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AB 287930

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-21

Wortprotokoll

Ihre Kommission legt Ihnen heute den Entwurf für ein Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vor. Dieser Entwurf ist in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet worden. Er sieht im Grossen und Ganzen vor, dass das System der Wohneigentumsbesteuerung in der Schweiz grundlegend reformiert wird, dass der Eigenmietwert für selbstbewohntes Wohneigentum am Wohnsitz auf Bundes- und auf Kantonsebene abgeschafft wird, dass die Abzüge im Grossen und Ganzen als Gegengeschäft aufgehoben werden, dass aber selbstgenutzte Zweitliegenschaften im bisherigen System verbleiben; ich komme darauf zurück.

Ihre Kommission macht das, weil sie von Ihnen den Auftrag erhalten hat, das zu machen. Die WAK beider Räte haben schon im Jahr 2017 eine parlamentarische Initiative gutgeheissen, in der ebendieser Auftrag erteilt wurde. Insbesondere wurde dort festgehalten, dass der Eigenmietwert am Hauptwohnsitz aufgehoben werden soll und dass Zweitwohnungen hiervon ausgenommen seien. Die Initiative hat uns weiter den Auftrag erteilt, folgende drei Eckpunkte bei dieser Gesetzgebung einzuhalten: Erstens solle die Vorlage bei einem langfristigen Durchschnittszins möglichst haushaltneutral ausfallen, es solle zweitens auf keine unzulässigen Disparitäten zwischen Mieterinnen und Mietern und Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern hinauslaufen, und es solle drittens gemäss Verfassungsauftrag auch weiterhin das Wohneigentum gefördert werden.

Warum diese Vorlage? Nach den doch sehr langen Kommissionsberatungen gibt es zwei wesentliche Gründe, warum Ihnen Ihre Kommission diese Vorlage unterbreitet.

Der eine Grund ist, dass seit mehr als zwanzig Jahren hartnäckige Kritik am geltenden System, am System der Besteuerung des Eigenmietwerts, geäussert wird. Insbesondere Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer, die ihre Schulden abbezahlt haben, und hiervon wiederum ein grosser Teil Rentnerinnen und Rentner, Paare und Einzelwohnende, haben zunehmend Unverständnis dafür, dass sie ein Einkommen versteuern müssen, das sie nach ihrem Empfinden gar nicht haben, d. h. ein fiktives Einkommen. Der Eigenmietwert ist ein Teil ihres Einkommens auf ihrer Steuererklärung. Sie tragen dieses Einkommen nicht in ihrem Portemonnaie. Wenn sie in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus wohnen, müssen sie das als Einkommen versteuern; wenn sie dagegen auf einer Jacht wohnen, wenn sie ein Luxusauto besitzen oder wenn sie eine teure Bildersammlung bei sich zuhause bestaunen können, dann müssen sie hierfür keinen Eigenmietwert versteuern.

Dieses Unverständnis ist von der Politik teilweise aufgenommen worden. Verschiedene Kantone haben Härtefallklauseln eingeführt, und es gibt einen sogenannten Unternutzungsabzug. Insgesamt ist das System aber immer beibehalten worden.

Die Schweiz ist das einzige Land in Europa, in dem der Eigenmietwert als Einkommen versteuert wird. Das ist der eine Grund, weshalb Ihre Kommission hier einen Systemwechsel gesucht hat, um dieses fiktive Einkommen nicht mehr besteuern zu lassen.

Der andere Grund ist ein volkswirtschaftlicher. Die Schweiz ist eines der meistverschuldeten Länder in Europa, allerdings nicht in Bezug auf die öffentlichen Finanzen - Sie wissen ja, dass wir in dieser Hinsicht eigentlich Musterknaben und Mustermädchen sind. Die öffentliche Verschuldung von Bund, Kantonen und Gemeinden ist in den letzten Jahren immer mehr zurückgegangen; sie gehört zu den tiefsten in Europa. Anders verhält es sich aber bei der privaten Verschuldung. Die Haushalte sind gemäss der letzten Erhebung von 2019 mit insgesamt 893 Milliarden Franken verschuldet. Gemäss OECD ist die Schweiz damit eines der Länder Europas mit der höchsten Privatverschuldung. Während in Deutschland, Frankreich und Italien in etwa ein Gleichgewicht von 90, 100 oder 110 Prozent erzielt wird, wenn man die privaten Schulden den privaten Jahreseinkommen gegenüberstellt, so beträgt diese Quote in der Schweiz 220 Prozent - 220 Prozent! Noch besorgniserregender ist, dass diese Quote in den letzten zehn Jahren stetig gestiegen ist.

