Zopfi Mathias · Ständerat · 2021-09-22
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2021-09-22
Wortprotokoll
Vi invito a entrare in materia. Vorrei tuttavia formulare alcune osservazioni critiche.
Die Phänotypisierung und die Suche nach dem Verwandtschaftsbezug gehen weit. Wir schaffen mit dieser Vorlage die entsprechenden Grundlagen, damit unsere Strafverfolgungsbehörden diese Mittel in die Hand erhalten. Das kann die Strafverfolgung erleichtern. Glauben Sie aber nicht, dass damit Durchbrüche erreicht werden, wie sie damals mit der DNA-Analyse erreicht werden konnten; auch der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen.
Im Jahr 2000 führte der Bundesrat in der Botschaft noch aus, dass die Informationen, die aus einer Phänotypisierung gewonnen werden können, nicht nötig seien und dass Missbräuche nicht ausgeschlossen werden können. Heute bestehen wohl nicht nur technisch mehr Möglichkeiten, es herrscht mit Sicherheit auch ein anderer Zeitgeist. Ich zitiere hier aus einer Stellungnahme des Schweizerischen Anwaltsverbandes, dem ich als Mitglied und Vorstandsmitglied eines kantonalen Verbandes angehöre, was hiermit auch gleich offengelegt sei. Der Anwaltsverband schreibt: "Es zeigt sich bei dieser Vorlage einmal mehr, dass die Strafverfolgungsbehörden sich bei ihren Forderungen nach neuen und mehr Fahndungsinstrumenten nicht an die grundrechtlichen und strafprozessualen Vorgaben halten, sondern einzig an das technisch Mögliche. Was technisch möglich ist, soll früher oder später für die Strafverfolgung nutzbar gemacht werden. Dass es diesen Fahndungsinteressen übergeordnete, gegenläufige Interessen und Grundsätze gibt, wird ausser Acht gelassen."
Das ist, ich gebe es zu, eine harte, aber doch eben wahre Feststellung. Immer wieder wird schlicht darüber hinweggegangen, dass technisch Mögliches Grundrechte einschränken kann, und es wird sozusagen nach der Wunschliste der Strafverfolgungsbehörden legiferiert. Das Gesetz, wie es vom Bundesrat vorgelegt worden ist und wie es der Nationalrat verabschiedet hat, entspricht mehr einem Wunschkatalog als einer sorgfältigen Abwägung der verschiedenen Interessen. Wir tun aber gut daran, diesen Wunschkatalog zu hinterfragen: erstens auf politische Umsetzbarkeit, zweitens auf rechtliche Angemessenheit und drittens auf praktische Tauglichkeit.
Ich kann nur feststellen, dass die Vorlage, wie sie vom Nationalrat zu uns gekommen ist, in allen diesen drei Bereichen untauglich ist: untauglich, weil sie politisch unnötig provoziert, weil sie die neuen Mittel unnötig auf Delikte ausdehnt, die schlicht irrelevant sind, und weil sie auf praktische Erfahrungen, auch aus dem Ausland, zu wenig genau Rücksicht nimmt. Das soll kein Votum für weniger Sicherheit sein, im Gegenteil.
Wenn Mittel wie die Phänotypisierung falsch angewendet werden, dann steigt nicht der Fahndungserfolg, sondern es sinkt die Genauigkeit. Fehler passieren dann häufiger und können ganze Ermittlungen auf die falsche Fährte führen. Im Rahmen der Anhörungen der Kommission wurde uns zum Beispiel erläutert, wie die moderne Technologie zu Fehlschlüssen geführt hat. Nicht ausgenommen sind dabei Vorurteile und sogenanntes "racial profiling". Wenn die Phänotypisierung genutzt wird, um rassistische Vorurteile zu bestätigen, dann ist sie nicht nützlich, sondern schädlich.
Wir haben in der Kommission ein Beispiel gehört, wonach eine Phänotypisierung im Ausland das Resultat erbrachte, dass eine osteuropäische Person für ein Delikt infrage kommt respektive verantwortlich ist. Die Ermittlungsbehörden sahen darin ihren Verdacht bestätigt, dass der Täter oder die Täterin im konkreten Fall aus einem Lager von Fahrenden stammen musste. Dies geschah ungeachtet der Tatsache, dass Fahrende nicht dem genannten Profil einer osteuropäischen Person entsprechen - ausser im voreingenommenen Bild der Ermittlungsbehörden. Diese Fehlinterpretation führte die Ermittlungen über einen längeren Zeitraum ins Leere. Die Phänotypisierung kann einen Mehrwert bringen, das ist klar, aber nur, wenn Wissenschaft und Strafverfolgungsbehörden kommunizieren und sorgfältig arbeiten. Das zeigen alle Beispiele, und das hat uns auch ein ausgewiesener Fachmann in der Kommission bestätigt.
Ihre Kommission hat jetzt die Vorlage unter Berücksichtigung dieser Ausgangslage deutlich und klar verbessert. Das Filetstück dieser Verbesserung ist der sogenannte Deliktskatalog. Ich behalte mir vor, mich dann diesbezüglich noch einmal zu melden. Auch wenn das jetzt alles kritisch klingt - das ist so - und die grundsätzliche Skepsis bei mir nach wie vor gross ist, halte ich dafür, dass man eintreten sollte und mit den Verbesserungen der Kommission eine gute Vorlage geschaffen wird. Ohne Deliktskatalog wäre das Gesetz politisch, rechtlich und praktisch untauglich. Mit einem eng gefassten Deliktskatalog ist es aus meiner Sicht deutlich besser. Eine Erweiterung der [PAGE 931] Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden kann dazu dienen zu erreichen, was wir wollen, nämlich die schweren Gewalt- und Sexualdelikte besser aufklären zu können.
Ich ersuche Sie also, auf die Vorlage einzutreten und im Sinne des Gesagten die jeweiligen Mehrheiten zu unterstützen.