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Zäch Guido · Nationalrat · 2002-12-11

Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Eine Minderheit der Kommission will Chiropraktoren erlauben, unter vom Bundesrat festgesetzten Rahmenbedingungen selber Therapien zu verschreiben. Was wie eine Ausweitung der zugelassenen Leistungserbringer tönt, ist in Tat und Wahrheit eine Kosten sparende Rationalisierungsmassnahme. Konkret geht es - wie das bereits Herr Gutzwiller betont hat - um die Physiotherapie, die im Zusammenhang mit der Chiropraktik am häufigsten gleichzeitig angewandte Therapieform. Der Chiropraktor kann bereits heute nach Artikel 4 der Verordnung zum Krankenversicherungsgesetz Arzneimittel, Analysen und bildgebende Verfahren verordnen. Wenn er aber eine Physiotherapie verschreiben will, muss er den Patienten noch einmal zu einem Arzt schicken. Das ist ein kostentreibender Umweg. Es ist unsere Aufgabe, das KVG von solchen zu Leerläufen führenden Bestimmungen zu befreien.

Die Minderheit will Chiropraktoren mit ihrer Diagnosestellung ernst nehmen und ihnen auch die Kompetenz geben, Massnahmen zur notwendigen Therapie anzuordnen, ohne dass der Gang zu einem zusätzlichen Arzt nötig wird. Der Antrag ist im Ständerat nur knapp gescheitert, und auch die Versicherer anerkennen, dass es sich bei dieser Änderung nicht um eine versteckte Kostensteigerung handelt. Eine Minderheit der CVP-Fraktion will an der geltenden Regelung festhalten; allenfalls könne der Bundesrat die Physiotherapie in der Verordnung zulassen.

Zusammen mit der Mehrheit unserer Fraktion empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen und den kostentreibenden Leerlauf zu beenden.