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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-09-21

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-09-21

Wortprotokoll

Der Vorstoss verlangt mehrere Änderungen. Ich gehe der Reihe nach.

Über die geforderte Erhöhung der Strafandrohung bei Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte von heute drei auf neu fünf Jahre haben wir schon bei der Strafrahmenharmonisierung gesprochen. Bei einem Angriff auf Beamte kommen neben Artikel 285 des Strafgesetzbuches gleichzeitig auch die Strafbestimmungen zum Schutz von Leib und Leben zur Anwendung. Allein das führt zu einer massiven Erhöhung des Strafmasses. Wer also einen Beamten angreift und dabei eine schwere Körperverletzung begeht, unterliegt einer Strafandrohung von bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe. Sind Beamte Opfer von Straftaten, werden die Täter also bereits nach geltendem Recht sehr streng bestraft. Hier zeigt sich, dass die Motion etwas von der Aktualität überholt worden ist.

Bei der Strafrahmenharmonisierung haben die Räte bereits Verschärfungen beschlossen. Sie haben namentlich bei der schweren Körperverletzung die Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben. Beim zweiten Absatz von Artikel 285 Ziffer 2 des Strafgesetzbuches zeichnet sich ab, dass die Räte die Mindeststrafe erhöhen, damit Chaoten strenger bestraft werden. Artikel 285 des Strafgesetzbuches ist in der Differenzbereinigung. Es ist also noch nichts entschieden.

Ich weise Sie darauf hin, dass Ihr Rat darauf verzichtet hat, die Strafdrohung von Artikel 285 Ziffer 1 des Strafgesetzbuches zu verschärfen. Letzte Woche hat der Ständerat aber das Gegenteil gemacht. Das heisst, wenn Sie diese Motion gutheissen, stehen Sie eigentlich im Widerspruch zu Ihrem eigenen Entscheid aus der Sommersession. Sie können die Motion aber auch gutheissen und sich in der nächsten Differenzbereinigungsrunde dem Ständerat anschliessen. Die Motion Keller Peter kann dann wahrscheinlich gelegentlich abgeschrieben werden. Wir sind mitten in der Gesetzesberatung zu diesem Thema.

Vielleicht noch ein Punkt: Die Motion verlangt weiter, dass mit einer neuen Bestimmung Gafferei, Pöbelei und andere Behinderungen der Sicherheits- und Rettungskräfte bestraft werden. Diese Verhaltensweisen werden schon von verschiedenen straf- und polizeirechtlichen Bestimmungen erfasst.

Der Bundesrat hat daher die Ablehnung der Motion beantragt. Wir haben jetzt die Situation, dass der Ständerat in diesem Bereich Verschärfungen beschlossen hat, Ihr Rat aber nicht, und wir uns aktuell in der Differenzbereinigung befinden.

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