Die OECD und der Internationale Währungsfonds haben der Schweiz empfohlen, die steuerlichen Anreize hier zu verändern und einen Systemwechsel anzustreben. In der Schweiz ist es tatsächlich so, dass Sie, wenn Sie Schulden machen, [PAGE 892] vom Staat dafür belohnt werden und dass Sie, wenn Sie Schulden abzahlen oder keine Schulden machen, vom Staat dafür bestraft werden - nicht umgekehrt. Die Schweiz gibt an Subventionen für Schulden ungefähr gleich viel aus wie für die gesamte Landwirtschaft. Bei der Landwirtschaftspolitik sieht man den Sinn der Schulden, weil man will, dass der bäuerliche Betrieb erhalten bleibt, dass bäuerlich produziert wird, dass natürlich produziert wird. Die Kommission hat sich gefragt, worin aber der Sinn davon liegt, dass der Staat in der Schweiz die private Verschuldung im Milliardenumfang fördert und die private Entschuldung bestraft, und hat dafür eigentlich keinen Grund gefunden.

Das waren die beiden Gründe, grob gesagt, warum die Vorlage erstellt worden ist.

Wenn Sie die Geschichte anschauen, ganz kurz, sehen Sie, dass es nicht das erste Mal ist, dass ein solcher oder ein ähnlicher Vorschlag gemacht wird. Bereits im Jahr 2001 gab es einen Versuch zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Allerdings ist dieser dann vor dem Volk mit fast einer Zweidrittelmehrheit gescheitert. Ein neuer Versuch erfolgte im Jahr 2009. Eine Volksinitiative des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes wollte spezifisch die Rentnerinnen und Rentner mit der Abschaffung des Eigenmietwerts begünstigen, und zwar mit einem Wahlrecht für Rentnerinnen und Rentner, wonach sie entscheiden konnten, ob sie nach bisherigem System oder mit abgeschafftem Eigenmietwert versteuern wollten. Auch diese Vorlage ist im Jahr 2012 vor dem Volk gescheitert, allerdings schon wesentlich knapper mit 52,6 Prozent Nein-Stimmen. Seither sind sechs parlamentarische Vorstösse in eine ähnliche Richtung gegangen, doch auch sie sind alle gescheitert.

Das Vernehmlassungsverfahren für die Vorlage, die die Kommission Ihnen heute vorlegt, ist durchzogen ausgefallen, um es einmal so auszudrücken. Wenn Sie die Kantone anschauen, stellen Sie fest, dass sie einem Systemwechsel gegenüber sehr kritisch eingestellt sind; 21 Kantone lehnen ihn ab oder eher ab, 5 Kantone unterstützen ihn. Bei den Parteien sieht es etwas anders aus. Fünf Parteien haben die Vorlage, den Systemwechsel unterstützt, und zwei Parteien lehnen ihn ab.

Bei den Dachverbänden haben 49 Verbände Stellung genommen. 25 Verbände unterstützen die Vorlage, 24 Verbände lehnen den Systemwechsel ab. Auf der unterstützenden Seite finden Sie den Gewerbeverband, Economiesuisse, mehrere Immobilienverbände, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, Pro Senectute, die Raiffeisenbanken, den Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein, Bauen Schweiz und den Schweizerischen Verband der Immobilienwirtschaft. Auf der ablehnenden Seite finden Sie den Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband, den Schweizerischen Gewerkschaftsbund, verschiedene Organisationen der Baubranche, Treuhand Suisse, Expertsuisse und kleinere Verbände. Von den Ablehnenden ist verschiedentlich moniert worden, dass, wenn der Eigenmietwert abgeschafft würde, ein reiner Systemwechsel vorgenommen werden müsste.

Was sieht nun die Vorlage vor, die Sie vor sich haben? Sie haben eine relativ umfangreiche Fahne erhalten. Zunächst, und das ist der Eckpunkt, soll mit dieser Vorlage der Eigenmietwert von selbstbewohntem Wohneigentum sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene aufgehoben werden. Das heisst, dass der Eigenmietwert dieser Objekte nicht mehr als Einkommen besteuert werden soll. Das betrifft selbstbewohnte Einfamilienhäuser, aber auch selbstbewohnte Eigentumswohnungen.

