Müller Damian · Ständerat · 2021-09-20
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-09-20
Wortprotokoll
Wir behandeln heute die Standesinitiative Neuenburg 20.316. Sie entspricht im Kern der Standesinitiative Genf 19.313, welche wir bereits im vergangenen Jahr beraten haben.
Die vorliegende Standesinitiative betrifft das Freihandelsabkommen, das mit den Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay abgeschlossen werden soll. So, wie das Abkommen vorliegt, hat es die Schweiz als Mitglied und im Namen der EFTA im August 2019 ausgehandelt. Das Abkommen stellt damit laut Experten sicher, dass unsere Schweizer Unternehmen einen erleichterten Zugang zum riesigen südamerikanischen Markt haben; denn unsere Unternehmen können laut Experten jährlich rund 180 Millionen Franken an Zöllen einsparen - Geld, das auch hier in unserem Land reinvestiert werden kann.
Fast noch mehr zählt aber der Umstand, dass das Abkommen garantiert, dass Schweizer Firmen gegenüber den Konkurrenten aus der EU nicht diskriminiert werden. Bekanntlich hat die EU ihrerseits ein Abkommen mit dem Mercosur abgeschlossen.
Aktuell läuft auf unserer Seite die juristische Überprüfung. Dabei ist es aus verschiedenen Gründen - aufgrund des Regierungswechsels in Argentinien, der parallelen Bereinigung der EU/Mercosur-Texte und der Corona-Krise - zu Verzögerungen gekommen. Zudem müssen in gewissen Punkten noch Bereinigungen stattfinden, da unterschiedliche Interpretationen bestehen. Infolge der Reisebeschränkungen finden alle Arbeiten momentan so gut wie möglich via Videokonferenzen und auch schriftlich statt. Aber das verzögert natürlich den ganzen Prozess. Momentan kann nicht abgeschätzt werden, wann er abgeschlossen sein wird.
Nun zum Inhalt der Standesinitiative: Wie Sie dem eingereichten Text entnehmen können, sind vier Ziffern aufgeführt. Aus den vier angeführten Gründen soll die Bundesversammlung aufgefordert werden, dass bei der Genehmigung der Ratifikation dieses Abkommens zu überprüfen ist, ob es nicht dem fakultativen Referendum unterstellt werden sollte. Ziel ist, dass das Volk, sollte das Abkommen von der Schweiz unterzeichnet werden, das letzte Wort hat.
Fakt ist, dass der Bundesrat bereits im Jahr 2016 entschieden hat, von der Praxis der Standardabkommen abzurücken und zu beantragen, all diese Abkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Der Bundesrat hat aber die Möglichkeit offengelassen, eine spezielle Kompetenzdelegation für spezielle Abkommen zu erlassen, aufgrund derer sie nicht unterstellt werden müssten. Bezüglich Freihandelsabkommen hat er nach einer Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die vereinfachte Genehmigung von Freihandelsabkommen explizit entschieden, dies nicht zu tun. Er hat damit entschieden, zu empfehlen, alle Freihandelsabkommen künftig dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Jenes mit [PAGE 888] Indonesien - Sie mögen sich erinnern - ist ein Beispiel dafür, bei dem das Referendum dann auch zustande gekommen ist.
Eine kleine Minderheit stellt den Antrag, das Geschäft zu sistieren, bis das Freihandelsabkommen auf dem Tisch liegt. Dieser Antrag wurde mit 10 zu 2 Stimmen abgelehnt. Schlussendlich entschied sich die Kommission, kohärent zu bleiben; mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde dieser Initiative ebenfalls keine Folge gegeben.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.