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Gross Jost · Nationalrat · 2002-12-11

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Herr Guisan, wir haben an das Problem, das Sie hier aufwerfen, gedacht. Wir wissen, dass die Abgrenzung im Bereich der ambulanten Medizin zwischen Allgemeinärzten und Spezialärzten fliessend sein kann, dass es einen Grenzbereich gibt. Deshalb wollen wir in unserem Modell dem Bundesrat die Kompetenz geben, neben dem Allgemeinarzt auch spezialärztlichen Disziplinen ausnahmsweise den freien Zugang zur Grundversicherung zu erlauben. Es liegt in der bundesrätlichen Verordnungskompetenz, das festzulegen, beispielsweise im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Wir sind uns durchaus bewusst, dass es Kategorien von spezialärztlichen Diensten, von Ambulatorien gibt, die auf der Ebene der Allgemeinmedizin stehen und deshalb in unserem Modell auch gleich behandelt werden müssen.