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Aebi Andreas · Nationalrat · 2021-09-21

Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-09-21

Wortprotokoll

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Gemäss Artikel 77 des Parlamentsgesetzes wird die Dringlichkeitsklausel jeweils von der Gesamtabstimmung ausgenommen, es wird darüber erst nach erfolgter Differenzbereinigung abgestimmt. Der Ständerat hat die Vorlage beraten, und es verbleiben keine Differenzen. Wir können folglich die Abstimmung über die Dringlichkeitsklausel vornehmen. Die Dringlichkeitserklärung von Bundesgesetzen bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Rates.