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Ettlin Erich · Ständerat · 2021-09-20

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-20

Wortprotokoll

Mit dieser Motion wird verlangt, dass Versicherte belohnt werden, wenn sie sich bei gleicher Qualität für das günstigere Spital entscheiden, z. B. mittels Prämienrabatt oder Aufhebung der Kostenbeteiligung. Damit die Versicherer ein entsprechendes Versicherungsmodell anbieten können, soll der Bundesrat eine Änderung des KVG vorlegen. Das ist die Idee und die Forderung der Motion.

Der Nationalrat hat die Motion am 29. Oktober 2020 mit 93 zu 87 Stimmen ohne Enthaltungen angenommen. [PAGE 887]

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Er hat in seiner Antwort auf die Motion festgehalten, dass diese Möglichkeit im Gesetz bereits bestehe. Artikel 41 Absatz 4 KVG in Verbindung mit Artikel 64 Absatz 6 Buchstabe c KVG ermögliche es den Versicherern schon heute, eine breite Palette an Versicherungsmodellen anzubieten und z. B. die Wahl auf kostengünstige Leistungserbringer zu beschränken. Kostentransparenz, Beschwerderecht in Bezug auf die Spitalplanungen der Kantone und überregionale Planung würden mehr Sinn machen, als eine bereits bestehende Möglichkeit anzupassen oder auszubauen. Das ist die Stellungnahme des Bundesrates. Er hält deshalb eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen nicht für notwendig und spricht sich für die Ablehnung der Motion aus.

Der Bundesrat hat aber festgehalten, dass er den Auftrag hat, Vergleiche zwischen den Spitälern zu publizieren und damit Transparenz zu schaffen. 2020 und 2021 hat der Bund zusammen mit den Kantonen erstmals auch Kostenvergleiche publiziert. Die Modelle der Versicherer können demnach, basierend auf diesen Daten, weiterentwickelt werden. Ausgehend von all diesen Überlegungen, ist die Motion gemäss dem Bundesrat, wie schon gesagt, nicht nötig.

Während der Diskussion in Ihrer Kommission wurden auch Fragen gestellt. Insbesondere wurde die Verwaltung gefragt, was sie denn konkret im KVG ändern würde, wenn wir die Motion annehmen würden. Die Verwaltung hatte Mühe zu sagen, wo sie konkret Änderungen vornehmen würde. In der Kommission wurde auch noch nach dem Postulat 21.3962 der SGK des Nationalrates gefragt, mit dem die Hürden für eine Spitalwahl ausserhalb des Wohnkantons abgebaut werden sollen. Es wurde gefragt, ob es nicht zielführender wäre, für die Behandlung dieser Motion das Postulat abzuwarten. Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Postulat 21.3962 und dieser Motion wurde von der Verwaltung verneint. Die Patienten hätten ja grundsätzlich die Wahl zwischen allen Spitälern auf der Liste. Daraus würden sich andere Probleme ergeben, und deshalb lohne es sich nicht und sei es auch nicht nötig, dass man die Motion und das Postulat zusammennehme oder aufeinander abstimme.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen Ihre Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.