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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2002-12-11

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Das Hauptproblem bei der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung ist die Tatsache, dass immer mehr Leistungen angeboten und konsumiert werden - teils notwendige, teils unnötige, überflüssige Leistungen. Verantwortlich für die Mengenausweitung im [PAGE 2082] ambulanten Bereich sind hauptsächlich die Ärzte. Auf diesem Gebiet müssen die Krankenversicherungen Tag für Tag rund 2 Millionen Franken mehr ausgeben als am jeweiligen Vortag. Wenn wir nichts machen, nehmen die Mengen und damit die Kosten ungebremst zu - umso mehr, als der geltende Vertragszwang die Versicherer zwingt, praktisch sämtliche Leistungen aller Ärzte zu staatlich garantierten Tarifen abzugelten.

Nun, was ist zu tun? Staatliche Zulassungsbeschränkungen erlassen? Also bitte: Der momentan geltende Ärztestopp spricht für sich - er wurde schon Anfang 2002 unterlaufen. Eigentlich ist er ein Schlag ins Wasser. 2000 Gesuche, also so viele, wie sonst innert drei Jahren eingereicht werden, wurden innert weniger Wochen eingereicht. Staatliche Globalbudgets vorsehen? In Deutschland sind damit mehr Probleme geschaffen als gelöst worden, denn bestraft wurden Ärzte, die sich wirtschaftlich vernünftig verhalten haben. Wir sind zu Recht nicht darauf eingetreten. Das beste Mittel für einen Kostenstopp ist die Aufhebung des Vertragszwangs. Sie haben den Auftrag erteilt: Mit der Motion 00.3003 "Aufhebung des Kontrahierungszwanges", die Sie am 8. März 2000 überwiesen haben, haben Sie den Auftrag erteilt, der Bundesrat solle bei der nächsten Revision handeln. Der Ständerat hat die Motion am 15. März 2000 überwiesen. Damit wird zum einen in Gebieten mit Überversorgung die Zahl der Ärzte stabilisiert oder reduziert, zum andern wird aus dem Markt ausscheiden, wer unwirtschaftlich handelt oder missbräuchlich Rechnungen stellt.

Angst vor Willkür der Versicherer brauchen die Ärzte, die wirtschaftlich arbeiten, nicht zu haben. Es ist ja nicht so, dass Versicherer Ärzte selbstherrlich ausschliessen wollen; vielmehr werden sie gemeinsam mit Ärzten die Bedingungen für die Vertragsabschlüsse festlegen. Denn die Ärzte werden sich schon zu wehren wissen: Sie werden durch Zusammenschlüsse in Gruppen oder in Netzwerken als gleichwertige Partner auftreten. In meiner Region hat die Ärzteschaft dies bereits gemacht: Pizol Care heisst diese Gemeinschaft. Die Kommissionsminderheit und der Ständerat sehen diese Zusammenarbeit bei Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Qualität in Artikel 35 Absatz 1quinquies explizit vor. Ich habe hier eine gegenüber der ständerätlichen Fassung verbesserte Formulierung eingebracht. Für die Versicherten bleiben die Leistungen garantiert, weil die Versorgungssicherheit im überkantonalen Angebot zu berücksichtigen ist; lesen Sie Artikel 1quater im Antrag der Minderheit.

Noch eine Schlussbemerkung zum Antrag der Kommissionsmehrheit: Ihr Antrag hat auf die Mengen- und Kostenentwicklung keinen Einfluss. Allenfalls trägt er etwas zur Qualitätssicherung bei, aber dazu brauchen wir keine neuen Bestimmungen; der Bundesrat müsste nur endlich die geltenden Artikel 56 KVG und 77 der Verordnung umsetzen. Die Mehrheit präsentiert uns kein griffiges Instrument gegen die Mengenentwicklung. Eine solche Revision hat beim Volk wenig Chancen bei einer allfälligen Volksabstimmung. Die Minderheit II ist für mich zu staatslastig. Eine Chance vor dem Souverän hat nur eine Vorlage, die das Mengen- und Kostenproblem im Grundsatz angeht, weshalb ich Sie bitte, dem Antrag der Minderheit I - es ist im Grundsatz leicht modifiziert die Variante des Ständerates - zuzustimmen.