selbstredend ein wichtiges Element für eine Lösungsfindung, aber er reicht noch nicht. Das Departement des Innern und damit auch das BAG sollen eine aktive Rolle wahrnehmen und mithelfen, eine Lösung zu ermöglichen. Gegenwärtig sind FMH und Curafutura daran, mit dem BAG die offenen Fragen unter Einbezug von Santésuisse und H plus gemeinsam abzuarbeiten. Auch hier kommt dem EDI und dem BAG eine zentrale Leadfunktion zu, wenn die zeitliche Vorgabe - Ende 2021 - erreicht werden soll.

Ich verzichte bewusst darauf, hier im Rahmen der Diskussion über die Interpellation auf jene Punkte einzugehen, in denen noch Differenzen zwischen den Gesuchstellern und dem BAG bestehen. Das würde zu weit führen. Das darf aber nicht dahingehend interpretiert werden, dass ich mit allen Ausführungen des Bundesrates zu hundert Prozent einverstanden bin.

Einige Bemerkungen sind mir allerdings wichtig. Sie betreffen die vom Bundesrat selbst mehrfach verlangte formelle Bedingung der Repräsentativität. Der Bundesrat spricht in seiner Antwort vom Erfordernis einer "grossen Repräsentativität" für die Genehmigung von Einzelleistungstarifstrukturen. Aus der bisherigen Genehmigungspraxis des Bundesrates und seinem Bericht von 2018 zum Postulat Darbellay 11.4018 geht klar hervor, dass mit "grosse Repräsentativität" das Mehrheitsprinzip gemeint ist. Der Begriff "Mehrheit" heisst: mehr als 50 Prozent. Eine Änderung dieser Praxis wäre in einem laufenden Genehmigungsverfahren schwierig nachzuvollziehen. Es würde der vom KVG garantierten Tarifautonomie und dem Prinzip der Subsidiarität behördlicher Tariffestlegung widersprechen, für die Tarifgenehmigung eine Repräsentativität von mehr als der Mehrheit der Tarifpartner zu verlangen. Zudem bestünde die Gefahr, dass Tarifverträge durch überhöhte Repräsentativitätsforderungen verunmöglicht würden.

In der Folge müssten die Tarife stattdessen hoheitlich festgelegt werden, was nicht dem Sinn und Zweck des KVG entspricht. Daraus lässt sich ableiten, dass es sich, sollte der Tardoc materiell genehmigungsfähig sein, um eine Tarifgenehmigung und nicht um eine Tariffestsetzung handeln würde. Dies ist, auch gestützt auf die bundesrätliche Antwort auf meine Interpellation 20.3220, "Standortbestimmung zum regulierten Wettbewerb im schweizerischen Gesundheitswesen", ein wichtiges Element, um nicht nur zu einem neuen Tarif zu kommen, sondern den Tarif auch entwicklungsfähig zu machen. Der Tardoc soll so rasch wie möglich genehmigt werden können. Pauschalen sollen dort, wo es möglich ist, medizinisch und wirtschaftlich homogen Einzelleistungen ersetzen; auch dies soll so rasch wie möglich geschehen.

Dabei ist mit der jüngsten Revision von Artikel 43 KVG auch geklärt, dass es dort, wo Pauschalen gebildet werden, keine Tardoc-Abrechnung gibt. Ich danke in diesem Zusammenhang für die Bestätigung des Bundesrates, dass auch die Pauschalen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit erfüllen müssen und dass namentlich ein Wechsel des Tarifmodells auch hier nicht zu Mehrkosten führen darf.

Damit die Revision und die Ablösung vom längst veralteten Tarmed hin zum Tardoc gelingt und damit Pauschalen entwickelt werden, müssen alle Tarifpartner ihrer Verantwortung nachkommen und tatsächlich Tarifstrukturen entwickeln, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und das breite Leistungsspektrum der Ärztinnen und Ärzte in Ambulatorien und Praxen fair entschädigen.

Ich danke Ihnen noch einmal vielmals, Herr Bundesrat Berset, für Ihr grosses Engagement in dieser Sache.