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Pult Jon · Nationalrat · 2021-09-20

Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-09-20

Wortprotokoll

Mein Vorredner hat eigentlich schon ziemlich detailliert gesagt, warum diese vier Minderheitsanträge Bregy abzulehnen sind. Ich gehe davon aus, dass auch die Kommissionsberichterstatterin und der Kommissionsberichterstatter noch einzeln darauf eingehen werden. Deshalb möchte ich kurz zwei, drei grundsätzliche Bemerkungen aus Sicht der SP-Fraktion machen.

Man muss zuerst wissen, dass das Anliegen dieser Minderheitsanträge ursprünglich im Erstrat von Ständerätin Häberli-Koller eingebracht wurde. Ständerätin Häberli-Koller ist bekanntlich die Vizepräsidentin des Hauseigentümerverbandes. Das wurde, glaube ich, auch im Votum von Kollege[NB]Bregy klar.

Es stimmt, und Kollege Bregy hat recht mit seiner Aussage - das muss man sagen, das habe auch ich vorhin in anderem Zusammenhang gesagt -, dass dieses Gesetz ein privates Unternehmen, beispielsweise und mit einiger Wahrscheinlichkeit wohl CST, gegenüber sehr vielen anderen Privaten privilegiert. Es wird privilegiert, weil es einerseits die Möglichkeit des Plangenehmigungsverfahrens erhält und andererseits die Möglichkeit, das Enteignungsrecht anzuwenden, sofern das legitim ist.

Nun, das ist ja der ganze Witz dieses Gesetzes, und deshalb machen wir das Gesetz auch, damit eben CST oder eine andere Unternehmung überhaupt erst die Chance bekommt, als private Unternehmung mit privater Finanzierung diese strategische Infrastruktur zu erstellen. Wir müssten die ganze Übung gar nicht erst machen, wenn wir nicht anerkennen würden, dass wir eine gewisse Privilegierung dieses Ansinnens auch herbeiführen müssen. Deshalb wäre es tatsächlich ein Schildbürgerstreich, wenn man die Wirkung des Gesetzes, sprich die Rahmenbedingungen, auf deren Grundlage Private überhaupt investieren und die Infrastruktur schaffen könnten, durch die vier Minderheitsanträge zunichtemachen würde.

Deshalb ist es, glaube ich, wirklich wichtig, wenn wir es ernst mit dem Gesetz meinen, die Rahmenbedingungen für CST zu schaffen, damit das Unternehmen eine Chance hat, die Infrastruktur zu erstellen und zu betreiben. Somit wäre es falsch, wenn wir mit den genannten Minderheitsanträgen vieles, was eigentlich so angelegt wäre, dass sich die Investitionen lohnen würden, zunichtemachen würden, indem wir die Vorgaben wiederum beim Enteignungsrecht und in anderen Bereichen so streng handhaben würden, dass das fast nicht machbar wäre.

Deshalb ist es, glaube ich, richtig, hier eben nicht dem Hauseigentümerverband, sondern dem Bundesrat zu folgen und dafür zu sorgen, dass im Plangenehmigungsverfahren bei der Landumlegung, bei den Vorkehren im öffentlichen Interesse und bei der Ersatzpflicht dann tatsächlich die Rahmenbedingungen so sind, dass es sich für eine private Unternehmung auch tatsächlich lohnt, diese Investitionen zu tätigen. Ansonsten ist dieses Gesetz dann wahrscheinlich das Papier nicht wert, auf das es geschrieben wurde.

Lehnen Sie diese vier Minderheitsanträge des Hauseigentümerverbandes ab!

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