Dafür sollen die Abzüge auf den sogenannten Gewinnungskosten aufgehoben werden. Das sind Abzüge für Unterhaltskosten, Kosten für die Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, die Versicherungsprämien sowie die Kosten für die Verwaltung durch Dritte. Auf Bundesebene sollen bei diesen Liegenschaften auch ausserfiskalisch motivierte Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz und Rückbau aufgehoben werden. Auf Kantonsebene sollen sie weiterhin zugelassen werden, sofern der einzelne Kanton dies so verfügt. Die Abzüge, die im Energie- und Umweltbereich weiterhin zugelassen werden, sind allerdings gemäss dem Pariser Klimaabkommen mit einem Verfalldatum versehen. Denkmalpflegerische Arbeiten sollen weiterhin abzugsfähig bleiben.

Die grosse Ausnahme von diesem System sind gemäss dem Entwurf, der Ihnen vorliegt, die selbstgenutzten Zweitniederlassungen. Sie sollen vom Systemwechsel ausgenommen sein. Das bedeutet, dass ihr Eigenmietwert aus fiskalischen Gründen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene steuerbar bleiben soll. Die Begründung liegt darin, dass die typischen Tourismuskantone schwere Steuereinbussen zu verzeichnen hätten, wenn auch hier der Eigenmietwert aufgehoben würde. Das wollte die Kommission nicht, und es war auch in der parlamentarischen Initiative, die wir umsetzen, so nicht vorgesehen.

Gleiches würde für die Erträge aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften gelten. Entsprechend sollen bei solchen Liegenschaften auch die Gewinnungskosten, mit Ausnahme der Schuldzinsen, auf Bundes- und Kantonsebene abzugsfähig bleiben. Die Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege und Rückbau sollen hingegen, wie bei am Wohnsitz selbstbewohntem Wohneigentum, auf Bundesebene aufgehoben werden, währenddem sie die Kantone auch hier weiterhin gewähren können.

Angesichts der hohen Privatverschuldung, die ich Ihnen beschrieben habe, die in erster Linie auf Hypothekarschulden zurückzuführen ist, ist die Reduktion der Verschuldungsanreize für die Kommission ein zentrales Anliegen. Hier will sie deshalb auch den Hebel ansetzen. Die knappe Mehrheit Ihrer Kommission will deshalb in Zukunft auch keinerlei Schuldzinsenabzüge mehr zulassen. Währenddem beantragt die knappe Minderheit - das Ergebnis war 7 zu 6 Stimmen -, die zulässigen Schuldzinsenabzüge auf 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zu beschränken. Sowohl der Antrag der Mehrheit als auch der Antrag der Minderheit bedeuten eine deutliche Verschärfung gegenüber dem heutigen Recht, weil im heutigen Recht nicht nur 100 Prozent der Vermögenserträge als Basis für die Berechnung der abzugsfähigen Schuldzinsen dienen, sondern darüber hinaus jedes Jahr noch 50[NB]000 Franken zusätzlich. Das würde bei beiden Anträgen aufgehoben.

Schliesslich möchte die Kommission auch den Auftrag der parlamentarischen Initiative umsetzen, die Wohneigentumsförderung ernst zu nehmen, wenn Schuldzinsenabzüge abgeschafft werden. Sie beantragt Ihnen deshalb, einen sogenannten Ersterwerberabzug einzuführen, welcher es jüngeren Personen oder sonstigen Personen, die das erste Mal Wohneigentum erwerben, ermöglicht, während zehn Jahren einen maximalen jährlichen Schuldzinsenabzug von 10[NB]000 Franken für verheiratete Personen und von 5000 Franken für Alleinstehende vorzunehmen, dies degressiv während zehn Jahren.

Zusammenfassend gesagt: Sie stellen fest, dass Ihre Kommission Ihnen einen grundlegenden Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung vorlegt. Die Vorlage hat Vorteile und Nachteile. Es geht heute darum, den Systemwechsel zu beschliessen oder abzulehnen. Es geht teilweise darum, die Details zu regeln. Diese sind natürlich im heutigen Gesetzentwurf auch vorgesehen. Aber hier wird es so sein, dass wahrscheinlich im Zweikammersystem, das wir kennen, noch verschiedene Varianten herausgefunden werden können.

Ich stelle fest, dass Ihre Kommission Ihnen mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zu den entsprechenden Anträgen beantragt. Ich gelange mit der Bitte an Sie, dies hier zu tun.

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