Thurnherr Walter · 2021-09-21
Thurnherr Walter · Aargau · 2021-09-21
Wortprotokoll
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen möchte der Motionär das Risiko der Täuschung von Unterzeichnenden, die seines Erachtens im Zusammenhang mit bezahlten Unterschriftensammlungen stehen, reduzieren. Er verweist dazu auf angeblich unlautere Sammelmethoden bei der Unterschriftensammlung gegen den Vaterschaftsurlaub und gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung.
Die Forderung nach einem solchen Verbot ist nicht neu, sie wurde bereits wiederholt diskutiert und vom Parlament abgelehnt. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Komitees die Unterschriften für fakultative Referenden und für Volksinitiativen in den allermeisten Fällen mit redlichen Mitteln sammeln. Welche Argumente ausschlaggebend für die Unterstützungsbekundung eines Stimmberechtigten in Form einer handschriftlichen Unterschrift waren, lässt sich kaum je mit Sicherheit überprüfen. Das Bundesgesetz über die politischen Rechte und das Strafgesetzbuch enthalten Vorschriften, welche die Stimmberechtigten vor Missbräuchen schützen sollen. Zum einen sind Vergehen gegen den Volkswillen strafbar, zum andern - und das ist aus Sicht des Bundesrates der entscheidende Punkt - sieht das Bundesgesetz über die politischen Rechte vor, dass der vollständige Text der Volksinitiative auf dem Unterschriftenbogen abgedruckt wird. Bei Referenden ist der Titel des Erlasses sowie das Datum der Beschlussfassung der Bundesversammlung anzugeben. Der oder die Stimmberechtigte kann und soll sich darüber informieren, was er oder sie unterschreibt.
Ein Verbot der bezahlten Unterschriftensammlung würde im Vergleich zur aktuellen Situation keinen Mehrwert bringen. Auch ein Verbot des bezahlten Sammelns ändert nichts daran, dass bei den unterzeichnenden Personen ein gewisses Mass an Eigenverantwortung erforderlich ist. Ein Verbot des bezahlten Sammelns könnte hingegen die Chancengleichheit der Akteure tangieren und Unsicherheiten schaffen. So wäre beispielsweise ungewiss, ob Angestellte einer Partei oder eines Verbandes noch Unterschriften sammeln dürften oder nicht. Der in der Motion geforderte Spielraum für Parteien, Gewerkschaften und Verbände würde diesbezüglich keine Klarheit schaffen.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.